Aktualisiert am: 1. Dezember 2020
Die Openright GmbH (im Folgenden kurz als Openright bezeichnet) finanziert in Bußgeldsachen (= Ordnungswidrigkeitsverfahren) kostenlos Verwaltungsverfahren und Gerichtsprozesse. Noch nehmen viele Bürger Bußgeldbescheide ungeprüft hin. Gerade Verbraucher scheuen die hohen Kosten und den hohen Aufwand, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel verbunden sind. Sie akzeptieren damit oftmals ungerechtfertigte Bußgelder oder gar Punkte und ein Fahrverbot. Openright schafft Abhilfe und stärkt die faktische Rechtsdurchsetzung bei solchen „kleinen“ Verfahren. Openright hat dazu eine Software entwickelt, für deren Nutzung Openright Lizenzgebühren von Vertragsanwälten erhält. Aus diesen Lizenzgebühren wird der Service finanziert. Für die Betroffenen selbst entstehen keine Kosten (siehe dazu näher unter § 3).
Entschließen Sie sich dazu, unseren Service in Anspruch zu nehmen und Ihren Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen, erfolgt zunächst eine Anmeldung bei Openright. Dazu ist in jedem Fall erforderlich, dass Sie uns Ihren Bußgeldbescheid und eine auf einen Openright-Rechtsanwalt einer Partnerkanzlei lautende Vollmacht zusenden. Außerdem benötigen wir einige persönliche Daten von Ihnen wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Denn um Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem zu helfen, müssen die Openright-Rechtsanwälte (Openright selbst erbringt keine Rechtsdienstleistungen) natürlich erst einmal wissen, worum es geht (Art des Verkehrsverstoßes, Messstelle, Qualität des Messfotos usw.), und durch die Vollmacht die Erlaubnis haben, überhaupt für Sie tätig zu werden. Die anwaltliche Vollmacht bezieht sich selbstverständlich nur auf diesen konkreten Bußgeldfall und kann jederzeit widerrufen werden. Openright hilft Ihnen, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Unterlagen umgehend einem Openright-Rechtsanwalt vorgelegt. Sieht dieser nach eingehender Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten, empfiehlt er Ihren Fall Openright zur Übernahme der Prozessfinanzierung. Mit der Übernahmemitteilung durch Openright kommt ein Prozessfinanzierungsvertrag zwischen Ihnen und Openright zustande. Openright kann Ihren Fall nicht übernehmen, wenn Sie die Unterlagen nicht vollständig einreichen. Zur vollständigen Einreichung der Unterlagen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen im Rahmen der Anmeldung sind Sie vertraglich verpflichtet. Beachten Sie bei allem immer die kurze Einspruchsfrist. Sie sollten daher möglichst umgehend Ihre Unterlagen einreichen.
Die Openright-Rechtsanwälte, bei denen es sich um sorgfältig ausgewählte Partneranwälte handelt, prüfen sodann den Bußgeldbescheid auf Fehler, die bereits zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens führen können. Dabei kann auch Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden und ggfs. können sogar die Rohmessdaten angefordert werden. Nach dem Ausgang dieser Prüfung richtet sich dann das weitere Vorgehen:
(a) Im Idealfall wird Ihr Fall von Openright übernommen. Wird das Verfahren übernommen, kommt zugleich ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei reagiert dann ggfs. auf ein Anhörungsschreiben, beantragt Akteneinsicht, legt vorsorglich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und vertritt Sie vor Gericht und – wenn nötig – sogar in einer weiteren Instanz. Sie haben keinen Aufwand. Auch zu einem Gerichtstermin müssten Sie nicht erscheinen. Sie sollten Korrespondenz mit der Behörde oder dem Gericht ab Tätigwerden eines Openright-Rechtsanwalts in Ihrem eigenen Interesse unterlassen und dürfen zugleich keinen weiteren Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragen.
