Zu wenig Hartz 4? Widerspruch prüfen!

Kostenloser Schutz gegen falsche Hartz 4-Bescheide
Können Sie mehr fordern?

Offizielle Statistik der Bundesagentur für Arbeit legt nahe:

Über 50 % der Hartz 4-Bescheide sind falsch.

Doch Fakt ist:

Trotz dieser hohen Fehlerquote akzeptieren viele Bürger ihre Bescheide ungeprüft.

Die nötigen Rechtskenntnisse fehlen in der Regel.

Sie scheuen den aufwendigen Gang zum Anwalt.
So einfach geht´s

Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung
von fehlerhaften Hartz 4-Bescheiden. Unkompliziert, smart, online.

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Einfach online Unterlagen einreichen

Wir benötigen Ihren Hartz 4-Bescheid und eine Vollmacht. Dann kümmern wir uns um alles. Sie können sich zurücklehnen.

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Prüfung des Vorwurfs

Die Openright-Rechtsanwälte prüfen Ihren Hartz 4-Bescheid und teilen Ihnen Ihre Erfolgsaussichten mit. Schnell, kostenfrei und unkompliziert.

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Rechtsdurchsetzung

Wenn Ihr Bescheid fehlerhaft erscheint, gehen die Openright-Rechtsanwälte für Sie kostenlos gegen Ihren Bescheid vor. Bundesweit vor allen Behörden und Gerichten.

Hierbei helfen wir

Wir helfen bei Fragen zum Mehrbedarf, zu den Kosten der Unterkunft, zum anrechenbaren Einkommen und vielem mehr.
Mehrbedarf

Regelbedarf

Einkommen
Wohnung
Sonstiger Mehrbedarf

Unser Versprechen an Sie

Die kostenfreie Prüfung Ihres Hartz 4-Bescheids
So geht es nach der Prüfung Ihres Hartz 4-Bescheids weiter

Die Openright-Rechtsanwälte prüfen Ihren Hartz 4-Bescheid und teilen Ihnen Ihre Erfolgsaussichten binnen 48 Stunden mit. Schnell, kostenfrei und unkompliziert.

So geht es nach
der Prüfung Ihres
Hartz 4-Bescheids
weiter

Dann müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.
Die Openright-Rechtsanwälte legen für Sie Hartz4-Widerspruch ein, prüfen die behördliche Akte, greifen auf die Openright-Fehlerdatenbank zu und vertreten Sie auch vor der Behörde und Gericht. Dabei bleiben Sie immer auf dem Laufenden. In jedem Fall greift die Openright-Kostenlosgarantie. Sie selbst haben keine Kosten zu tragen – auch nicht für das gerichtliche Verfahren.

Verspricht Ihr Widerspruch keinen Erfolg, raten wir Ihnen, den Hartz 4-Bescheid zu akzeptieren. Sie haben in diesem Fall dank der Prüfung durch einen Rechtsanwalt Gewissheit, dass der Bescheid korrekt ist. Ihr Vorteil: Rechtsklarheit.

Wir sind stolz, wenn Sie zufrieden sind

Ihre Vorteile mit Hartz4Check

Selbst Widerspruch einlegen

Ärgerlich und aussichtslos
Hartz4Check
Einfach und unkompliziert
Anwalt vor Ort

Stressig und aufwändig

Openright unterstützt Sie als Verbraucher bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Verbraucher setzen oftmals ihre Rechte nicht durch, weil die nötigen Rechtskenntnisse fehlen und sie die hohen Kosten und den hohen Aufwand scheuen. So war es bisher beispielsweise aufwändig und mühsam, sich gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide zu wehren.

Openright schützt Sie vor fehlerhaften Hartz 4-Bescheiden – einfach online und kostenfrei. Wir finanzieren diesen Service durch Lizenzgebühren für eine hocheffektive Software, die unseren Partnerkanzleien die Arbeit stark erleichtert und die Fehlersuche durch Algorithmen und Datenmengen revolutioniert. Einfach wie Onlineshopping und für Sie kostenlos. Anmelden und zurücklehnen.

Bundesweiter Service

Wir ermöglichen die kostenfreie Prüfung und Anfechtung Ihres Hartz 4-Bescheids durch Openright-Rechtsanwälte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs in voller Höhe.

