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Hartz 4 – Regelsatz

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Der volle Hartz 4-Regelsatz, den beispielsweise Alleinstehende meist bekommen, beträgt 2021 aktuell 446 Euro monatlich (2020 waren es noch 432 Euro). Die anderen Hartz-Regelsätze sind etwas niedriger. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag alles, was Sie zum Regelsatz wissen müssen.

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Begriffserklärung Regelsatz bzw. Regelbedarf

– Was ist der Hartz 4-Regelsatz?

Der Regelsatz soll den Regelbedarf decken. Er ist das Herzstück des Anspruchs auf Hartz 4 (= beim Arbeitslosengeld II, kurz ALG II). Der Regelsatz (auch als „Hartz IV-Regelsatz“ bezeichnet) dient der Sicherung des Lebensunterhalts und soll das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum sichern. Mit dem Betrag, der Regelsatz genannt wird, sollen die Hartz 4-Empfänger ihre Aufwendungen bestreiten können, die nicht durch Mehrbedarfe oder die Kosten für Unterkunft gedeckt sind.

Das Gesetz nennt in § 20 Abs. 1 SGB II beispielhaft, wofür der Regelbedarf gedacht ist, nämlich für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat (= Einrichtungsgegenstände), Strom (sofern nicht für Heizung und Warmwasser) und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. 

Unabhängig davon, wofür der Regelbedarf gedacht ist, kann jedoch jeder selbst entscheiden, wofür er den Betrag genau verwendet. So ordnet § 20 Abs. 1 SGB II an, dass die Hartz 4-Empfänger über die Verwendung des Regelbedarfs (also der „zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen“) eigenverantwortlich entscheiden können. Dabei müssen sie berücksichtigen, dass manche Aufwendungen nicht jeden Monat anfallen, sondern in unregelmäßigen Zeitabständen.

– Wofür genau ist der Hartz 4-Regelsatz?

Wofür der Hartz 4-Regelsatz im Einzelnen ist, steht in § 5 RBEG (dem Regelbedarfsermittlungsgesetz). Dabei ergibt sich für die Jahre 2020 und 2021 folgende Aufteilung der Regelsätze:

2020 2021
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Tabakwaren  150,93 € 154,81 €
Bekleidung und Schuhe 36,09 € 37,02 €
Wohnung, Energie, Wohnungsinstandhaltung 36,87€ 37,82 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung 26,49 € 27,17 €
Gesundheitspflege 16,60 € 17,03 €
Verkehr  39,01 € 40,01 €
Post und Telekommunikation 38,89 € 39,89 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 42,44 € 43,53 €
Bildungswesen 1,57 € 1,61 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 11,36 € 11,65 €
Andere Waren und Dienstleistungen 34,71 € 35,60 €

– Wie setzen sich die Teilbeträge des Regelsatzes genau zusammen?

Im Folgenden wird ein Überblick gegeben, wofür wichtige Teile des Regelbedarfs beim Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“) genau bestimmt sind. Die anteilige Verteilung wurde bei der vorherigen Frage oben soeben dargestellt. Nahrungsmittel. Dieser Betrag soll eine nach dem Stand der Wissenschaft vollwertige Ernährung ermöglichen. Bekleidung, Schuhe. Hier geht es um die Kosten, die entstehen, wenn man vorhandene Kleidungsstücke austauschen muss oder ggfs. neue Kleidungsstücke erforderlich werden. Man spricht vom Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf. Es wird dabei vorausgesetzt, dass bereits eine Grundausstattung besteht. Die Grundausstattung selbst ist ein Sonderbedarf, der durch eine Einmalleistung (§ 24 Abs. 3 SGB II) gedeckt werden muss. Hinsichtlich der Anzahl, der Qualität, dem Erscheinungsbild und der Verwendbarkeit der Kleidungsstücke gilt, dass einem ermöglicht werden muss, seine Kleidungsstücke mehrmals pro Woche zu wechseln und nicht als Leistungsempfänger aufzufallen. Körperpflege. Die Reinigung und Pflege des Körpers und der Gesundheit soll ermöglicht werden. Dabei ist der Betrag für die Anschaffung nötiger Dinge wie Hygieneartikel ebenso wie für Dienstleistungen wie Friseurbesuche vorgesehen. Hausrat. Wie bei der Kleidung ist auch beim Hausrat nur der Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf umfasst. Es wird also davon ausgegangen, dass bereits ein Grundstock an Hausrat besteht. Wird eine Erstausstattung (z. B. eine Waschmaschine oder z. B. ein Herd) benötigt, handelt es sich um einen Sonderbedarf, der über eine Einmalzahlung gestillt werden kann. Stromkosten. Die Stromkosten unterfallen dem Regelsatz nur, soweit sie nicht der Heizung oder der Warmwasseraufbereitung dienen.