Sie selbst haben keine Kosten zu tragen, auch nicht für das gerichtliche Verfahren. Erfolgt wegen Fehlerhaftigkeit des Bußgeldbescheids ein Freispruch oder einer Einstellung mit Auslangenerstattung, zahlt der Staat alle Kosten. Sollte das Verfahren anders ausgehen, übernimmt Openright die anfallenden Kosten. Eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung ist dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen, damit Openright seinen Service möglichst umfassend anbieten kann. Die Rechtsanwälte sind einer etwaigen Rechtsschutzversicherung gegenüber unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit. Openright lohnt sich dabei auch für Rechtsschutzversicherte, da die Selbstbeteiligung von Openright gezahlt wird! Ihnen entstehen keine Kosten. – Werden Sie freigesprochen oder wird das Verfahren eingestellt, bedeutet das: Kein Bußgeld, keine Punkte und kein Fahrverbot. Kosten haben Sie in keinem Fall zu tragen. Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie selbstverständlich laufend informiert. Die Openright-Rechtsanwälte sind sorgfältig ausgewählt und fachkundig. Sie rechnen mit dem Staat (bei Freispruch oder ggfs. bei Einstellung), uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung (siehe im Einzelnen unter § 3) nach den gesetzlichen Gebühren ab.
(b) Sollte ihr Fall nicht von Openright übernommen werden, erhalten Sie dennoch eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls und Ihrer weiteren Möglichkeiten – selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Ihr Vorteil ist auch bei Ablehnung der Übernahme des Falls: eine profunde Einschätzung der rechtlichen Lage ohne zeitraubende Anfahrt zum Anwalt und ohne Kosten. – Sofern zumindest eine Reduzierung des Bußgelds, die Vermeidung von Punkten oder eines Fahrverbots möglich erscheint, vertreten die Partnerkanzleien Sie – selbstverständlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – gerne weiter. Auch in diesem Fall werden die bisher angefallenen Kosten der Beratung übernommen. Zu ggfs. weiter anfallenden Kosten werden Sie umfassend aufgeklärt. Sie können sich dann frei entscheiden, wie Sie vorgehen wollen.
Die Leistungen von Openright (insbesondere Hilfe bei Vervollständigung der Unterlagen und deren Weiterleitung, Vermittlung des Rechtsanwaltsvertrages) sind für Sie selbstverständlich kostenfrei. Die Leistungen der Openright-Rechtsanwälte der Partnerkanzleien sind für Sie bei Übernahme des Falls durch Openright ebenfalls kostenfrei.
Wird Ihr Fall durch Openright übernommen und endet das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung mit Auslagenerstattung, so trägt der Staat alle Kosten des Verfahrens. Endet das Verfahren auf andere Weise und hat Openright das Verfahren nach Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Openright-Rechtsanwalt übernommen, so trägt Openright die Kosten. Eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung ist dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen, damit Openright seinen Service möglichst umfassend anbieten kann. Openright lohnt sich dabei auch für Rechtsschutzversicherte, da die Selbstbeteiligung von Openright gezahlt wird! Ihnen entstehen keine Kosten.
Sollte – nach Prüfung der Erfolgsaussichten – Ihr Fall von Openright nicht übernommen werden, ist die weitere schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls und Ihrer weiteren Möglichkeiten ebenfalls kostenfrei. Kosten können Ihnen nur entstehen, wenn Sie trotz Ablehnung einer Übernahme des Falls durch Openright ausdrücklich wünschen, dass der Openright-Rechtsanwalt – unabhängig von Openright – weiter für Sie tätig wird. Dies kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, wenn beispielweise ein Fahrverbot oder (wegen bereits vorhandener Punkte) die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Sie können dann einen Openright-Rechtsanwalt einer Partnerkanzlei kostenpflichtig mandatieren. Auch in diesem Fall werden die bisher angefallenen Kosten der Beratung von Openright übernommen. Zu weiteren Kosten erhalten Sie von der Partnerkanzlei ein transparentes Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können.
Der Service von Openright wird aus Lizenzgebühren finanziert. Wir haben eine Software entwickelt, die Rechtsanwälten den organisatorischen Teil der Arbeit stark erleichtert, mit der sie kostengünstig arbeiten können und die es ihnen ermöglicht, sich ganz auf die rechtlichen Fragen zu konzentrieren. Die Software stellen wir sorgfältig ausgewählten Rechtsanwälten zur Verfügung. Für die Nutzung der Software erhalten wir von den Rechtsanwälten die Lizenzgebühren, mit denen wir den Service finanzieren.
