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Bußgeldbescheid anfechten – Wann lohnt sich das?

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Wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, stellen sich immer wieder die gleichen Fragen - hier liefern wir Ihnen die Antworten!

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Ist es möglich, ein Bußgeld anzufechten?

Ja. Betroffene können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, also den Bußgeldbescheid anfechten. Bevor allerdings ein Bußgeldbescheid ergeht und Sie diesen Bußgeldbescheid anfechten können, erfolgt in der Regel der Versand eines Anhörungsbogens, der die Möglichkeit gibt, entlastende Gründe vorzutragen, damit ein Bußgeldbescheid gar nicht erst erlassen wird. Wird der Bußgeldbescheid dennoch erlassen, kann man den Bußgeldbescheid anfechten.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie daher mit dem kostenfreien Service von Openright, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und welche Möglichkeiten Sie haben.

Wie lange habe ich Zeit, um den Bußgeldbescheid anzufechten?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen sollte man den Bescheid daher möglichst umgehend. Denn Sie müssen binnen zwei Wochen nach Zustellung (Frist) den Bescheid anfechten (Einspruch einlegen).

Wenn Sie die Frist verpassen, erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft. Bei Nichtzahlung droht dann Erzwingungshaft (bis zur Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG). In Ausnahmefällen können Sie auch nach der Frist von zwei Wochen noch Einspruch einlegen: Eine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist kommt zum Beispiel in Frage, wenn Sie erst nach einem mehrwöchigen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt den Bußgeldbescheid vorfinden.

Kann ich ohne Anwalt einen Bußgeldbescheid anfechten?

Ja, aber: Für einen Laien ohne einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand ist es schwer, sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu wehren.
Betroffene, die ihren Bußgeldbescheid anfechten wollen, machen sich mit ihren Schreiben zur Anhörung oder zum Einspruch oft viel Arbeit, wissen aber meist nicht, aus welchen Gründen und in welchen Fällen ein Bußgeldbescheid rechtswidrig sein kann, kennen Bußgeldvorschriften nicht und nehmen auch selten Einsicht in die Ermittlungsakte. In ihrem Schreiben füllen sie allenfalls die Felder in Musterschreiben zum Einspruch aus und hoffen, dass sie damit ihren Bußgeldbescheid wirksam anfechten.

Der Einspruch hat dann oft als Ergebnis: ein Bußgeld, das zu Unrecht gezahlt werden muss. Denn wenn Betroffene ihren Einspruch nicht ausreichend begründen, haben sie kaum Möglichkeiten, die Geldbuße zu umgehen.

Ein versierter Verteidiger dagegen kann helfen, die Gründe eines Einspruchs im Einzelfall darzulegen, den Bußgeldbescheid anfechten und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Prüfung des Anwalts, ob man den Bußgeldbescheid anfechten soll und welche Möglichkeiten man hat, durchläuft mehrere Schritte: prüfen, ob der Bußgeldbescheid bereits offensichtlich fehlerhaft ist; Akteneinsicht nehmen; Kommentare und Bußgeldkatalog etc. hinzuziehen. 

Dies bildet dann die Grundlage für den anwaltlichen Rat, ob man den Bußgeldbescheid anfechten soll. Mancher Anwalt kennt zudem Tipps und Tricks, wie man einen Bescheid abmildern kann. Bei den Tipps spielt das individuelle Interesse des Betroffenen eine große Rolle. Die Informationen müssen den Anwälten vorliegen, damit diese Ihnen Hilfe leisten können.

Was kostet es, ein Bußgeld anzufechten?

