Betroffene haben ein Recht auf Zugang zu Informationen außerhalb der Bußgeldakte (insb.: Rohmessdaten)

Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt: Betroffene, denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, müssen grundsätzlich Zugang zu allen bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen erhalten, die ihr Verfahren betreffen. Diese kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18) betrifft insbesondere auch die sog. Rohmessdaten.

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