Hartz-IV-Regelsatz nach Expertenmeinung zu gering für gesunde Ernährung

Eine Nachricht, die Empfänger von Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) nicht überraschen dürfte: Der Regelsatz reicht nicht für eine gesunde, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung, sondern oftmals gerade so zum Überleben.

Der wissenschaftliche Beirat des Landwirtschaftsministeriums sagte jüngst, dass es in Deutschland Mangelernährung aufgrund von Armut und sogar Hunger gäbe. Die Grundsicherung genüge nicht ohne Weiteres, um eine gesundheitsförderliche Ernährung zu realisieren.

Das für die Höhe von Hartz 4 insbesondere zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Sozialminister Hubertus Heil (SPD) widerspricht und betrachtet den Regelsatz durchaus als auskömmlich.

Der Regelsatz beträgt für Alleinstehende seit dem 01. Januar 2021 nunmehr 446 Euro (2020 waren es noch 14 Euro weniger). Bei dieser sogenannten "Regelbedarfsstufe 1" sind für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke und Tabakwaren insgesamt 154,81 Euro monatlich vorgesehen. Für Nichtraucher ergibt sich bei 30 Tagen im Monat demnach ein Budget von täglich 5,16 Euro für eine vollwertige gesunde Kost. Nur dann, wenn man krankheitsbedingt eine spezielle Ernährung benötigt, kann einem zudem ein Mehrbedarf gewährt werden.

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