Sozialbetrug Hartz 4, insb. Bedarfsgemeinschaft
Ein Sozialbetrug (oder „Sozialleistungsbetrug“) ist eine Straftat, die sich auf Sozialleistungen wie ALG II (Hartz IV) oder Bafög bezieht. Der Begriff des Sozialbetrugs, den das Gesetz selbst nicht verwendet, ist ein Unterfall des Betrugs und in § 263 StGB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Was Sie bei einer Bedarfsgemeinschaft beachten müssen, um keinen Betrug zu begehen, erfahren Sie im Folgenden.