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Bußgeldrechner Autobahn

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Wenn Sie auf der Autobahn zu schnell fahren, also eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, drohen Ihnen ein Bußgeld sowie ggfs. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Daneben gibt es auf Autobahnen noch viele andere Vorschriften, die verletzt sein können, wie Vorschriften über das Parken, Halten, die Fahrtrichtung, Fahren mit Alkohol im Blut, falsches Überholen usw. Die weiteren Verkehrsverstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten darstellen.

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Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung von fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Unkompliziert, smart, online.
 

Bußgeldrechner

Sie sind auf der Autobahn geblitzt worden? Wenn Sie wissen möchten, was Ihnen bei einem Verstoß auf einer Autobahn droht, geben Sie „außerorts“ ein. Berechnen Sie mit dem Openright Online-Bußgeldrechner, ob Ihnen Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen.

Bitte geben Sie die zulässige Geschwindigkeit ein.
Bitte geben Sie die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ein.
Innerorts
Außerorts
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein

Ergebnis

  • Fahrverbot
    in Monaten
    -
  • Punkte
    in Flensburg
    -
  • Bußgeld
    in Euro
    -
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Jetzt überprüfen

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung (zu schnelles Fahren) auf der Autobahn?

Die Folgen von zu schnellem Fahren auf der Autobahn können Sie hier unserem vorstehenden Bußgeldrechner entnehmen. Unseren umfangreichen Bußgeldkatalog finden Sie hier. Beachten Sie, dass viele Bußgeldkataloge und -rechner im Internet nicht ausreichend differenzieren. Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt, fällt das Bußgeld beispielsweise jeweils anders aus, wenn Sie ein gewöhnliches Kfz geführt haben oder einen großen Lkw usw.

Haben Sie auf einer Autobahn eine andere Ordnungswidrigkeit als eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, können Sie die Ihnen drohenden Sanktionen auch im folgenden Bußgeldkatalog (manchmal auch als Bußgeld-Katalog bezeichnet) finden.

Bußgeldkatalog Autobahn

Der folgende Bußgeldkatalog zeigt auf, in welcher Höhe Ihnen ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot drohen.

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein Einspruch?
Ein- oder Ausfahrt einer Autobahn falschrum befahren  75 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 90 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 110 € 1 (A) Hier prüfen
Seitenstreifen falschrum befahren 130 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 160 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 195 € 1 (A) Hier prüfen
Fahrbahn falschrum befahren („Geisterfahrer“) 200 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Gefährdung 240 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Unfall* 290 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
Unzulässig nicht rechts gefahren mit Behinderung 80 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 100 € 1 (A) Hier prüfen
Keine Rettungsgasse gebildet trotz stockendem Verkehr 200 € 2 (A) Hier prüfen
… mit Behinderung 240 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Gefährdung 280 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Unfall* 320 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
Beim Abschleppen die Autobahn nicht an nächster Ausfahrt verlassen (wenn Auto auf Autobahn liegen geblieben ist) 20 € Eher nicht
Beim Abschleppen auf die Autobahn gefahren 20 € Eher nicht
Autobahn mit nichtmotorisiertem Fahrzeug oder als Fußgänger benutzt 10 € Eher nicht
Autobahn mit Fahrzeug oder Anhänger benutzt, die nicht über 60 km/h fahren dürfen 10 € Eher nicht
Autobahn benutzt mit Ladung über den zulässigen 4 Metern bis 4,20 Meter 20 € Eher nicht
Autobahn benutzt mit Ladung über den zulässigen 4 Metern über 4,20 Meter 70 € 1 (B) Hier prüfen
Autobahn benutzt, obwohl Fahrzeug mit Ladung höher als 4 Meter war, und durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels die Vollsperrung mindestens des Fahrstreifens verursacht 240 € Hier prüfen
Autobahn benutzt mit unzulässig breiter Ladung 20 € Eher nicht
An falscher Stelle auf Autobahn aufgefahren oder von Autobahn runtergefahren 25 € Eher nicht
… mit Gefährdung 75 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 90 € 1 (A) Hier prüfen
In Ein- oder Ausfahrt der Autobahn gewendet 85 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 90 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 110 € 1 (A) Hier prüfen
In Ein- oder Ausfahrt rückwärts gefahren 75 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 90 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 110 € 1 (A) Hier prüfen
Auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen gewendet oder rückwärts gefahren 130 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 160 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 195 € 1 (A) Hier prüfen
Auf durchgehender Fahrbahn gewendet oder rückwärts gefahren 200 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Gefährdung 240 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
… mit Unfall* 290 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
Auf Autobahn gehalten 30 € Eher nicht
… mit Behinderung 35 € Eher nicht
Auf Autobahn geparkt 70 € 1 (B) Hier prüfen
… mit Gefährdung 85 € 1 (B) Hier prüfen
… mit Unfall* 105 € 1 (B) Hier prüfen
Verbotswidrig Seitenstreifen benutzt 10 € Eher nicht
… mit Behinderung anderer 15 € Eher nicht
… mit Gefährdung anderer 20 € Eher nicht
… mit Unfall* 25 € Eher nicht
… zum schnelleren Vorwärtskommen 75 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Gefährdung 90 € 1 (A) Hier prüfen
… mit Unfall* 110 € 1 (A) Hier prüfen

