StVO-Novelle 2021: Nur höhere Bußgelder – Regeln zum Fahrverbot werden nicht verschärft

Nach langem Streit haben sich die Verkehrsminister der Länder und der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nunmehr auf einen schärferen Bußgeldkatalog geeinigt.

Streitig waren die Themen: - in welcher Höhe Bußgelder drohen sollen, - ab wann Fahrverbote verhängt werden und - wie viele Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bei Verstößen eingetragen werden sollen.

Die neuen Regeln sollen im Sommer in Kraft treten. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Der nach zähem Ringen gefundene Kompromiss sieht insbesondere höhere Bußgelder vor für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Park- und Halteverstöße und die Nichtbildung einer Rettungsgasse.

Die Regeln zum Fahrverbot, die viel Kritik hervorgehoben haben, sollen dagegen nicht verschärft werden.

Hintergrund: Eigentlich sollte im April 2020 eine schärfere StVO-Novelle in Kraft treten. Dabei war beispielsweise bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um nur 21 km/h bereits ein einmonatiges Fahrverbot beabsichtigt; außerorts bereits ab 31 km/h. Diese Novelle war jedoch bekanntermaßen zumindest in Teilen nichtig. Ein Kompromiss, um die seitdem bestehende Rechtsunsicherheit endlich zu beseitigen, ist erst jetzt nach über einem Jahr gelungen.

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