Kostenfrei vor allen deutschen Jobcentern
Kostenfrei vor allen deutschen Gerichten

Ihr Vorteile im Überblick

Mit Openright zu mehr Hartz 4

Rechtsklarheit
Verbindliche anwaltliche Auskunft über Ihre Möglichkeiten.
Kostenlosgarantie

Profitieren Sie von der Openright-
Kostenlosgarantie.

Vertretung

Umfassende anwaltliche Ver-
tretung. Nicht nur Erstberatung.

Einfach online
Ohne Wartezeiten, ohne lästige Anwaltssuche und Termine.

Häufige Fragen

Fragen unserer Nutzer und Antworten 

Allgemein

Openright hilft bei Bescheiden aller Art im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II (weitere geläufige Bezeichnungen: ALG II, ALG 2, Hartz (IV oder 4) oder Leistungen nach SGB II). Wir übernehmen insbesondere Verfahren, die einen Widerspruch oder eine Klage gegen bereits ergangene Hartz IV-Bescheide vom Jobcenter betreffen. Wir helfen ebenso bei Bewilligungsbescheiden vom Jobcenter, Weiterbewilligungsbescheiden vom Jobcenter, Rückforderungsbescheiden vom Jobcenter, Änderungsbescheiden vom Jobcenter, Aufhebungs-, Rückforderungsbescheiden, Sanktionen u.a. Zusätzlich übernehmen wir aber auch Verfahren, bei denen das Jobcenter trotz Antrags nicht tätig wird (Untätigkeitsklage).
Die Prüfung eines Hartz IV-Bescheids vom Jobcenter durch die Openright-Rechtsanwälte (und ggf. Widerspruch einlegen) lohnt sich in jedem Fall, weil es Ihre Chancen erhöht und Ihr Aufwand gering ist. Sie melden sich an, beantworten wenige Fragen und laden Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenfreie Prüfung durch einen Rechtsanwalt und erfahren zeitnah das Ergebnis. Bei Rechtswidrigkeit des Bescheids vom Jobcenter können Sie zum Beispiel mehr Geld (oder sonstige Leistungen) fordern, müssen Kürzungen nicht hinnehmen oder müssen – wie sich aus den Regelungen des Sozialverwaltungsverfahrens im SGB X ergibt – zurückgefordertes Geld (oder sonstige Leistungen) nicht erstatten (vgl. § 50 SGB X). Sollte ein Widerspruch ("Hartz4-Widerspruch", Jobcenter) keinen Erfolg haben, bleibt alles beim Alten. Sie haben also nichts zu verlieren. In keinem Fall haben Sie Kosten zu tragen. Das ist die Openright-Kostenlosgarantie.
Ja. Wir helfen auch, wenn die Bearbeitungsdauer beim Jobcenter zu lang ist. Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder eine sonstige Leistung gestellt haben (zum Beispiel Leistungen zur Bildung und Teilhabe, Mehrbedarfe, Sonderbedarfe, Übernahme der Kosten der Unterkunft oder Heizung), muss das Jobcenter innerhalb von sechs Monaten, auf Ihren Antrag zu reagieren. Wenn Sie Widerspruch beim Jobcenter eingelegt haben, beträgt die Frist drei Monate. Braucht das Jobcenter für die Bearbeitung Ihres Antrags zu viel Zeit, können die Openright-Rechtsanwälte Klage vor dem Sozialgericht nach § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) erheben ("Untätigkeitsklage"). Wichtig ist: Lassen Sie sich die Einreichung von Anträgen immer vom Jobcenter quittieren. Wenn Sie dringend auf Leistungen angewiesen sind, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Vorschuss stellen. In Betracht kommt auch ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung, der beim Sozialgericht zu stellen ist.
Openright sorgt dafür, dass Sie keine Kosten und keinen Aufwand haben und Ihr Hartz IV-Bescheid vom Jobcenter fachgerecht geprüft wird. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Rechtsanwälten zusammen, die für Sie nötigenfalls Widerspruch einlegen. Sie können selbstverständlich auch einen anderen Rechtsanwalt mit Ihrem Anliegen betrauen, doch wird Openright in diesem Fall nicht für Sie tätig. Wenn Sie sich vor Ort einen Anwalt suchen, sollten Sie darauf achten, dass dieser Anwalt qualifiziert ist und ausreichend Erfahrung hat. Nachteile des Anwalts vor Ort können die Kosten, die unklare Qualifikation und der Aufwand (Anwaltssuche, Besprechungstermine etc.) sein. Widerspruch beim Jobcenter oder Klage beim Sozialgericht können Sie übrigens auch selbst einreichen. Auf unserer Seite finden Sie Muster dazu. Unsere Empfehlung: Die Openright-Rechtsanwälte, die kostenlos und effizient Ihren Fall bearbeiten, Ihnen die gesamte Behördenkommunikation abnehmen und Sie ständig auf dem Laufenden halten.
Ja. Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie können sowohl die Vollmacht als auch den Vertrag mit Openright widerrufen. Umfassende Informationen über Ihr Widerrufsrecht finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.
Am besten erreichen Sie uns per E-Mail. Wir sind sehr bemüht, Ihre Fragen schnell zu beantworten und Ihnen eine persönliche Rückmeldung zu geben. Wegen der Vielzahl an Anfragen kann es zu Stoßzeiten schwierig sein, uns telefonisch zu erreichen.
Achten Sie darauf, dass gegen den Hartz IV-Bescheid innerhalb von einem Monat beim Jobcenter Widerspruch eingelegt werden muss.
Wenn Sie den kostenfreien Service von Openright (Prüfung, Widerspruch, Klage) in Anspruch nehmen, nehmen wir Ihnen die komplizierte Suche nach einem qualifizierten Anwalt ab. Sie bekommen für Ihr Anliegen sofort einen Openright-Rechtsanwalt zur Seite gestellt.
Es besteht insbesondere bei Widerspruchsverfahren gegen einen Hartz IV-Bescheid kein Anwaltszwang. Haben Sie selbst Widerspruch eingelegt, ist jedoch die Gefahr größer, dass Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, weil Fehler im Hartz IV-Bescheid übersehen werden.