– Was gibt es neben dem Regelbedarf bei Hartz 4?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II (= ALG II, „Hartz 4“ oder „Hartz IV“) umfasst den Regelbedarf, den Bedarf für Unterkunft und Heizung sowie – bei entsprechenden persönlichen Umständen – Mehrbedarfe. Diese zusammen werden umgangssprachlich oft als „Hartz IV-Leistungen“ bezeichnet. Geregelt ist der Regelbedarf in § 20 SGB II, während Mehrbedarfe in § 21 und die Kosten für Unterkunft und Heizung in § 22 SGB II geregelt sind. Bei der Berechnung des individuellen Anspruchs auf Hartz 4 werden diese drei Positionen zunächst gesondert berechnet und sodann addiert. Im Bewilligungsbescheid ist jedoch detailliert aufgeführt, wie sich die Zahlbeträge zusammensetzen. Neben dem Anspruch auf diese Hartz IV-Leistungen können weitere Ansprüche auf Einmalzahlungen (sogenannte Sonderbedarfe) bestehen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem Kosten für eine Erstausstattung für eine neue Wohnung mit entsprechenden Elektrogeräten, Bekleidung für Schwangere, orthopädisches Schuhwerk und viele weitere Dinge. Hartz IV-Leistungen (die Teil der Grundsicherung sind) gibt es dabei nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Grundsicherung für nicht erwerbsfähige heißt dagegen Sozialgeld. Beide dienen der Grundsicherung.

Die Höhe des Regelsatzes

– Wie hoch ist der Regelsatz bei Hartz 4

Die Höhe des Regelbedarfs beim Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“) hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab (vgl. § 20 SGB II). So gibt es einen unterschiedlichen Regelbedarf für Alleinstehende, Angehörige, unter 25-Jährige (die ohne Zusicherung umziehen) und für Partner. Im Detail sind die Vorschriften leider etwas kompliziert und vielen erst auf den zweiten Blick verständlich. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen: Um die Höhe des jeweils einschlägigen Satzes für den Regelbedarf zu ermitteln, muss man zunächst jeweilig die sogenannte Regelbedarfsstufe ermitteln. Sodann muss man nur noch in die Tabelle für das jeweilige Jahr schauen. Gehören mehrere Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft, ist der Regelbedarf für jede Person gesondert zu ermitteln. In der folgenden Tabelle finden Sie die Regelbedarfsätze für verschiedene Personengruppen. Beachten Sie dabei bitte, dass die Personengruppen in der Tabelle verkürzt bezeichnet sind. Die Ausnahmen und Details entnehmen Sie bitte den sogleich folgenden Antworten zu den speziellen Nutzerfragen.
Alleinstehende / Alleinerziehende Regelbedarfsstufe 1 446 € (+ 14 €) Regelsatz
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften Regelbedarfsstufe 2 401 € (+12 €) Regelsatz
Insb. nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern Regelbedarfsstufe 3 357 € (+ 12 €) Regelsatz
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Regelbedarfsstufe 4 373 € (+ 45 €) Regelsatz
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren Regelbedarfsstufe 5 309 € (+ 1 €) Regelsatz
Kinder von 0 bis 5 Jahren Regelbedarfsstufe 6 283 € (+ 33 €) Regelsatz

– Welche Regelbedarfsstufe gilt für welche Personen?