Beschuldigte, die ohne Anwalt einen Bußgeldbescheid anfechten (Einspruch einlegen), haben selten eine Chance auf Einstellung und zahlen neben eigenen Auslagen wie Kosten für die Anreise letztlich auch die Verfahrenskosten bzw. Gerichtskosten (in der Regel Zahlung von ca. 50 Euro, zzgl. Kosten für Zeugen und Gutachter).
Will jemand mit einem Anwalt einen Bußgeldbescheid anfechten (also Einspruch einlegen), kommen die Gebühren für den Anwalt nach dem RVG hinzu. Für das Einspruchsschreiben und die Vertretung gegenüber der Behörde und die Vertretung vor Gericht entstehen teilweise erhebliche Kosten. Diese übernimmt ggf. eine Rechtsschutzversicherung. Meist muss der Betroffene jedoch einen gewissen Anteil (Selbstbeteiligung) tragen.

Tipp: Gar keine Kosten entstehen Ihnen bei Openright. Endet das Verfahren mit einem Freispruch oder wird es mit Auslagenerstattung eingestellt, trägt ohnehin die Staatskasse alle Kosten, sonst übernimmt Openright – ggf. neben Ihrer Rechtsschutzversicherung – alle Kosten der Rechtsverfolgung.

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Wie ist das Verfahren, wenn ich einen Bußgeldbescheid anfechten will?

Das Verfahren beginnt damit, dass die Behörde von einer Tat (durch Anzeige, Messung usw.) Kenntnis erlangt. Die Bußgeldstelle schickt dann dem Betroffenen einen Anhörungsbogen. Mit dem Anhörungsbogen ist die Möglichkeit (nicht Pflicht) verbunden, entlastende Umstände/Gedanken in einer Stellungnahme vorzubringen. Danach ergeht der Bußgeldbescheid.

Durchschnittlich dauert ein Bußgeldverfahren wegen eines Vorfalls im Straßenverkehr nur wenige Wochen. Denn aus Unsicherheit und Kostengründen wollen nur wenige ihren Bußgeldbescheid anfechten. Wenn Sie in der Einspruchsfrist nicht reagieren, wird der Bescheid unanfechtbar. Legen Sie dagegen rechtzeitig Einspruch ein, erfolgt meist die Abgabe der Sache an den Richter des Amtsgerichts.

Wie sollte ich bei der Anfechtung eines Bußgeldbescheids vorgehen?

Wollen Betroffene vor Behörden und dann in einem gerichtlichen Prozess einen Bußgeldbescheid anfechten, sind verschiedene Dinge zu beachten. Einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, erfordert zunächst Schnelligkeit (Fristwahrung. Grund ist die kurze Einspruchsfrist. 

Den Einspruch müssen Sie nicht begründen. Ohne Begründung, wieso sie den Bußgeldbescheid anfechten (Einspruch einlegen), sind die Erfolgschancen jedoch gering. Zwar sind laut Sachverständigen tatsächlich viele Bußgeldbescheide fehlerhaft. In der Praxis hat ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aber nur Erfolg, wenn Sie der Behörde oder dem Gericht gegenüber auf Ihren Fall bezogen Fehler darlegen, wieso Sie den Bußgeldbescheid anfechten. 

Anwälte können mit ihrer Erfahrung häufig erfolgreicher den Bußgeldbescheid anfechten, sind aber in der Regel teuer. Mit Openright können Sie übrigens ohne Kosten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Welche Blitzer sind anfechtbar?

Grundsätzlich kann man jeden Bußgeldbescheid anfechten, solange die Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist. Aber: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

  • Freispruch / Einstellung wegen Fehlern möglich
  • Abmilderung von Sanktionen möglich (insb. Absehen vom Fahrverbot)
  • Bei Fahrverboten / drohender Entziehung der Fahrerlaubnis: Hinauszögern der Rechtskraft

Bei einem Blitzer können Fehler z.B. in einem undeutlichen Foto, in Messfehlern oder Rechtsfehlern liegen:

Das Bild bzw. Blitzerfoto muss zweifelsfrei den Fahrer, also die Person am Steuer, und das Auto bzw. andere Fahrzeug zeigen (keine Haftung bei schlechtem Bild oder einem Bild nur vom Halter, da nur „Fahrerhaftung“). Messfehler bedeuten Angriffspunkte gegen das Gerät oder dessen Nutzung selbst. 