Widerspruch

Sie müssen Ihren Widerspruch beim Jobcenter innerhalb von einem Monat einlegen. Wenn Sie dies selbst tun wollen, lassen Sie sich vom Jobcenter am besten bescheinigen, dass Sie Widerspruch beim Jobcenter eingelegt haben. Wenn Sie ohne einen Rechtsanwalt Widerspruch beim Jobcenter einlegen, besteht die Gefahr, dass Sie die Widerspruchsbehörde nicht auf Fehler aufmerksam machen und auch die Behörde selbst Fehler auf Ihren Widerspruch hin (erneut) übersieht. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den kostenfreien Service von Openright.
Der Widerspruch muss in der Regel spätestens einen Monat nach Zustellung des Hartz IV-Bescheids eingelegt werden. Um die Frist nicht zu versäumen, sollten Sie möglichst zügig handeln. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den kostenfreien Service von Openright. Wenn Sie uns rechtzeitig beauftragen, stellen wir die Einhaltung der Frist für Sie sicher.
Wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat beim Jobcenter keinen Widerspruch einlegen, müssen Sie den Verwaltungsakt in der Regel erst einmal so hinnehmen. Sie können dann keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern nur einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen (das SGB X regelt insbesondere das Sozialverwaltungsverfahren). Der Bescheid gilt aber erst einmal, auch wenn er Fehler zu Ihren Lasten enthält und Ihnen eigentlich mehr Geld oder sonstige Leistungen zustehen würden. Daher sollten Sie stets nach Fehlern des Bescheids suchen lassen und schauen, ob Ihnen mehr Leistungen nach dem SGB II zustehen.
Für den Widerspruch besteht kein Anwaltszwang. Sie können also auch selbst tätig werden. Es besteht dann aber die Gefahr, dass Sie gegen Form- oder Fristvorschriften verstoßen oder Fehler (s. SGB II) im Bescheid nicht erkennen.
Ob ein Widerspruch beim Jobcenter aufschiebende Wirkung hat oder ob eine Klage aufschiebende Wirkung hat, hängt von der Bescheidart ab. Je nachdem, ob ein Hartz IV-Bescheid begünstigend oder belastend ist, kann die aufschiebende Wirkung für Sie günstig sein.

