Während die Jobcenter eigentlich dafür bekannt sind, sehr viele Nachfragen zu stellen und etliche Unterlagen nachzufordern, bevor sie Leistungen erbringen, ging im letzten Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie vieles deutlich unbürokratischer und schneller.
Die Jobcenter werden die unterlassenen Prüfungen in nächster Zeit aber nachholen. Dabei wird es zu etlichen Rückforderungsbescheiden von gezahlten Sozialleistungen und insbesondere auch Hartz 4 („Arbeitslosengeld 2“) kommen.
Die große Zahl an erwarteten Rückforderungsbescheiden wird die Jobcenter personell vor große Herausforderungen stellen. Es ist zu erwarten, dass – wie auch schon vor der Pandemie zu gewöhnlichen Zeiten – viele fehlerhafte Hartz 4-Bescheide ergehen werden.
Legt man gegen die Rückforderungsbescheide dann Widerspruch beim Jobcenter ein, dürfte dem zwar oftmals abgeholfen werden, so dass nichts oder weniger zurückzuzahlen sein wird. Es ist aber zu erwarten, dass die Widersprüche oftmals abgelehnt werden im Vertrauen darauf, dass die Betroffenen schon nicht klagen werden. Dann aber bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als gegen die Rückforderungsbescheide vor den Sozialgerichten vorzugehen.
Einzelne Sozialgerichte haben jüngst geäußert, dass sie eine Klagewelle fürchten. Neben dem Thema Hartz 4 beschäftigen auch Anträge und Klagen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, dem Stellenabbau oder der Einordnung von Covid-19 als Arbeitsunfall die Gerichte.
Zu wenig Hartz 4? Viele Bescheide sind fehlerhaft. Steht auch Ihnen mehr zu?
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