Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?
Ein Bußgeldbescheid kann aus verschiedensten Gründen fehlerhaft sein. So ist ein Bußgeldbescheid beispielsweise fehlerhaft, wenn
- Angaben fehlen oder unrichtig sind (indem beispielsweise der Tatort oder die Tatzeit nicht oder unrichtig bezeichnet ist, der Name oder persönliche Daten des Betroffenen fehlerhaft sind oder die angewandten Vorschriften fehlen oder nicht stimmen),
- Formfehler bestehen,
- ein Foto zur Identifikation nicht geeignet ist (indem etwa das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist),
- die Messung fehlerhaft war (Bedienfehler des Messbeamten, defektes Messgerät, Annahme einer zu niedrigen zulässigen Geschwindigkeit usw.),
- nötige Beweismittel fehlen (etwa Schulungsnachweise, Datenfelder auf dem Messfoto, die Lebensakte des Messgeräts, Eichscheine, Messprotokolle) oder
- Rechtsfehler vorliegen (Beispiele: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot falsch bemessen; ungültige Rechtsgrundlage oder Anwendung des falschen Gesetzes; eingetretene Verjährung).
Halten Sie Ihren Bußgeldbescheid für fehlerhaft, prüfen Sie den Bußgeldbescheid sorgfältig und erheben Sie ggf. durch einen Rechtsanwalt Einspruch gegen den fehlerhaften Bußgeldbescheid. Beachten Sie dabei: Ist Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft, müssen Sie ihn akzeptieren, wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen. Denn ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen.
Wann ist ein Bußgeldbescheid ungültig?
Die Fälle, wieso ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein kann, sind vielfältig. Ein Fehler im Bescheid führt aber nur ausnahmsweise dazu, dass ein fehlerhafter Bußgeldbescheid „ungültig“ oder „unwirksam“ wird, also – bereits ohne Einspruch – gar keine Rechtswirkungen entfaltet. Ist Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft, müssen Sie daher in den meisten Fällen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Viele Fehler führen nämlich dazu, dass ein fehlerhafter Bußgeldbescheid anfechtbar ist (also auf einen Einspruch hin das Verfahren einzustellen ist).
Ich halte meinen Bußgeldbescheid für fehlerhaft: was soll ich tun?
Legen Sie innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch ein. Denn: Haben Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten sie ihn nicht sogleich akzeptieren. Denn oft ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft.
Beachten Sie, dass, auch wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben müssen. Andernfalls müssen Sie den Bußgeldbescheid gegen sich gelten lassen. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten mit dem Service Bescheidcheck von Openright.
Was muss in einem Bußgeldbescheid stehen?
Den Inhalt eines Bußgeldbescheides regelt § 66 OWiG. Der Bußgeldbescheid enthält danach die Angaben zur Person des Betroffen, Angaben zu einem etwaigen Anwalt, Angaben zur Tat, Angaben zu den Beweismitteln sowie Angaben zur Geldbuße und Nebenfolgen.
Außerdem enthält ein Bußgeldbescheid Angaben dazu, dass man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kann, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn man (gegen einen fehlerhaften oder nicht fehlerhaften Bußgeldbescheid) keinen Einspruch erheben möchte, und dass der Bußgeldbescheid ohne Einspruch vollstreckbar wird und die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße dann zu bezahlen ist und dass bei Nichtzahlung dieser im Bußgeldbescheid bestimmten Geldbuße Erzwingungshaft droht.
Muss ein Bußgeldbescheid eine Begründung enthalten?
Eine Begründung, die ein Bußgeldbescheid enthalten kann, ist nicht zwingend vorgesehen und fehlt daher oftmals. Weitere Informationen muss der Bescheid ebenfalls nicht enthalten.
Halten Sie Ihren Bescheid für fehlerhaft, prüfen Sie auch immer ob falsche Angaben gemacht wurden. Es gilt die Reihenfolge: fehlerhaft? prüfen! Einspruch! Häufig ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft und wird auf einen Einspruch aufgehoben. Eine Prüfung lohnt in jedem Fall.
Was passiert bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Wenn Sie dann Einspruch eingelegt haben und die Behörde Fehler im Bußgeldbescheid sieht, kann sie die Fehler korrigieren oder das Verfahren einstellen. Wenn die Behörde dagegen keine Fehler im Bußgeldbescheid sieht, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht ab.
