mehrbedarf-titel

Hartz 4 – Mehrbedarf

Übersicht

Mehrbedarfe umfassen zusätzliche Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt sind. Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht nach Maßgabe des § 21 SGB II. Es gibt beispielsweise Mehrbedarf für Alleinerziehende, für kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen, für erwerbsfähige behinderte Menschen und in weiteren Fällen.

Übersicht

Zu wenig Hartz 4? Ungerechte Sanktionen?

Openright bietet kostenlosen anwaltlichen Schutz gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide! Unkompliziert, smart, online.

Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf?

Anspruch auf Mehrbedarf bei Hartz 4 besteht, wenn die Voraussetzungen des § 21 SGB II erfüllt sind. Danach besteht Mehrbedarf für

Alleinerziehende in Höhe von mind. 36 Prozent (je nach Alter vom Kind) des Regelbedarfs (§ 21 Abs. 3 SGB II),

– werdende Mütter, nämlich Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche, in Höhe von mindestens 17 Prozent des Regelbedarfs (§ 21 Abs. 2 SGB II),

– erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Behinderung in Höhe von 35 Prozent des Regelbedarfs (§ 21 Abs. 4 SGB II),

– Menschen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen (§ 21 Abs. 5 SGB II),

– Arbeitshefte für Schüler (§ 21 Abs. 6a SGB II) und

– Leistungsberechtigte mit dezentraler Warmwassererzeugung (§ 21 Abs. 7 SGB II) (neben Kosten für Miete und Heizung).

Die Höhe der jeweiligen Mehrbedarfe ist dabei ausdrücklich geregelt und richtet sich bei Abs. 2-4 prozentual nach dem jeweiligen Regelsatz (dazu mehr unten bei den einzelnen Mehrbedarfen). Bei Abs. 5 (Ernährung) wird der Mehrbedarf in „angemessener Höhe“ zuerkannt.

Die Mehrbedarfe nach den Absätzen 2 bis 5 dürfen insgesamt nur so hoch sein wie der jeweilige Regelsatz. Wenn sie rechnerisch höher sind, wird der Betrag insofern gekürzt.

Aufgrund einer wegweisenden Entscheidung des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) gibt es nunmehr § 21 Abs. 6 SGB II, der eine sogenannte Öffnungsklausel enthält. Das bedeutet, dass die vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist, sondern in bestimmten Fällen ein unabweisbarer, besonderer anzuerkennender weiterer Mehrbedarf gewährt werden kann.

Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche

Schwangere erhalten zusätzlich zum Regelsatz bzw. zur Regelleistung weitere Leistungen. Die Zahlung wird gewährt ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung.

Die Höhe dieses Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent der jeweiligen Regelleistung der Schwangeren. Das bedeutet, dass jeder Schwangeren (abhängig von der jeweiligen Regelleistung, also dem Regelsatz) unterschiedlich viel zusteht. Das ist nicht gerecht, da die Mehraufwendungen (wie für Ernährung, Reinigung der Wäsche, Körperpflege, Fahrten und Informationen) dieselben sind.

Die Beträge lauten für:

  • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende): 75,82 Euro (der volle Regelsatz beträgt 446 Euro)
  • Regelbedarfsstufe 2 (Paare): 68,17 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 (nichterwerbstätige erwachsene Personen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern): 60,69 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren): 63,41 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 Jahren und 13 Jahren): 52,53 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 0 Jahre bis 5 Jahren): 48,11 Euro (eine Schwangerschaft ist in dem Alter freilich praktisch ausgeschlossen)

Die 13. Schwangerschaftswoche beginnt mit dem 85. Tag der Schwangerschaft, die gezählt wird ab dem ersten Tag der letzten Periode. Die Leistungsberechnung erfolgt dergestalt, dass vom voraussichtlichen Entbindungstermin 28 Wochen abgezogen werden. Die Jobcenter verlangen in der Regel einen Nachweis der Schwangerschaft.

Werdende Mütter sollten dabei beachten, dass ihnen auf Antrag auch Einmalzahlungen zustehen, nämlich für Schwangerschaftskleidung und Erstlingsausstattung. Hier ist ein gesonderter Antrag nötig. Man spricht dabei von „Sonderbedarf“, weil es sich um Bedarfe handelt, die durch die monatliche Leistung des Mehrbedarfs nicht erfasst sind.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB II Mehrbedarf bei ihrem Hartz IV-Anspruch (Arbeitslosengeld II).