Die Regelbedarfsstufen beim Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“) sind in §§ 20, 22, 23 SGB II geregelt. Danach gibt es sechs Regelbedarfsstufen, die keine besonderen Namen tragen, sondern einfach durchgezählt werden: Regelbedarfsstufe 1, Regelbedarfsstufe 2 usw. bis zur Regelbedarfsstufe 6. Zu den Stufen gehören folgende Personen.

– Wer fällt bei Hartz 4 unter die Regelbedarfsstufe 1?

Unter die Stufe 1 fallen gemäß § 20 Abs. 2 SGB II folgende Personen:

  • Alleinstehende,
  • Alleinerziehende und
  • Personen mit minderjährigen Partnern.

Bei allen drei Personengruppen ist zusätzliche Voraussetzung, dass sie nicht aufgrund besonderer Umstände doch einer niedrigeren Regelbedarfsstufe unterfallen. Insbesondere gilt ein niedrigerer Regelbedarf (nämlich Stufe 2), wenn eine erwachsene, aber unter 25-jährige Person ohne eine Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II erstmals aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist.

Unter diese Stufe fallen also insbesondere Personen, die weder mit ihren Eltern noch mit einem Partner zusammenleben. Lebt man in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Angehörigen, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, mindert das den eigenen Regelbedarf jedoch nicht.

Der Hartz 4-Regelsatz für Alleinstehende und andere der Stufe 1 beträgt seit der Erhöhung seit dem 1. Januar 2021 nunmehr 446 Euro monatlich. Der Hartz IV-Regelsatz 2020 betrug 432 Euro im Monat.

– Wann gilt die Regelbedarfsstufe 2?

Die Regelbedarfsstufe 2 beim Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“) gilt für volljährige Partner, die zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das folgt aus § 20 Abs. 4 SGB II.

Wenn allerdings der Partner Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält oder als Auszubildender Leistungen zur Existenzsicherung, unterfällt der andere Partner der (höheren) Stufe 1.

Die Höhe des Hartz 4-Regelsatzes für die Stufe 2 beträgt seit der Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze seit dem 1. Januar 2021 nunmehr 401 Euro. Der Regelsatz 2020 betrug dagegen 12 Euro weniger, nämlich 389 Euro.

– Wann gilt die Regelbedarfsstufe 3 für Hartz 4-Empfänger?

Die Regelbedarfsstufe 3 betrifft nach § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II bestimmte volljährige, aber unter 25-jährige Personen, die die folgenden weiteren Voraussetzungen erfolgen:

  • Personen, die noch bei den Eltern leben (die also mit mindestens einem Elternteil, aber ohne Partner und ohne Kinder nach § 7 Abs. 3 Nr. 2, 4 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft leben), oder
  • Personen, die ohne Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II erstmals aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind (§ 20 Abs. 3 SGB II).

Der Hartz 4-Regelsatz für die die Stufe 3 beträgt aktuell seit Januar 2021 357 Euro. Im Vorjahr waren es 12 Euro weniger.

– Für wen gilt die Regelbedarfsstufe 4?

Diese Stufe gilt für 15- bis 17-jährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Dabei ist es egal, ob diese Jugendlichen erwerbsfähig sind oder nicht. Der Hartz IV-Regelsatz beträgt seit Januar 2021 373 Euro.

– Wann gilt die Regelbedarfsstufe 5 bei Hartz 4?

Die Regelbedarfsstufe 5 gilt für Kinder von 6 und 13 Jahren. Das ergibt sich aus § 23 Nr. 1 SGB II. Höhe des Regelsatzes dieser Stufe beträgt 309 Euro.

– Wann gilt die Regelbedarfsstufe 6?