Wenn das Gericht dann die Fehler im Bußgeldbescheid erkennt, wird das Verfahren auf Ihren Einspruch hin je nach Fehler unterschiedlich behandelt. Gibt es beispielsweise einen Fehler bei der Identitätsfeststellung oder einen Fehler bei der Messung, kann Freispruch oder Einstellung die Folge sein. Ist dagegen Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft, nur weil er etwa falsche Angaben (z.B. einen Zahlendreher beim Geburtsdatum) enthält, kann dies auf den Einspruch hin auch unbeachtlich sein. Viele Bescheide sind fehlerhaft, prüfen Sie daher stets Ihre Möglichkeiten.
Sollte man den Einspruch begründen?
Legt man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, sollte man Fehler konkret benennen. Man muss jedoch keine Fehler angeben und kann darauf hoffen, dass die Behörde selbst Fehler entdeckt; schließlich sind viele Bescheide fehlerhaft.
Doch die Praxis zeigt, dass die Behörde einen fehlerhaften Bußgeldbescheid gelten lässt, wenn man die Fehler nicht konkret benennt. Dabei müssen Sie keine langen Ausführungen machen. Es genügt auch, wenn Sie schreiben:
- „Es sind Fehler im Bußgeldbescheid: ich bin das nicht auf dem Bild.“ Oder:
- „Dies ist ein fehlerhafter Bußgeldbescheid: Die Geldbuße ist höher als im Bußgeldkatalog.“ Oder:
- „Es sind Fehler im Bußgeldbescheid: Falsche Angaben.“
Da ein versierter Rechtsanwalt Fehler in einem Bescheid oftmals besser entdecken kann als die Betroffenen, empfiehlt es sich dringend Einspruch und Begründung einem Rechtsanwalt zu überlassen.
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wird jedoch wirksam, wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Sie können sich dann auch nicht mehr auf Fehler im Bußgeldbescheid berufen. Halten Sie Ihren Bescheid für fehlerhaft, prüfen Sie daher zügig und legen Einspruch ein. Die Frist, in der Sie Einspruch einlegen müssen, beträgt zwei Wochen. Sie müssen also innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Ihres Bußgeldbescheids Einspruch einlegen.
Kann ein Bußgeldbescheid zurückgenommen werden?
Erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid, der fehlerhaft ist, kann sie ihn zurücknehmen (§ 69 Abs. 3 OWiG). Zeitlich ist die Rücknahme des Bußgeldbescheids möglich, solange die Behörde die Akte noch nicht an die Staatsanwaltschaft übersendet hat und solange der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen wurde.
Meist wird die Behörde bei Erlass nicht wissen, dass der Bescheid fehlerhaft ist, sondern es auf den Einspruch hin erst bemerken. Sieht sie dann, dass der Bescheid fehlerhaft ist, wird sie ihn in der Regel zurücknehmen.
Beachten Sie, dass die Behörde nach Rücknahme eines Bußgeldbescheids einen neuen Bußgeldbescheid erlassen kann. Dies ist etwa regelmäßig passiert, als die Nichtigkeit der StVO-Novelle im April 2020 offenbar wurde, nach der zunächst strengere Sanktionen verhängt worden waren.
Im Übrigen führt die Rücknahme eines Bußgeldbescheids dazu, dass das Verfahren in die Lage vor Erlass des Bescheids zurückversetzt wird. Die Behörde kann also sodann (wenn nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist) einen neuen Bescheid erlassen, der sogar nachteiliger sein kann als der erste. Sie kann dann den Einspruch sogar nutzen, um einen Verstoß, den Sie begangen haben, noch schärfer zu ahnden. Es besteht hier kein Vertrauensschutz.
Enthält ein Bußgeldbescheid viele Fehler, wird die Behörde die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bei diesem Vorgehen, das in jedem Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht in Betracht kommt, ist für die Betroffenen besonders ungünstig, dass die Rechtsanwaltskosten vom Staat nicht übernommen werden, obwohl er einen rechtswidrigen Bescheid zurück genommen hat, wenn er nur einen neuen Bescheid erlässt.
Wie kann ein Bußgeldbescheid zurückgenommen werden?