Anmeldung bei Openright

Die Anmeldung erfolgt über den gelben Prüfbutton „Jetzt kostenlos prüfen“. Folgen Sie dann einfach den Anweisungen. Wir benötigen einige wenige Angaben zu Ihrer Person. Außerdem benötigen wir Ihren Bescheid sowie eine Vollmacht. Dann können die Openright-Rechtsanwälte für Sie tätig werden. Gemäß unseren Nutzungsbedingungen sind von Ihnen keine Kosten zu tragen.
Benötigt wird mindestens der Bescheid (mit allen Seiten) sowie eine Vollmacht. Wenn Sie in dem Zusammenhang weitere Unterlagen bekommen haben, können Sie diese auch gerne hochladen.
Die Openright-Rechtsanwälte benötigen für die erste Prüfung im Bereich Hartz IV etwa 48 Stunden. Dann erhalten Sie Nachricht, ob Ihr Fall übernommen werden kann. Schauen Sie bitte auch in regelmäßigen Abständen in Ihrem Spam-Ordner nach. Es kann vorkommen, dass Mails dorthin gelangen.
Nein. Wird Ihr Fall übernommen, kümmern sich die Openright-Rechtsanwälte um alles. Insbesondere legen sie für Sie Widerspruch ein und kümmern sich um die gesamte Behördenkommunikation. Sie können sich entspannt zurücklehnen. Sie werden natürlich jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens und Ihren Anspruch auf Hartz IV informiert. Erforderlich ist nur, dass Sie eingehende Briefe (gerne per Mail) unter Angabe Ihres Aktenzeichens weiterleiten und einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen und uns zuleiten. Alles Weitere machen wir dann für Sie.
Die Ablehnungsgründe sind sehr verschieden und werden Ihnen in der Regel mitgeteilt. Der häufigste Ablehnungsgrund ist, dass die Nutzer nötige Unterlagen auch auf Nachforderung nicht einreichen. Ohne die Vollmacht beispielsweise darf Openright Ihren Fall keinem Rechtsanwalt weitergeben und Ihr Fall kann nicht übernommen werden. Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig den Posteingang Ihres Mail-Postfachs, um Nachfragen durch uns beantworten zu können. Telefonische Auskünfte können aus Datenschutzgründen nur sehr eingeschränkt gegeben werden. Bitte geben Sie bei Nachfragen auch stets Ihr Aktenzeichen an.
Wir achten die Privatsphäre unserer Nutzer. Einige Daten sind aber unverzichtbar, um Ihren Fall im Bereich Hartz IV zu bearbeiten. Dazu gehören neben Ihrem Namen und einer Mail-Adresse insbesondere Details zu Gründen für die Fehlerhaftigkeit eines Bescheids.
Nein. In keinem Fall haben Sie selbst Kosten zu tragen. Wenn Widerspruch oder Klage Erfolg haben, übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens bzw. der Klage, weil er einen fehlerhaften Bescheid erlassen hat. Ansonsten werden die Kosten getragen durch openright, eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung oder ggf. eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie Fehler bei der Anmeldung gemacht haben (etwa weil Ihr Browser automatisch Daten einer anderen Person eingesetzt hat), melden Sie sich bitte einfach neu an. Sie erhalten dann ein neues Aktenzeichen.
Datenschutz liegt uns am Herzen. Wir verkaufen keine Daten. Die Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit es für die Mandatsbearbeitung erforderlich ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fallnummer finden Sie immer in der Bestätigungs-E-Mail bei der Anmeldung und jeder weiteren E-Mail von Openright. Bei Anfragen sollten Sie diese Fallnummer immer angeben, damit wir schnell Ihre Akte finden.
Ja. Es handelt sich nicht um eine Kundennummer, sondern nur um eine Fallnummer für diesen einzelnen Fall. Bei einer weiteren Mandatierung erhalten Sie eine neue Fallnummer.

