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Mietbescheinigung Jobcenter

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Jobcenter fordern oftmals von Hartz IV-Empfängern die Vorlage einer Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen soll. Hartz IV-Empfänger sind aber nicht dazu verpflichtet, eine solche Mietbescheinigung einzureichen. Wenn sie nicht wollen, dass ihr Vermieter erfährt, dass sie ALG II beziehen, können sie die Vorlage einer Vermieterbescheinigung verweigern.

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Was ist eine Mietbescheinigung?

Es handelt sich bei Mietbescheinigungen um Formulare der Jobcenter, die der Vermieter ausfüllen soll und die Informationen zum Mietverhältnis enthalten. Fast jede Behörde nutzt dabei ein anderes Formular. Es geht dabei darum, dass die Behörde bestimmte Informationen benötigt, um die Höhe des Anspruchs auf ALG II zu berechnen.

Die Mietbescheinigung sieht unter anderem Felder vor zu den persönlichen Angaben des Vermieters, Eigenschaften der Wohnung, Heizungsart, Aufschlüsselung der Miete sowie Kaution. Es können auch weitere Informationen abgefragt werden.

Darf das Jobcenter eine Mietbescheinigung fordern?

Nein. Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der „Mitwirkungspflicht“ der Leistungsberechtigten.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten.

Wie kann ich die nötigen Informationen für Kosten der Unterkunft übermitteln?

Wenn Sie eine Mietbescheinigung nicht freiwillig abgeben wollen, können Sie – statt eine Mietbescheinigung vorzulegen – zum Beispiel den Mietvertrag und sonstige Unterlagen zu Kosten für das Heizen und Betriebskosten usw. einreichen.

Was nicht relevant für die Höhe der Leistung ist, können Sie dabei schwärzen. Angaben zur Größe einer Wohnung, Art der Warmwasseraufbereitung in einer Wohnung, Höhe der Miete usw. müssen Sie dagegen angeben. Anträge auf ALG II können sonst nicht abschließend bearbeitet werden, was dann zu Ihren Lasten geht.

Was soll ich machen, wenn das Jobcenter eine Mietbescheinigung verlangt?

Sie müssen keine Mietbescheinigung vorlegen, können es aber freiwillig tun, wenn Sie es möchten. Möchte Sie es nicht, raten wir, dass Sie dem Jobcenter schriftlich (am besten nicht nur per E-Mail) anzeigen, dass Sie zum Ausfüllen einer Mietbescheinigung nicht verpflichtet und nicht bereit sind. Dabei sollte man die Bitte äußern, dass das Jobcenter einem den Eingang des Schreibens (wenn Sie mögen: „gerne auch per E-Mail“) schriftlich bestätigt.

Was mache ich, wenn das Jobcenter mangels Mietbescheinigung Sanktionen anordnet?

Hier sollten Sie widersprechen. Denn da Sie keine Mietbescheinigung vorlegen müssen, müssen Sie auch die Sanktionen nicht akzeptieren. Unser Tipp: Der kostenlose Service Hartz4Check von Openright.

Darf das Jobcenter sich direkt an den Vermieter wenden?

Nein. Das ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig. Insbesondere dürfen Ihre Anträge oder auch Formulare nicht an den Vermieter versandt werden.

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Katharina Korschewski

Ich hatte als Alleinerziehende mit einem Kind über einen Dringlichkeitsschein eine Wohnung bei der Genossenschaft Bauverein der Elbgemeinden bezogen und habe erst sehr spät gemerkt, dass angeblich durch den elektronischen Durchlauferhitzer mit 27kw, der für das Badezimmer sowie auch die Küche gebraucht wird, eine Person normalerweise bei normaler Nutzung des Wassers nur für die Warmwasserversorgung schon 500kw jährlich Strom verbraucht und muss deshalb ca 100€ Abschläge, bei derzeit 30 Cent vom Hartz IV Regelsatz (indem 35€ für Strom angerechnet werden) abgeben. Ich finde es traurig, dass der Staat solche Vermieter bezuschusst wegen derer aufgezwungenen Sozialwohnungen, die sich meines Erachtens nicht sozial nennen dürften, da es keine angemessenen Heizkosten sind! Außerdem ist es eine große Umweltbelastung. Daher finde ich eine ausführliche Information über die dezentrale Warmwasserversorgung der Wohnungen müssten zur Pflicht auch beim Wohnberechtigungsamt vorgelegt werden, ob dies zulässig für eine sozialaufgebaute Wohnung ist oder die Wohnungen erstmal instand gesetzt werden müssen.

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