Im Einzelnen können sich Chancen zur Anfechtung danach ergeben aus einer fehlerhaften Schulung oder einer falschen Verwendung des Messgeräts (Gerät, Anlage, Blitzgerät), aus einem fehlerhaften Stand von Verkehrsschildern, aus mangelnder Speicherung von Daten, aus Fehlern der Beamten der Polizei, eingetretener Verjährung der Verfolgung (Verfolgungsverjährung, Verjährungsfrist zunächst drei Monate) etc.

Aber: Selbst ohne derartige Fehler können oft wenigstens die Folgen eines Bescheids abgemildert werden. Diese Sanktionen bestimmt für den Regelfall im Verkehrsrecht der Bußgeldkatalog. Das soll sicherstellen, dass häufig wiederkehrende ähnliche Fälle gleichbehandelt werden: 

So soll jeder, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 20 km/h überschreitet, grundsätzlich dieselbe Geldbuße bekommen. Dies ist aber nur die Regel. Abweichend von dieser Regel kann bei besonderen Umständen ein höheres oder niedrigeres Bußgeld verhängt werden.

Ein Bescheid sieht neben dem Bußgeld oftmals auch ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten vor. Fahrverbote haben oft unangenehme Konsequenzen. Wenn man sein Fahrzeug nicht fahren darf, kann dies nicht nur privaten Stress bedeuten, sondern auch zum beruflichen Problem werden. 

Liegen besondere Umstände vor (etwa ein Moment besonderer Unachtsamkeit als Autofahrer) kann auch vom Fahrverbot abgesehen werden. Auch in solchen Fällen sollte man also u.U. den Bußgeldbescheid anfechten.

Schließlich wird man in bestimmten Fällen schon aus taktischen Gründen Einspruch einlegen, um die Rechtskraft hinauszuzögern. So lässt sich ein Fahrverbot u.U. günstiger (etwa in die Zeit eines Urlaubs im Ausland) legen oder der „Führerschein retten“, wenn Punkte während der Dauer des Verfahrens tilgungsreif werden.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörde müssen nach § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten folgende Angaben enthalten:

  • Name des Adressaten (Betroffenen) und von etwaigen Nebenbeteiligten,
  • den Bußgeldbescheid erlassende Behörde,
  • Bußgeld / Bußgelder (umgangssprachlich auch „Strafe“, „Blitzer Strafe“ usw.) samt Nebenfolgen,
  • Beweismittel (z.B. Name(n) von Polizist/Polizisten),
  • genauer Vorwurf (Sachverhalt) mit Tatort, Tatzeit (Datum mit Uhrzeit), ggfs. Messgeräte („Radarfallen“) und
  • maßgebliche gesetzliche Vorschriften.

Je nach Ordnungswidrigkeit ist danach Verschiedenes nötig. So muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die zugelassene Geschwindigkeit in km/h (30er-Zone usw.) und die gefahrene Geschwindigkeit in km/h angegeben werden. Bei einem Verstoß gegen Regeln zum nötigen Abstand müssen Entfernungen angegeben werden, bei einem Rotlichtverstoß, ob die Ampel schon über eine Sekunde rot gezeigt hat. 

Außerdem ist auf einem Bußgeldbescheid oft ein Beweisfoto abgelichtet (das den Betroffenen als Autofahrer etwa mit Handy während der Fahrt zeigt). 

Zudem enthalten Bußgeldbescheide gegebenenfalls Hinweise auf mögliche Punkte. Diese werden nicht unmittelbar durch den Bußgeldbescheid verhängt, hängen aber vom Bußgeld ab.

Wenn der Bußgeldbescheid die erforderlichen Angaben nicht enthält, ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft.

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