Die Rücknahme muss wie der Bußgeldbescheid auch schriftlich erklärt werden. Inhaltlich muss die Erklärung das Wort Rücknahme nicht ausdrücklich enthalten, aber aus dem Zusammenhang muss deutlich erkennbar sein, dass die Behörde den Bescheid nicht mehr gelten lassen möchte.
Wie auch der ursprüngliche Bescheid muss auch die Rücknahme nicht gesondert begründet werden. Die Behörde muss mit der Rücknahme nicht einmal sagen, was sie denn vorhat, ob sie also das Verfahren fortsetzen oder einstellen möchte.
Was passiert bei der Rücknahme eines Bußgeldbescheids mit der Verjährung?
Die Rücknahme des Bußgeldbescheids berührt die verjährungsunterbrechende Wirkung des Erlasses des ersten Bußgeldbescheids nicht (Antworten zu weiteren Fragen zur Verjährung finden Sie in unserem Ratgeber-Verjährung auf unserer Website).
Beispiel: Wenn die Behörde also nach 2 1/2 Monaten einen Bußgeldbescheid erlässt und ihn nach weiteren 4 Monaten zurücknimmt, ist die Sache nicht verjährt. Die Behörde hat ab dem ersten Bescheid sechs Monate Zeit eine weitere verjährungsunterbrechende Handlung auszuführen, zum Beispiel einen neuen Bußgeldbescheid zu erlassen.
Wer zahlt den Anwalt und die übrigen Kosten, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zurücknimmt?
Zu unterscheiden ist hier zwischen den Kosten des Verfahrens und den Auslagen.
Nimmt die Behörde einen Bußgeldbescheid zurück, hängt die Frage der Kosten des Verfahrens davon ab, wie das Verfahren weiter geht. Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt und das Verfahren einstellt, trägt der Staat alle Kosten des Verfahrens (nämlich die Landeskasse, § 105 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 467a StPO).
Die Auslagen der Betroffenen (zu denen insbesondere die Rechtsanwaltskosten zählen), trägt bei einer Rücknahme und Einstellung zwar grundsätzlich auch der Staat; nur ausnahmsweise können Sie nicht erstattet werden (§ 105 Abs. 1 OWiG und § 467a Abs. 1 S. 2 StPO in Verbindung mit § 467 StPO).
Wenn die Behörde dagegen einen neuen Bescheid erlässt, ergeht keine Zwischenentscheidung über die Kosten. Diese Kostenregelung erscheint vor allem dann unbillig, wenn die Behörde zuvor einen fehlerhaften und rechtswidrigen Bescheid erlassen hat und damit dem Betroffenen die Lasten fremder Fehler auferlegt. Dies entspricht aber der ausdrücklichen Regelung des § 407a StPO und auch dem allgemeinen Kostensystem im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, dass nur eine Entscheidung am Ende eines Verfahrens über die Gesamtkosten ergeht, auch wenn fehlerhafte und unnötige Zwischenschritte erfolgt sind.
Kann nach Zurücknahme des Bußgeldbescheids ein neuer Bescheid erlassen werden?
Nach der Zurücknahme eines Bußgeldbescheids kann die Behörde einen neuen Bescheid erlassen, der sogar eine schärfere Rechtsfolge vorsehen kann. Denn durch die Rücknahme eines Bußgeldbescheids durch die Behörde, die wie gesagt nur wenige Monate möglich ist (nämlich solange die Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde), wird das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor Erlass bestand. Dies erscheint als unbillig, ist allerdings die geltende Rechtslage. Man kann sich also in dem Fall, dass die Behörde einen Bescheid zurücknimmt und einen weiteren erlässt, durchaus verschlechtern.
Beispiel: Die Behörde erlässt einen Bescheid, nimmt ihn zurück und erlässt einen neuen Bescheid. Der zweite Bescheid darf jetzt erstmalig ein Fahrverbot oder ein höheres Bußgeld vorsehen.
Der Grundsatz, dass der neue Bescheid nachteiligere Folgen haben kann als der erste, ist auf den ersten Blick ungerecht, auf den zweiten aber konsequent. Wenn man nämlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt und die Behörde das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht abgibt, kann das Gericht schließlich auch auf eine nachteiligere Rechtsfolge erkennen. Das Gericht kann zum Beispiel statt von fahrlässigem Handeln von vorsätzlichem Handeln ausgehen und das Bußgeld aus diesem Grund verdoppeln.