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Bußgeldbescheid: Beweisfoto anfordern

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Das Blitzerfoto auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist oft nur klein und in ungenügender Qualität. Hinzutreten können Teilverdeckungen etwa durch Spiegel. Sie können von der Behörde ein besseres Foto anfordern, um zu entscheiden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Nutzen Sie den kostenfreien Service von Openright für eine anwaltliche Einschätzung der Qualität Ihres Fotos und Anfechtung Ihres Bescheids.

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Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
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Was tun, wenn man auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist?

Wenn man auf dem Blitzerfoto auf dem Bußgeldbescheid nicht zu erkennen ist, kann man zunächst ein besseres Foto einfach per E-Mail oder Telefon bei der Bußgeldstelle anfordern und das angeforderte Blitzerfoto sorgfältig prüfen. 

Ist man auch auf dem Blitzerfoto in Hochglanz nicht zu erkennen, sollte man dies der Behörde mitteilen und – wenn schon ein Bußgeldbescheid ergangen ist – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung, dass man auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sei und ausführen, nicht der auf dem Foto abgebildete Fahrer zu sein. Um hier keine Fehler zu machen, empfiehlt sich anwaltliche Hilfe. Hierzu können Sie gerne den Service von Openright, der kostenfreie anwaltliche Hilfe gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide bietet, nutzen.

Muss das Foto im Bußgeldbescheid auftauchen?

Die Behörde muss auf dem Bußgeldbescheid die nötigen Beweise angeben und also auch sagen, dass sie ein Foto von der vorgeworfenen Tat hat. In der Praxis druckt die Behörde das Foto kleinformatig auf dem Bußgeldbescheid ab. Schickt sie das Foto nicht mit, ist der Bußgeldbescheid dadurch aber nicht unwirksam. Wenn man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, kann die Behörde und später das Gericht das Foto noch beiziehen und, wenn es von ausreichend guter Beschaffenheit ist, kann das Gericht auf der Grundlage des Fotos verurteilen. Erachten Sie einen Bescheid wegen eines unzureichenden Fotos als fehlerhaft, sollte zur Wahrung der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt werden und bei der Behörde ein besseres Foto angefordert werden. Wenn Sie unseren kostenlosen Service BescheidCheck, nutzen kann Sie hierbei ein versierter Rechtsanwalt unterstützen.

Gibt es Vorgaben für das Blitzerfoto?

Das Gesetz enthält keine Vorgaben für das Blitzerfoto. Letztlich muss es aber ausreichen, um die Überzeugung des Gerichts davon zu begründen, dass man gefahren ist (§ 261 StPO, § 46 OWiG). An diesem Maßstab muss sich auch die Behörde orientieren, wenn sie eine Tat mit Bußgeldbescheid ahndet. Man muss auf dem Foto eindeutig sehen, wer geblitzt wurde.

Viele Fotos zeigen dies aber nicht eindeutig. Für Sie selbst oder einen Rechtsanwalt lohnt es sich, die in Ihrem Fall zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für Fehler immer zu prüfen. Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen wollen, finden Sie mehr Informationen, wenn Sie auf den Service BescheidCheck von Openright klicken. Halten Sie den Bescheid für fehlerhaft, prüfen Sie ihn am besten wegen der kurzen Einspruchsfrist von nur zwei Wochen sofort. Die meisten Fehler finden Sie mit professioneller anwaltlicher Hilfe.

Spezialisten für Gesichtserkennung anhand von Fotos haben unterschiedliche Herangehensweisen. Nach einer verbreiten gutachterlichen Praxis sollen bereits 12 bis 15 Merkmale auf einem Blitzerfoto, die mit Merkmalen des Betroffenen übereinstimmen, eine Identifizierung ermöglichen. Denn bei Nichtidentität muss bereits bei dieser Anzahl an Merkmalen eine eindeutige Abweichung vorliegen, wenn der Betroffene das Fahrzeug nicht geführt hat. Umgekehrt bedeutet eine Abweichung aber noch nicht in jedem Fall, dass der Betroffene das Fahrzeug nicht geführt hat. Denn die Abweichung kann auch andere Gründe haben wie veränderliche Merkmale (zum Beispiel ein verzogener Mund oder eine gerümpfte Nase). Besondere Anforderungen sind an die Identifizierung zu stellen, wenn nahe Blutsverwandte als Fahrer in Betracht kommen oder sogar vom Betroffenen als Fahrer benannt werden.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto ungültig?

Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 Abs. 1 Nr. 4 OWiG die nötigen Beweismittel enthalten, wozu auch die Blitzerfotos gehören. Wenn das Blitzerfoto allerdings fehlt oder von so schlechter Qualität ist, dass darauf nichts zu erkennen ist, ist der Bußgeldbescheid dadurch nicht unwirksam. Dies gilt unabhängig vom Verstoß. Es gilt also beispielsweise, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und geblitzt worden sind, aber auch, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und geblitzt worden sind, und auch, wenn Sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden oder eben bei einem sonstigen Verstoß geblitzt wurden. Wenn das Foto aber nicht ausreicht, kann den Verstoß letztlich nicht bewiesen werden und Sie sind auf einen Einspruch hin freizusprechen.

Was ist, wenn das Blitzerfoto unscharf ist?

Wer geblitzt wurde, muss Bußgeld, Punkte und Fahrverbot in der Regel nur dulden, wenn er auf dem Foto zu erkennen ist. Maßgeblich ist dabei aber nicht das auf dem Bescheid abgedruckte Foto, das oft von schlechter Qualität ist. Vielmehr kann die Behörde und auf einen Einspruch hin das Gericht das digitale Originalfoto anfordern und digital aufbereiten lassen. Manche Fotos, die zunächst sehr unscharf aussehen, werden dann erstaunlich scharf und zeigen den Fahrer in einer Deutlichkeit, dass ihm nichts anderes überbleibt, als einzuräumen, gefahren zu sein.

Wenn aber auch das nachgeforderte und aufbereitete digitale Foto noch unscharf ist, kann sich das Gericht zur Unterstützung eines Gesichtserkennungsspezialisten bedienen. Man spricht hier von anthropologischen Sachverständigen oder einem anthropologischen Identitätsgutachten. Diese Gutachter ermitteln durch einen Abgleich einer Vielzahl von Einzelmerkmalen des Gesichts, ob der Betroffene mit dem Fahrer (der geblitzten Person) übereinstimmt.

Ein solches Gutachten ist vor allem bei Teilverdeckungen sinnvoll. Hier kommt es nämlich nicht darauf an, welche Gesichtspartien verdeckt sind, sondern darauf, welche zu sehen sind. Bieten diese zu sehenden Gesichtsteile eine ausreichende Anzahl an Einzelmerkmalen, kann bereits auf dieser Grundlage eine Identität sicher festgestellt oder ausgeschlossen werden. Wenn nur eine geringe Anzahl an Merkmalen besteht, ist der Betroffene nach dem Grundsatz in dubio pro reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) freizusprechen. Die Kosten für das Gutachten hat er dann ebenso wenig zu tragen wie seine Anwaltskosten und sonstigen Auslagen.

Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?

Ein Blitzerfoto kann in bestimmten Fällen zur Identifizierung nicht ausreichen. Dann ist es zwar nicht „ungültig“, genügt aber nicht als Beweis. Das hat folgenden Hintergrund: Auf dem Bußgeldbescheid müssen die nötigen Beweismittel angegeben werden und auch Beweis geführt werden hinsichtlich der Frage, wer geblitzt wurde und wer also der Fahrer war. Ein Bußgeld (umgangssprachlich auch „Blitzer Strafe“, „Bußgeld Blitzer“, „Blitzer Bußgeld“ usw.) erhält im deutschen Recht nämlich nur der Fahrer, der beispielsweise selbst zu schnell gefahren ist.

Der Fahrzeughalter haftet als solcher bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht (anders beispielsweise als in den Niederlanden). Der Halter haftet nur, wenn er selbst auch Fahrer war; dann haftet er aber als Fahrer und nicht als Halter. Wenn der Betroffene (mit dem Foto) nicht als Fahrer identifiziert werden kann, muss er letztlich freigesprochen werden.

Ein Foto, das eine Radaranlage ausgelöst hat, kann hingegen ungültig sein, wenn es kein ordnungsgemäßes Datenfeld enthält. Dieses Datenfeld wird jedoch im Bußgeldbescheid ohnehin nicht abgebildet. Ein Anwalt, der Akteneinsicht nimmt, kann die Daten im Blitzerfoto für Sie auf einen Blick sehen und bewerten.

