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Bußgeldbescheid prüfen lassen – 100 % kostenlos

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Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen lohnt sich daher. Enthält der Bußgeldbescheid Fehler, lassen sich Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot oft vermeiden.

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Warum sollte ich meinen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Ganz egal, wie der Tatvorwurf lautet: Geschwindigkeitsüberschreitung (bzw. Geschwindigkeitsübertretung), Alkohol am Steuer, rote Ampel überfahren (wobei unterschieden wird, ob die Ampel unter eine Sekunde rot gezeigt hat oder bereits über eine Sekunde auf Rot stand). Hier wie auch bei einem sonstigen Verstoß gilt: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich lohnen. Viele Fehler wie die rechtliche Unverwertbarkeit einer Messanlage kann jedoch nur ein versierter Verteidiger erkennen. Daher sollten Sie Ihren Bescheid am besten durch einen Anwalt prüfen lassen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und halten Sie Ihren Bußgeldbescheid für fehlerhaft, prüfen Sie zunächst, ob Sie überhaupt Einspruch einlegen wollen. Erste Informationen erhalten Sie bei einem Blick in den Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog regelt, welche Bußgelder in gewöhnlichen Fällen – in der Regel – verhängt werden. Eine grundlegende Kenntnis des Verfahrens ist ebenso hilfreich. Es bleiben oft viele Fragen offen.

Wenn es Ihnen bei der Prüfung der Rechtslage auf Vollständigkeit ankommt, kann sich die Hilfe eines Rechtsanwalts, der sich im Verkehrsrecht auskennt, auszahlen. Eine Erstprüfung der Fälle bieten mittlerweile viele Verkehrsrechtsanwälte sogar kostenfrei an. Wenn die Anwälte dann allerdings Fälle nicht nur prüfen, sondern auch Einspruch einlegen und den Einspruch begründen sollen, kann das (neben den „Blitzer-Kosten“) schnell viel Geld kosten. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, fällt ggf. eine Selbstbeteiligung an.

Nutzen Sie dagegen den Service BescheidCheck, einen Service von Openright für Verkehrsordnungswidrigkeiten, fallen sogar für Einspruch, Anwälte und Gericht keine Kosten für Sie an, auch die Selbstbeteiligung wird übernommen. Die Rechtsanwälte von Openright legen dann für Sie Einspruch ein und übernehmen umfassend Ihre Verteidigung.

Innerhalb welcher Frist sollte ich meinen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wenn Betroffene einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen sie sich daher beeilen. Sie müssen ihren Bußgeldbescheid schnell prüfen lassen, um die Frist zu wahren.

Die Form des Einspruchs ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung und § 67 OWiG (schriftlich oder zur Niederschrift). Vor dem Bußgeldbescheid erhalten Sie aber einen Anhörungsbogen mit ersten Informationen. Bereits den Anhörungsbogen sollten Sie sorgfältig prüfen. Am besten geben Sie bereits den Anhörungsbogen einem Anwalt. Die Erfahrung des Verteidigers zahlt sich hier oft aus. Denn schon unvorsichtige Angaben auf einen Anhörungsbogen hin können Ihre Chancen, wenn Sie später gegen einen Bußgeldbescheid und Bußgelder Einspruch einlegen, verschlechtern.

Betroffenen fällt es oftmals schwer, ihr Recht mit einem Schreiben durchzusetzen. Sie können die Aussichten der Prüfung nicht beurteilen. Sie müssen dann häufig das Bußgeld oder die Bußgelder im Bescheid zahlen. Das ist besonders ärgerlich, wenn der Bescheid das Bußgeld zu Unrecht angeordnet hat, weil das Bußgeldverfahren fehlerhaft war (unkenntliche Bilder usw.), der Betroffene seine Möglichkeiten aber nicht erkannt hat.

Wenn Sie die Frist unverschuldet, etwa wegen eines Urlaubs, verpasst haben, können Sie übrigens Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist beantragen. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Fristen unter „Wiedereinsetzung“.