Das Vertragsverhältnis zu Openright endet (bei Übernahme des Falls) nach Abschluss des Bußgeldverfahrens mit der Regulierung der entstandenen Kosten. Sie und auch Openright können das Vertragsverhältnis jedoch jederzeit vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Eine Kündigung hat mindestens in Textform (E-Mail) zu erfolgen. Eine Kündigung durch Openright kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie unvollständige Angaben gemacht haben, die Erfolgsaussichten doch schlechter zu bewerten sind (beispielsweise wegen neuer Entscheidungen oberer Gerichte) oder wenn Sie selbst ohne Absprache einen anderen Rechtsanwalt beauftragt haben. Die bis zur Kündigung entstandenen Kosten fallen Ihnen nicht zur Last. Openright informiert im Falle einer Kündigung umgehend auch den zuständigen Openright-Rechtsanwalt, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sind Sie Verbraucher, werden Sie hinsichtlich des Prozessfinanzierungsvertrags mit Openright sowie des Mandatsvertrags mit einem Openright-Rechtsanwalt wie folgt belehrt:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen sowohl den Vertrag zu Openright als auch den Vertrag zum Openright-Rechtsanwalt einzeln oder gemeinsam zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns entweder
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Sie an den Vertrag nicht mehr gebunden. Ein Widerruf ist mit keinerlei Kosten für Sie verbunden. Da Sie selbst ohnehin keine Zahlungen an Openright zu leisten haben, kommt es auch nicht zu einer Erstattung. Sie müssen auch nichts zahlen, wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll und den Vertrag dennoch widerrufen. Auf den gesetzlichen Anspruch aus § 357 BGB auf Zahlung eines Teilbetrags verzichtet Openright. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt Zahlungen an Openright leisten.
Bei Widerruf des Vertrags mit Openright sind Sie auch an den Mandatsvertrag mit dem Openright-Rechtsanwalt nicht mehr gebunden und umgekehrt.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Openright GmbH
Paul-Nießen-Str. 48
50969 Köln
per E-Mail an: info@openright.de oder
oder per FAX an: 0221/66990128
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung: Prozessfinanzierungsvertrag.
Bestellt am
Name des Verbrauchers
Anschrift des Verbrauchers
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
Sie erklären sich durch den Vertragsschluss damit einverstanden, dass Ihre Daten zum Zwecke der Mandatsverarbeitung erhoben, gespeichert und an einen Openright-Rechtsanwalt weitergeleitet werden. Der Openright-Rechtsanwalt erhält Ihre Daten nur, um Ihre Interessen wahrzunehmen. Er hat Openright über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Insoweit sind Sie damit einverstanden, dass die anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben ist. Dieses Einverständnis ist frei widerruflich; ein Widerruf bedeutet allerdings, dass auch in Ihrem Fall die Daten nicht genutzt werden können, was Ihre Erfolgschancen schmälern kann. Die gewonnenen Daten nutzt Openright ohnehin ausschließlich dazu, Fehler in Parallelverfahren (selbe Messstelle, selber mangelhaft geschulter Messbeamter usw.) aufzudecken, was letztlich auch Ihnen zugute kommt. Die Informationen sind rein für den internen Gebrauch und werden unter keinen Umständen an Dritte verkauft oder auf sonstige Weise weitergegeben. Die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden beachtet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, auf Verlangen Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten zu erlangen. Weiteres zum Umgang mit Ihren Daten regeln die Datenschutzbestimmungen.
Die Kommunikation des Nutzers sowohl mit Openright als auch mit dem Openright-Rechtsanwalt findet bevorzugt über E-Mail statt. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern beim Sender und beim Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden. Ein abweichender Kommunikationsweg kann durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich bestimmt und Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart werden.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Verträge zu Openright und zu den Openright-Rechtsanwälten anwendbar. Haben Sie die Beauftragung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in der BRD haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen der Nutzungsbedingungen werden wirksam, wenn der Nutzer nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der E-Mail mit den Änderungen in Textform widerspricht. In der E-Mail wird Openright den Nutzer auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Eine Änderung muss nicht begründet werden und kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gesetzeslage dies erfordert, damit einem Urteil oder einem Verwaltungsakt entsprochen wird oder es sich um Änderungen für einen optimierten Ablauf handelt.
