So einfach geht’s

Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung von fehlerhaften Bescheiden.
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Einfach online Unterlagen einreichen

Wir benötigen den Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid und eine Vollmacht. Dann kümmern wir uns um alles. Sie können sich zurücklehnen.

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Prüfung des Vorwurfs

Die Openright-Rechtsanwälte prüfen Ihren Bußgeldbescheid und teilen Ihnen Ihre Erfolgsaussichten mit. Schnell, kostenfrei und unkompliziert.

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Rechtsdurchsetzung

Wenn Ihr Bescheid fehlerhaft erscheint, gehen die Openright-Rechtsanwälte für Sie kostenlos gegen Ihren Bescheid vor. 
Bundesweit vor allen Behörden und Gerichten.

Schritt 1: Einfach online Unterlagen einreichen

Um Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem zu helfen, müssen die Openright-Rechtsanwälte natürlich erst einmal wissen, worum es geht (Art des Verkehrsverstoßes, Messstelle, Qualität des Messfotos usw.). Dazu benötigen sie eine Kopie der bisherigen Schreiben der Bußgeldbehörde bzw. des Gerichts (Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheid). Bereits jetzt können sich Fehler des Verfahrens abzeichnen. Um für Sie tätig werden zu können, benötigen die Openright-Rechtsanwälte zudem eine anwaltliche Vollmacht von Ihnen, die sich selbstverständlich nur auf diesen konkreten Bußgeldfall bezieht. Insbesondere versendet die Behörde oder das Gericht Ihre Akte nur, wenn eine Vollmacht vorliegt. Ohne die Vollmacht könnten die Openright-Rechtsanwälte auch nicht vorsorglich fristwahrend für Sie Einspruch einlegen. Beachten Sie dabei immer die kurze Einspruchsfrist. Sie sollten daher möglichst umgehend Ihre Unterlagen einreichen. Ihnen entstehen keine Kosten.

Wie Sie die Unterlagen einreichen können, erfahren Sie hier.

Prüfung binnen 24 Stunden

100 % kostenlos

Schritt 2: Prüfung des Vorwurfs

Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden sie unverzüglich einem Openright-Rechtsanwalt vorgelegt. Die Openright-Rechtsanwälte prüfen sodann den Bußgeldbescheid auf Fehler, die bereits zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens führen können. Wir unterstützen die Rechtsanwälte mit unserer ständig aktualisierten webbasierten Fehlerdatenbank und speziell entwickelten Algorithmen. Zusätzlich kann Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und es können gegebenenfalls sogar die Rohmessdaten angefordert werden. Nach dem Ausgang der Prüfung richtet sich dann das weitere Vorgehen. 

Ihr Fall kann nicht kostenlos übernommen werden

Kann Ihr Fall nicht kostenlos übernommen werden, erhalten Sie dennoch eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls und Ihrer weiteren Möglichkeiten – selbstverständlich kostenfrei. Ihr Vorteil ist auch bei Ablehnung der kostenfreien Übernahme: eine profunde Einschätzung der rechtlichen Lage ohne zeitraubende Anfahrt zum Anwalt und ohne Kosten.

Eine Reduzierung erscheint möglich

Sofern zumindest eine Reduzierung des Bußgelds, die Vermeidung von Punkten oder eines Fahrverbots möglich erscheint, vertreten die Partnerkanzleien Sie – selbstverständlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – gerne weiter. Auch in diesem Fall werden die bisher angefallenen Kosten übernommen. Zu gegebenenfalls weiter anfallenden Kosten werden Sie umfassend aufgeklärt.

Ihr Fall wird übernommen

Der Fall wird übernommen. Openright übernimmt die Kosten. Eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls in Anspruch zu nehmen. Doch lohnt sich Openright auch für Rechtsschutzversicherte. Denn fällt eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, zahlen wir diese. Ihnen entstehen keine Kosten. Im Falle eines Freispruchs oder gegebenfalls einer Einstellung wegen eines fehlerhaften Bußgeldbescheids würde der Staat ohnehin alle Kosten zu tragen haben.

Schritt 3: Rechtsdurchsetzung

Wird das Verfahren übernommen, vertreten die Openright-Rechtsanwälte Sie gegenüber der Behörde und wenn nötig vor Gericht. Sie haben keinen Aufwand. Auch zu einem Gerichtstermin müssen Sie nicht erscheinen. Bestätigen sich hier Fehler des Bußgeldbescheids, werden Sie freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt. Sollten sich keine Fehler bestätigen, bleibt es nur bei dem ursprünglichen Bescheid.
Eine Einstellung des Verfahrens würde bedeuten: Kein Bußgeld, keine Punkte und kein Fahrverbot. Kosten haben Sie in keinem Fall zu tragen. Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie selbstverständlich laufend informiert.

Hohe Erfolgschancen
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