Diese Fehler können im Bußgeldbescheid auftreten

Die folgende Liste von möglichen Fehlern im Bußgeldbescheid ist nicht abschließend. Beachten Sie dabei stets: Die Prüfung eines Rechtsanwalts bietet Ihnen Chancen, die vielfältigen Fehler zu entdecken und gegen Bußgeldbescheide mit Erfolg vorzugehen. Erfolg haben Sie in der Regel nur, wenn Sie oder Ihr Anwalt rechtzeitig einlegen und zur Begründung auch tatsächlich konkret Fehler benennen

Folgende Fehler sind möglich:

  • Bußgeldbescheid nicht durch Behörde am Ort der Tat erlassen,
  • Verfahren fehlerhaft,
  • Ort der Tat nicht in Deutschland,
  • Foto auf Bußgeldbescheid zeigt Fahrer nur undeutlich (nicht genügend Merkmale zur Identifizierung),
  • Folgen wie Geldbuße, Punkt in Flensburg oder Nebenfolgen im Bußgeldbescheid fehlerhaft,
  • Kosten im Bußgeldbescheid fehlerhaft angesetzt,
  • Beweismittel fehlen im Bußgeldbescheid,
  • Formfehler,
  • Anschrift unzutreffend,
  • falsche Angaben bezüglich Messungen,
  • bekannte Fehler bei anderen Messungen,
  • falsche Angaben der Folgen im Bußgeldbescheid,
  • entgegenstehende Rechtskraft,
  • Unwirksamkeit wegen Formfehlern,
  • Ablauf der Verjährungsfrist,
  • Kennzeichen nicht angegeben,
  • falsches Kennzeichen angegeben,
  • fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid (die Folge der fehlerhaften Belehrung ist allerdings nicht die Einstellung) usw.

Die Anforderungen und nötigen Inhalte eines Bescheides folgen übrigens aus § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz.

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Wann kann mein Bußgeldverfahren eingestellt werden?

Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn der Verfolgung einer Tat tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen oder wenn die Verfolgung der Tat schlicht nicht opportun ist. Die Erfolgsaussichten für eine Einstellung des Bußgeldverfahrens in Ihrem Fall und Ihre Möglichkeiten, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren, prüfen Anwälte in mehreren Schritten.

Zunächst kann sich schon aus dem Bußgeldbescheid selbst ein Grund ergeben (fehlende Angaben oder Daten, unrichtige Daten, falscher Name, falsche Behörde (Bußgeldstelle), Tatzeit nicht feststellbar) usw. Daneben muss man prüfen, ob bereits ein Bußgeldbescheid in derselben Sache erlassen ist. Weiter muss man prüfen, ob die Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG, wichtige Bußgeldvorschriften) eingehalten sind. Bußgeldbescheide enthalten häufig nicht ausreichend Beweismittel. Außerdem kann Ihnen ein Wohnsitz außerhalb von Deutschland zugutekommen, weil Verjährung droht (Frist von drei Monaten). Verwandte kommen ggf. als Fahrer in Betracht. Messgeräte mit bekannten Fehlern wurden eingesetzt usw.

Die Anwälte von Openright beraten Sie gerne.

Was passiert mit der Geldbuße bei Einstellung des Bußgeldverfahrens?

Bei Einstellung müssen Sie die Geldbuße nicht zahlen. Denn bei einer Einstellung verlieren Bußgeldbescheide ihre Wirksamkeit. Daher muss im Falle einer Einstellung ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten nicht gezahlt werden und ein angeordnetes Fahrverbot wird nicht wirksam, man muss also etwa den Führerschein nicht für einen Monat abgeben.

Es gibt keine Gewähr dafür, dass ein Verfahren eingestellt werden kann, und auch nicht für ein anderes bestimmtes Ergebnis. Mit der Entscheidung, die Einschätzung von guten Anwälten einzuholen, können Sie Ihre Chance jedoch stark erhöhen.

Wie kann ich beim Bußgeldbescheid prüfen, ob die richtige „Strafe“ festgesetzt wurde?

Die Bußgeldstellen richten sich bei der Ahndung eines Verstoßes nach dem Bußgeldkatalog. Für eine Tat, die im Durchschnitt liegt, ordnet die Behörden die im Bußgeldkatalog vorgeschlagene Rechtsfolge an. Die Bescheide bedürfen dann bezüglich der Rechtsfolge keiner besonderen Begründung.

Was soll ich machen, wenn wegen derselben Tat schon einmal ein Bußgeldbescheid ergangen ist?

Geben Sie den Bescheid dann einem Rechtsanwalt (am besten kostenfrei über Openright) und lassen Sie Einspruch einlegen. Da dieselbe Tat nur einmal verfolgt werden kann, ist das neue Verfahren einzustellen. Das Problem ist auch hier, dass man dies ohne eine gute Verteidigung kaum erkennt.

Gerade, wenn gegen den beschuldigten „Verkehrssünder“ bereits mehrere Bußgelder angeordnet wurden, kann es passieren, dass man die Doppelverfolgung nicht erkennt. Legt man nicht rechtzeitig Einspruch ein, muss man für die Begehung von einem „Vergehen“ sogar doppelt bezahlen. Dasselbe gilt für zwei Strafzettel.

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