Die Openright GmbH (im Folgenden kurz als Openright bezeichnet) ermöglicht in sozialrechtlichen Angelegenheiten kostenlosen Rechtsschutz insbesondere gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide. Bei Übernahme des Falls fallen für die Kunden keine Kosten an, weder für die anwaltliche Prüfung noch für das Widerspruchs- oder ggfs. Klageverfahren. Nach der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind über 1/3 der Widersprüche und über 40 Prozent der Klagen gegen Hartz 4-Bescheide erfolgreich. Noch nehmen viele Bürger Hartz 4-Bescheide ungeprüft hin. Viele scheuen die befürchteten Kosten und den hohen Aufwand, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel verbunden sind. Sie akzeptieren damit oftmals, weniger Geld zu erhalten, als ihnen gesetzlich zusteht. Openright schafft Abhilfe und stärkt die faktische Rechtsdurchsetzung bei solchen „kleinen“ Verfahren. Openright hat dazu eine Software entwickelt, für deren Nutzung Openright Lizenzgebühren von Vertragsanwälten erhält. Die Software erleichtert den Rechtsanwälten den administrativen Teil ihrer Arbeit und enthält eine Fehlerdatenbank, die die Suche nach Fehlern im Bescheid erleichtert. Aus den Lizenzgebühren für die Software wird der Service von Openright finanziert. Für die Betroffenen entstehen keine Kosten (siehe dazu näher unter § 3).
Entschließen Sie sich dazu, unseren Service in Anspruch zu nehmen und Ihren Hartz 4-Bescheid überprüfen zu lassen, erfolgt zunächst eine Anmeldung auf der Website openright.de. Diese Seite ermöglicht es den Openright-Partnerrechtsanwälten, ihre Dienstleistungen direkt anzubieten und mit den Kunden zu kommunizieren. Zur Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich, dass Sie uns Ihren Hartz 4-Bescheid und eine auf einen Openright-Rechtsanwalt einer Partnerkanzlei lautende Vollmacht zusenden. Außerdem benötigen wir einige persönliche Daten von Ihnen wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Denn um Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem zu helfen, müssen die Openright-Rechtsanwälte (Openright selbst erbringt keine Rechtsdienstleistungen) natürlich erst einmal wissen, worum es geht, und durch die Vollmacht die Erlaubnis haben, überhaupt für Sie tätig zu werden. Die anwaltliche Vollmacht bezieht sich selbstverständlich nur auf diesen konkreten sozialrechtlichen Fall und kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit der Aufforderung, uns über eine Eingabemaske weitere persönliche Umstände mitzuteilen, die wir kennen sollten, um Ihren Bescheid vollständig zu überprüfen. In dieser E-Mail werden Sie auch aufgefordert, einen Beratungshilfeantrag auszufüllen. Wenn ein Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich ist, verringert dies die letztlich anfallenden Kosten für Openright. Openright hilft Ihnen, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen.
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Unterlagen umgehend einem Openright-Rechtsanwalt vorgelegt. Sieht dieser nach eingehender Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten, empfiehlt er Ihren Fall zur Übernahme durch Openright. Mit der Übernahmemitteilung durch Openright kommt ein entsprechender unentgeltlicher Vertrag zwischen Ihnen und Openright zustande. Openright kann Ihren Fall nicht übernehmen, wenn Sie die Unterlagen nicht vollständig einreichen. Zur vollständigen Einreichung der Unterlagen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen im Rahmen der Anmeldung sind Sie vertraglich verpflichtet. Beachten Sie bei allem immer die kurze Widerspruchsfrist. Sie sollten daher möglichst umgehend Ihre Unterlagen einreichen. Sie sind auch in Ihrem eigenen Interesse verpflichtet, Ihre E-Mails in regelmäßigen Abständen abzurufen, damit Openright oder ein Openright-Rechtsanwalt mit ihm bezüglich des Falls kommunizieren kann.