Halten Sie Ihren Bescheid für fehlerhaft, prüfen Sie über einen Anwalt immer auch das vollständige Foto mit Datenfeld. Dieses vollständige Foto zeigt dann auch einen größeren Bereich Ihres Fahrzeugs (Auto, Motorrad etc.). Übrigens: Dieses größere Foto bietet einem technischen Gutachter weitere Anhaltspunkte, um einen Bescheid anzufechten. Die Openright-Rechtsanwälte arbeiten in geeigneten Fällen mit technischen Sachverständigen zusammen, um möglichst alle Fehler in Ihrem Bescheid zu entdecken und Sie vor unberechtigten Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten zu schützen.

Wird das Blitzerfoto kontrolliert?

Ja. Die Behörde muss nämlich den Fahrer, der geblitzt wurde, ermitteln. Sie prüft dabei, ob sie den Fahrer auf dem Foto erkennt. Sie kontrolliert also, ob das Foto den Fahrer zeigt und auch im Übrigen ordnungsgemäß ist. Wenn sie glaubt, den Fahrer auf dem Foto zu erkennen, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Auch die Behörde kann bei Unsicherheit ein besseres Foto anfordern.

Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, muss aber letztlich das Gericht entscheiden, ob das Foto ausreicht und den Betroffenen als Fahrer zeigt. Das Gericht kann dabei von einem Sachverständigen ein digital aufbereitetes Foto anfordern. Wurden Sie geblitzt, muss das Bild Sie eindeutig zeigen. Sonst darf das Gericht Sie nicht verurteilen.

Was kann ich gegen ein Blitzerfoto machen?

Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und ein besseren Blitzerfoto einfach per E-Mail oder meist auch per Telefon anfordern. Am besten ist es, wenn sie ein besseres Blitzerfoto bereits auf den Anhörungsbogen hin anfordern. Die Blitzerfotos auf dem Bescheid sind oft unzureichend (unscharf, verpixelt, zu klein usw.).

Sie müssen auf dem Foto als die Person, die geblitzt wurde, eindeutig zu erkennen sein; sonst ist der Bescheid fehlerhaft und kann keinen Bestand haben. Schon bei Zweifeln, ob das Foto ausreicht, kann sich ein Einspruch lohnen (zumindest, um ein besseres Foto anzufordern). Haben Sie einen Bescheid erhalten und halten Sie ihn für möglicherweise fehlerhaft, prüfen Sie immer auch das Foto genau. In unserem Ratgeber geben wir Ihnen dazu weitere Tipps. Nutzen Sie gerne auch den Service BescheidCheck von Openright für eine kostenfrei anwaltliche Einschätzung Ihres Fotos.

Wenn ich auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar bin, was soll ich dann schreiben?

Wenn Sie glauben, auf dem Foto nicht erkennbar zu sein, können Sie die Behörde gleich auf das Anhörungsschreiben hin darauf hinweisen. Dazu erhalten Sie einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Wenn dann doch ein Bescheid ergeht, können Sie in ihrem Einspruchsschreiben erneut darauf hinweisen, dass das Foto von schlechter Qualität ist. Ggf. kann es sich – wie bereits ausgeführt wurde – lohnen, zügig ein besseres Bild anzufordern.

Es kann sich auch lohnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn so vermeiden Sie Fehler im Rahmen der Anhörung, des Einspruchs und des gerichtlichen Verfahrens. Sie müssen sich in Verfahren, die Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren (Geschwindigkeitsüberschreitung), einen Rotlichtverstoß oder einen sonstigen Verstoß betreffen, nicht selbst belasten. Im Einzelfall kann es sich daher lohnen, Tatsachen wie den Umstand, dass Sie gefahren sind, nicht offenzulegen. Sie sollten auch genau auf Ihre Wortwahl achten, wenn Sie mit der Bußgeldstelle oder dem Gericht kommunizieren. Wenn Sie Fehler vermeiden wollen, kann sich anwaltliche Hilfe empfehlen. Nutzen Sie dazu gerne den kostenfreien Service BescheidCheck von Openright.

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