Die Leistungen werden gewährt in Höhe von 36 Prozent des Regelsatzes, wenn die anspruchsberechtigte Person mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei Kindern oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt. Bei mehr Kindern sind auch höhere Sätze möglich (12 Prozent je Kind, also: vier Kinder: 48 Prozent des Regelsatzes; vier Kinder: 60 Prozent).

Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen in Ausbildung

Voraussetzung ist, dass die behinderte Person in der Ausbildung ist. Es handelt sich dann um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX, sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Es wird Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes gezahlt.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen

Menschen, die kostenaufwendige Ernährung benötigen, können zusätzliche Leistungen bekommen. Die Personen müssen Gründe wie Krankheiten geltend machen. Zusätzlich erhält der Empfänger dann für diesen Bedarf Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes.

Mehrbedarf für Medikamente

Medikamente zur Behandlung von Krankheiten können einen dauerhaften Bedarf auslösen, wenn die Kosten nicht von der GKV übernommen werden. Dies wurde anerkannt für die Krankheit Neurodermitis für Medikamente oder Hautpflegeprodukte (vgl. auch die Gesetzesbegründung BT-Drs. 17/1465, 9). Auch eine Krankheit mit dauerhaft erhöhtem Hygienebedarf kann dazu führen, dass zusätzlich Mehrbedarf gezahlt wird.

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Bei Hartz 4 (bzw. gleichbedeutend Hartz IV) gibt es einen zu den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) zusätzlichen Anspruch, wenn das Warmwasser dezentral durch einen separaten Boiler erhitzt wird. Die Höhe der Leistung für den Bedarf richtet sich nach § 21 Abs. 7 SGB II.

Weitere Fragen

Was ist ein Mehrbedarfszuschlag?

Der Mehrbedarf ist ein Betrag, der für Empfänger von Hartz 4 (oft auch als Hartz IV bezeichnet) gezahlt wird und der neben den Regelbedarf tritt. Daher spricht man auch von „Mehrbedarfszuschlag“ Das Gesetz verwendet den Begriff nicht.

Wann kann man Mehrbedarf beantragen?

Sobald die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sollte man den Mehrbedarf beantragen. Die Jobcenter sind aber manchmal kulant und zahlen den Mehrbedarf rückwirkend.

Wann man genau Sie Mehrbedarf erhalten, hängt von den Gründen für den Mehrbedarf ab und ist bei den einzelnen Fragen zu den verschiedenen Mehrbedarfsarten aufgeführt.

Welche Zusatzleistungen gibt es bei Hartz 4?

Der Anspruch auf Hartz 4 (gleichbedeutend ist Hartz IV und Arbeitslosengeld II) setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen sowie den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten). Daneben kann man Sonderbedarfe geltend machen, z.B. für die Erstausstattung für ein neugeborenes Kind oder die Erstanschaffung von Haushaltsgegenständen.

Gibt es Mehrbedarfe nur nach § 21 SGB II (Hartz IV) oder auch bei Sozialhilfe nach SGB XII?

Nach § 30 SGB XII erhalten Empfänger von Sozialhilfe ebenfalls einen Mehrbedarf. Für Hartz 4 und für „Sozialgeld“ gilt dagegen § 21 SGB II.

Zu wenig Hartz 4? Ungerechte Sanktionen?

Openright bietet kostenlosen anwaltlichen Schutz gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide. Unkompliziert, smart, online.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich? Ihre Bewertung hilft uns besser zu werden.

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Stimmenzahl: 2

Bisher keine Stimmen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Abonnieren
Benachrichtigen über
guest
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen.
Weitere Artikel für Sie

Sozialbetrug Hartz 4, insb. Bedarfsgemeinschaft

Ein Sozialbetrug (oder „Sozialleistungsbetrug“) ist eine Straftat, die sich auf Sozialleistungen wie ALG II (Hartz IV) oder Bafög bezieht. Der Begriff des Sozialbetrugs, den das Gesetz selbst nicht verwendet, ist ein Unterfall des Betrugs und in § 263 StGB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Was Sie bei einer Bedarfsgemeinschaft beachten müssen, um keinen Betrug zu begehen, erfahren Sie im Folgenden.

WEITERLESEN
Zu wenig Hartz 4? Ungerechte Sanktionen?

Openright bietet kostenlosen Schutz gegen fehlerhafte Hartz 4-Bescheide. Unkompliziert, smart, online.

Unser Hartz 4-Magazin