Ein Openright-Rechtsanwalt prüft sodann Ihren Hartz 4-Bescheid auf Fehler. Dabei kann auch Einsicht in Ihre Akte bei der Behörde oder bei Gericht genommen werden. Nach dem Ausgang dieser Prüfung richtet sich dann das weitere Vorgehen:
(a) Im Idealfall wird Ihr Fall von Openright übernommen. Wird das Verfahren übernommen, kommt zugleich ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei reagiert dann für Sie auf weitere Schreiben des Jobcenters, beantragt Akteneinsicht, legt vorsorglich Widerspruch gegen einen etwaigen Hartz 4-Bescheid ein und vertritt Sie bei Ihrem Widerspruch und – wenn nötig – vor Gericht. Sie haben keinen Aufwand. Sie sollten nur jede Korrespondenz mit dem Jobcenter oder dem Gericht ab Tätigwerden eines Openright-Rechtsanwalts in Ihrem eigenen Interesse unterlassen und dürfen zugleich keinen weiteren Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragen. Openright selbst ist nicht Vertragspartei des Anwaltsvertrags und hat auf die Arbeit des Rechtsanwalts auch keine Einwirkungsmöglichkeiten. Daher haftet Openright auch nicht für die Arbeit des Rechtsanwalts. Für den Service von Openright oder eines Openright-Rechtsanwalts haben Sie keine Kosten zu tragen (siehe ergänzend sogleich unter § 3).
(b) Sollte ihr Fall nicht von Openright übernommen werden, erhalten Sie dennoch von einem Openright-Rechtsanwalt eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls und Ihrer weiteren Möglichkeiten – selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Ihr Vorteil ist auch bei Ablehnung der Übernahme des Falls: eine profunde Einschätzung der rechtlichen Lage ohne zeitraubende Anfahrt zum Anwalt und ohne Kosten.
Die Leistungen von Openright (insbesondere Hilfe bei Vervollständigung der Unterlagen und deren Weiterleitung, Vermittlung des Rechtsanwaltsvertrages) sind für Sie selbstverständlich kostenfrei. Die Leistungen der Openright-Rechtsanwälte der Partnerkanzleien sind für Sie bei Übernahme des Falls durch Openright ebenfalls kostenfrei. Sie haben keine Kosten zu tragen, auch nicht für das gerichtliche Verfahren. Die Kosten für die erste Prüfung des Bescheids zahlt Openright, für die weitere Prüfung werden die Kosten bei Unterliegen durch die Beratungshilfe getragen. Ist Ihr Widerspruch oder eine Klage erfolgreich, zahlt das Jobcenter alle Kosten, weil es einen fehlerhaften Bescheid erlassen hat; bei Erfolglosigkeit dagegen werden die Kosten über die Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe ausgeglichen. Der Mandant ist damit einverstanden, dass diese Zahlungen direkt an den Openright-Rechtsanwalt geleistet werden. Sollten weitere Kosten anfallen, übernimmt diese Openright. Hat ein Widerspruch oder eine Klage Erfolg, bedeutet das in der Regel, dass sie mehr Geld erhalten. Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie selbstverständlich laufend informiert. Die Openright-Rechtsanwälte sind sorgfältig ausgewählt und fachkundig. Sie rechnen mit uns bzw. dem Staat nach den gesetzlichen Gebühren ab. – Sollte Ihr Fall nach Prüfung der Erfolgsaussichten von Openright nicht übernommen werden, ist die weitere schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls und Ihrer weiteren Möglichkeiten ebenfalls kostenfrei.
Der Service von Openright wird aus Lizenzgebühren finanziert. Wir haben eine Software entwickelt, die Rechtsanwälten den organisatorischen Teil der Arbeit stark erleichtert, mit der sie kostengünstig arbeiten können und die es ihnen ermöglicht, sich ganz auf die rechtlichen Fragen zu konzentrieren. Die Software stellen wir sorgfältig ausgewählten Rechtsanwälten zur Verfügung. Für die Nutzung der Software erhalten wir von den Rechtsanwälten die Lizenzgebühren, mit denen wir den Service finanzieren.
