Hartz4-Magazin:
Ratgeber und Muster

In unserem Ratgeber antworten wir Ihnen auf häufig gestellte Nutzerfragen rund um das Thema Hartz4.

Sozialbetrug Hartz 4, insb. Bedarfsgemeinschaft

Ein Sozialbetrug (oder „Sozialleistungsbetrug“) ist eine Straftat, die sich auf Sozialleistungen wie ALG II (Hartz IV) oder Bafög bezieht. Der Begriff des Sozialbetrugs, den das Gesetz selbst nicht verwendet, ist ein Unterfall des Betrugs und in § 263 StGB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Was Sie bei einer Bedarfsgemeinschaft beachten müssen, um keinen Betrug zu begehen, erfahren Sie im Folgenden.

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Hartz 4 – Mehrbedarf

Mehrbedarfe umfassen zusätzliche Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt sind. Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht nach Maßgabe des § 21 SGB II. Es gibt beispielsweise Mehrbedarf für Alleinerziehende, für kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen, für erwerbsfähige behinderte Menschen und in weiteren Fällen.

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Mietbescheinigung Jobcenter

Jobcenter fordern oftmals von Hartz IV-Empfängern die Vorlage einer Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen soll. Hartz IV-Empfänger sind aber nicht dazu verpflichtet, eine solche Mietbescheinigung einzureichen. Wenn sie nicht wollen, dass ihr Vermieter erfährt, dass sie ALG II beziehen, können sie die Vorlage einer Vermieterbescheinigung verweigern.

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Hartz 4 – Anwälte

Sie können sich gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide zwar auch ohne Rechtsanwalt wehren, doch besteht dabei die Gefahr, dass Sie Fehler übersehen und die Behörde nicht auf Fehler aufmerksam machen können. Prüfen Sie Ihre Bescheide anwaltlich mit dem kostenlosen Service von Openright.

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Hartz 4 – Bedarfsgemeinschaft

Die Frage, ob eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ vorliegt oder nicht, ist wichtig für die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz 4“). Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft spielt dabei unter anderem für das „anrechenbare Einkommen“ und die Antragstellung ein Rolle.

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Hartz 4 – Regelsatz

Der volle Hartz 4-Regelsatz, den beispielsweise Alleinstehende meist bekommen, beträgt 2021 aktuell 446 Euro monatlich (2020 waren es noch 432 Euro). Die anderen Hartz-Regelsätze sind etwas niedriger. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag alles, was Sie zum Regelsatz wissen müssen.

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WEITERE INTERESSANTE BEITRÄGE

Keine Erhöhung der Hartz 4-Sätze 2022?

Die Hartz 4-Sätze erhöhe sich jährlich, da auch die Löhne und die Preise jährlich steigen. Der Lohneinbruch während der Corona-Pandemie könnte nun dazu führen, dass die Hart 4-Regelsätze unverändert bleiben. Die Politik muss gegensteuern.

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