Die Regelbedarfsstufe 6 ist anwendbar für bis null- bis fünfjährige Kinder. Der Regelsatz beträgt für Stufe 5 283 Euro. Im Vorjahr waren es 33 Euro weniger. Damit ist die höchste Erhöhung des Regelsatzes bei der Stufe 6 eingetreten.

– Wie hoch ist der Hartz 4-Satz 2020 und 2021?

Es gibt entgegen verbreiteter Meinung keinen einheitlichen Hartz 4-Satz. Der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen setzt sich vielmehr aus dem Regelbedarf, einem etwaigen Mehrbedarf und den Kosten der Unterkunft zusammen. Eine genaue Höhe kann nur für den Regelbedarf angegeben werden. Dazu kann der Betrag nach Ermittlung der jeweiligen Regelbedarfsstufe nach § 20 SGB II aus der obigen Tabelle zum Regelbedarf abgelesen werden.

– Wie hoch ist Hartz 4 für eine Person?

Der Anspruch auf Hartz 4 für eine Person kann nur bei Kenntnis weiterer Umstände angegeben werden. Denn der Anspruch auf Hartz 4 (= ALG II) besteht neben dem Regelbedarf aus etwaigen Mehrbedarfen und Kosten der Unterkunft; außerdem können Einkünfte abgezogen werden. Man muss also die besondere Lebenssituation einer Person kennen, um die Höhe des Anspruchs auf Hartz 4 abgeben zu können.

Bezüglich des Regelbedarfs kann man sagen, dass alleinstehende Personen meist der Regelbedarfsstufe 1 unterfallen. Der Regelbedarf beträgt dabei seit Januar 2021 nunmehr 446 Euro (2020 waren es noch 432 Euro).

– Wie viel Hartz 4 gibt es pro Kind?

Die Höhe des Hartz 4-Anspruchs pro Kind, mit dem man zusammenwohnt, hängt insbesondere vom Alter des Kindes ab. Für den Regelsatz des Kindes gilt seit Januar 2021:

  • Der Regelsatz für Kinder von bis zu fünf Jahren beträgt 283 Euro (Regelbedarfsstufe 6),
  • der Regelsatz für Kinder von sechs bis 13 Jahren beträgt 309 Euro (Regelbedarfsstufe 5),
  • der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren beträgt 373 Euro (Regelbedarfsstufe 4) und
  • für Kinder von 18 bis unter 25 Jahren beträgt der Regelsatz 357 Euro.

Bei alldem ist zu beachten, dass für die Kinder neben dem Anspruch auf den Regelsatz (der den Regelbedarf betrifft) auch Ansprüche auf Mehrbedarf bestehen können. Außerdem kann, wenn man Kinder hat, mehr Geld für die Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.

Erhöhung des Regelsatzes

Wie hat sich der Regelsatz über die letzten Jahre entwickelt?

Die Entwicklung der Regelsätze über die letzten elf Jahre können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Regelsatz (Stufe) 1 2 3 4 5 6
2011 364 328 291 287 251 215
2012 374 337 299 287 251 219
2013 382 345 306 289 255 224
2014 391 353 313 296 261 229
 2015 399 360 320 302 267 234
2016 404 364 324 306 270 237
2017 409 368 327 311 291 237
2018 416 374 332 316 296 240
2019 424 382 339 322 302 245
2020 432 389 345 328 308 250
2021 446 401 357 373 309 283

– Warum ändert sich der Regelsatz jedes Jahr?

Insbesondere weil die Kosten der Lebenserhaltung jedes Jahr steigen, steigt auch der Regelbedarf. Alle fünf Jahre wird daher eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt, wonach die Regelsätze festgelegt werden (vgl. § 28 SGB XII).

Während dieser fünfjährigen Zeiträume werden die Sätze jährlich zum 1. Januar aufgrund einer sogenannten „Fortschreibung“ erhöht (vgl. § 28a SGB XII). Maßgeblich ist dabei die Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter. Bei diesem Mischindex wird die Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen mit 70 Prozent stärker gewichtet als die genannte Lohnentwicklung.

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