Das Vertragsverhältnis zu Openright endet (bei Übernahme des Falls) nach Abschluss des Verfahrens vor der Widerspruchsbehörde oder dem Gericht mit der Regulierung der entstandenen Kosten. Sie und auch Openright können das Vertragsverhältnis jedoch jederzeit vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Eine Kündigung hat mindestens in Textform (E-Mail) zu erfolgen. Eine Kündigung durch Openright kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie unvollständige Angaben gemacht haben, die Erfolgsaussichten doch schlechter zu bewerten sind (beispielsweise wegen neuer Entscheidungen oberer Gerichte) oder wenn Sie selbst ohne Absprache einen anderen Rechtsanwalt beauftragt haben. Die bis zur Kündigung entstandenen Kosten fallen Ihnen nicht zur Last. Openright informiert im Falle einer Kündigung umgehend auch den zuständigen Openright-Rechtsanwalt, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sind Sie Verbraucher, werden Sie hinsichtlich des Vertrags mit Openright sowie des Mandatsvertrags mit einem Openright-Rechtsanwalt wie folgt belehrt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen sowohl den Vertrag zu Openright als auch den Vertrag zum Openright-Rechtsanwalt einzeln oder gemeinsam zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns entweder
per E-Mail an: info@openright.de oder
per Post an: Openright GmbH, Paul-Nießen-Str. 48, 50969 Köln oder
per FAX an: 0221/66990128
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Sie an den Vertrag nicht mehr gebunden. Ein Widerruf ist mit keinerlei Kosten für Sie verbunden. Da Sie selbst ohnehin keine Zahlungen an Openright zu leisten haben, kommt es auch nicht zu einer Erstattung. Sie müssen auch nichts zahlen, wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll und den Vertrag dennoch widerrufen. Auf den gesetzlichen Anspruch aus § 357 BGB auf Zahlung eines Teilbetrags verzichtet Openright. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt Zahlungen an Openright leisten.
Bei Widerruf des Vertrags mit Openright sind Sie auch an den Mandatsvertrag mit dem Openright-Rechtsanwalt nicht mehr gebunden und umgekehrt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Openright GmbH Paul-Nießen-Str. 4850969 Köln
per E-Mail an: info@openright.de oder per FAX an: 0221/66990128
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung von Openright
Bestellt am
Name des Verbrauchers
Anschrift des Verbrauchers
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
Sie erklären sich durch den Vertragsschluss damit einverstanden, dass Ihre Daten zum Zwecke der Mandatsverarbeitung erhoben, gespeichert und an einen Openright-Rechtsanwalt weitergeleitet werden. Der Openright-Rechtsanwalt erhält Ihre Daten nur, um Ihre Interessen wahrzunehmen. Er hat Openright über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Insoweit sind Sie damit einverstanden, dass die anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben ist. Dieses Einverständnis ist frei widerruflich; ein Widerruf bedeutet allerdings, dass auch in Ihrem Fall die Daten nicht genutzt werden können, was Ihre Erfolgschancen schmälern kann. Die gewonnenen Daten nutzt Openright ohnehin ausschließlich dazu, Fehler in Parallelverfahren aufzudecken, was letztlich auch Ihnen zugute kommt. Die Informationen sind rein für den internen Gebrauch und werden unter keinen Umständen an Dritte verkauft oder auf sonstige Weise weitergegeben. Die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden beachtet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, auf Verlangen Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten zu erlangen. Weiteres zum Umgang mit Ihren Daten regeln die Datenschutzbestimmungen.
Die Kommunikation des Nutzers sowohl mit Openright als auch mit dem Openright-Rechtsanwalt findet bevorzugt über E-Mail statt. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern beim Sender und beim Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden. Ein abweichender Kommunikationsweg kann durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich bestimmt und Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart werden.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Verträge zu Openright und zu den Openright-Rechtsanwälten anwendbar. Haben Sie die Beauftragung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in der BRD haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, werden die Verträge jedoch im Ganzen unwirksam.
Änderungen der Nutzungsbedingungen werden wirksam, wenn der Nutzer nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der E-Mail mit den Änderungen in Textform widerspricht. In der E-Mail wird Openright den Nutzer auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Eine Änderung muss nicht begründet werden und kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gesetzeslage dies erfordert, damit einem Urteil oder einem Verwaltungsakt entsprochen wird oder es sich um Änderungen für einen optimierten Ablauf handelt.
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