Keine Kosten

Ja. Die Kosten der Prüfung Ihres Bescheids zu Hartz IV (ALG II) übernimmt immer Openright. Auch nach der Prüfung fallen für Sie keine Kosten an. Wird Ihr Widerspruch oder Ihre Klage gewonnen, trägt der Staat die Kosten, weil er einen fehlerhaften Bescheid erlassen hat. Wenn Sie Widerspruch oder Klage verlieren, übernimmt der Staat auch oftmals die Kosten, weil Empfänger von Hartz IV (ALG II) bedürftig sind (Beratungshilfe). Alle verbleibenden Kosten übernimmt Openright. Für Sie fallen keine Kosten an.
Es gibt auch keine Folgekosten. Im besten Fall erhalten Sie mehr Geld (oder sonstige Leistungen) vom Jobcenter. Im schlimmsten Fall bleibt alles beim Alten. Sie können also nur gewinnen.
Wir finanzieren uns aus Lizenzgebühren für Rechtsanwaltssoftware, die wir selbst entwickelt haben. Die Software prüft nicht Ihren Bescheid, sondern dies tut ein Rechtsanwalt persönlich. Die Software erleichtert nur Verwaltungsabläufe beim Rechtsanwalt und weist ihn über eine Fehlerdatenbank auf zusätzliche Fehler hin.
Nein. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Nein. Es entstehen für Sie keine Kosten. Wenn Sie gewinnen, müssen Sie zudem den fehlerhaften Bescheid nicht gegen sich gelten lassen. Das bedeutet je nach Bescheidart, dass Sie mehr Geld (oder sonstige Leistungen) erhalten, weniger oder nichts zurückzahlen müssen usw.

Rechtliche Prüfung

Ihr Hartz IV-Bescheid wird durch einen Openright-Rechtsanwalt einer Partnerkanzlei geprüft. Die Software prüft keine Rechtsfragen, sondern erleichtert zum einen die administrativen Vorgänge beim Rechtsanwalt und enthält zum anderen eine Fehlerdatenbank, die den Rechtsanwalt auf mögliche weitere Hinweise hinweist. Auch Ihre Vertretung, insbesondere der Widerspruch, erfolgt selbstverständlich durch einen Rechtsanwalt.
Die Gründe für die Fehlerhaftigkeit von Bescheiden sind vielfältig. Insbesondere können Fehler entstehen, wenn das Jobcenter von falschen Tatsachen ausgeht oder das Recht falsch anwendet.
Ein Hartz IV-Bescheid kann aus tatsächlichen Gründen (zum Beispiel: Tippfehler bei Ihrem zusätzlichen Einkommen) oder aus rechtlichen Gründen (zum Beispiel: falsche Berechnung des anrechenbaren Einkommens) fehlerhaft sein. Die Fehlerarten sind sehr vielfältig und können hier nicht abschließend aufgezählt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt jährlich bekannt, wie viele Verfahren (Widerspruch und Klage) gegen einen Hartz IV-Bescheid erfolgreich sind. Dabei unterscheidet die Statistik zwischen Widerspruch und Klage. Die Fehlerquoten sind über die letzten Jahre konstant. Nach der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert bereits die Widerspruchsbehörde auf einen Widerspruch hin in jedem dritten Fall, dass der Bescheid falsch ist und korrigiert ihn nach dem Widerspruch. Von den verbleibenden zwei von drei Fällen wird dann knapp einer (über 40 %) durch die Gerichte für fehlerhaft erklärt.

Ablauf

Wird Ihr Fall übernommen, müssen Sie weiter nichts veranlassen. Die Openright-Rechtsanwälte legen für Sie Widerspruch ein und vertreten Sie umfassend gegenüber der Behörde und wenn nötig vor Gericht. Über den Stand des Verfahrens werden Sie ständig auf dem Laufenden gehalten. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist es nötig, dass Sie die Arbeit des Rechtsanwalts mit der Einreichung erforderlicher Angaben und Unterlagen unterstützen.
Nach der Übernahme des Falls durch Openright leiten Sie bitte weitere Post vom Jobcenter sicherheitshalber direkt an die Openright-Rechtsanwälte weiter. Geben Sie dabei Ihre Fallnummer an, damit die Unterlagen zugeordnet werden können.
Die Dauer des Verfahrens zu Ihrem Widerspruch hängt von der Belastung der Behörde ab. Wird die Behörde beim Widerspruch auf Fehler hingewiesen, kann es sein, dass sie Ihren Bescheid des Jobcenters schon nach kurzer Zeit auf den Widerspruch hin korrigiert. Wenn die Behörde auch auf einen Widerspruch hin nicht reagiert, was häufig vorkommt, kann Untätigkeitsklage erhoben werden.
Nach der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind über 33 % aller Widerspruchsverfahren (mehr als jeder dritte Widerspruch!) und über 40 % aller Klageverfahren gegen Hartz IV-Maßnahmen erfolgreich.

Zu wenig Hartz 4? Widerspruch prüfen!

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