* Bei einem Unfall ist unter Umständen auch eine Ahndung als Straftat möglich (vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung, Totschlag, fahrlässige Tötung, Sachbeschädigung usw.). Dann kann auch der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.

Kostet eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Taten ab dem 28.04.2020 mehr?

Nein. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote haben sich im April 2020 nicht geändert. Unser Bußgeldrechner stellt also die aktuell geltende Rechtslage dar. Zwar gab es eine StVO-Novelle, die härtere Sanktionen ab April 2020 vorsah. Doch ist diese Novelle wegen eines Formfehlers unwirksam. Vor dem 28. April 2020 und ab dem 28. April 2020 drohen also keine unterschiedlichen Bußgelder und die Werte aus dem Rechner sind nach wie vor gültig.

Welche Sanktionen erwarten mich bei einem Verkehrsverstoß auf der Autobahn – Überblick?

Maßgeblich ist, ob eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt. Demnach kann ein Verkehrsverstoß auf der Autobahn sehr verschiedene Sanktionen zur Folge haben.

Wenn der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt, drohen Ihnen ein Bußgeld (nebst Gebühren) und bei schwerwiegenden Verstößen zudem Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (früher bis Ende April 2014 „Verkehrszentralregister“) oder gar ein Fahrverbot.

Wenn der Verstoß dagegen eine Straftat darstellt, drohen Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie unter Umständen ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis (mit Einziehung des Führerscheins) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind insbesondere geregelt in der StVO, dem StVG und dem OWiG. Die Verkehrsstraftaten sind insbesondere geregelt im StGB (aber auch zum Beispiel in § 21 StVG).

Zu Ordnungswidrigkeiten (insbesondere einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit): Wurden Sie geblitzt auf der Autobahn, können Sie oben mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, wie hoch das Bußgeld voraussichtlich ausfallen wird.

Welche Ordnungswidrigkeiten sind auf Autobahnen möglich?

Verstöße wie eine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn („zu schnell fahren“) oder Abstandsverstöße (gegen Regeln zum Abstand zum Vorausfahrenden verstoßen) gehören für Autofahrer oder Fahrer von LKW zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten auf Autobahnen.

Wichtige weitere Ordnungswidrigkeiten auf der Autobahn begehen Sie,

  • wenn Sie die Ein- oder Ausfahrt in die verkehrte Richtung befahren (75 Euro, 1 Punkt),
  • wenn Sie den Seitenstreifen in verkehrter Richtung befahren haben, weil Sie etwa eine Ausfahrt verpasst haben (130 Euro, 1 Punkt),
  • wenn Sie als „Geisterfahrer“ die Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung befahren haben (200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot),
  • wenn Sie in unzulässiger Weise nicht die rechte Fahrspur verwendet haben und dadurch jemanden behindert haben (80 Euro, 1 Punkt) usw.

Beachten Sie auch, dass während der Bußgeldkatalog für Verstöße nach der StVO gilt, es weitere Bußgeldkataloge der Bundesländer gibt (zum Beispiel der Bußgeldkatalog NRW für Sozialvorschriften im Straßenverkehr, z.B. für das Nichteinhalten von Ruhezeiten).

Auch Bußgeldbescheide auf Grundlage von einem solchen Bußgeldkatalog sind häufig fehlerhaft, prüfen Sie daher Ihren Bescheid sorgfältig und holen Sie sich ggfs. Hilfe bei einem Spezialisten. Wenn Sie den Bescheid fehlerhaft prüfen und fälschlicherweise für rechtmäßig halten, müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen, obwohl Sie zu Unrecht geblitzt wurden.

Welche Straftaten sind auf Autobahnen möglich?

Beachten sollten Sie, dass Sie auf Autobahnen nicht nur Ordnungswidrigkeiten begehen können, sondern auch Straftaten. Auf Autobahnen sind verschiedene Straftaten denkbar wie eine Sachbeschädigung oder Gefährdung im Straßenverkehr. Straftaten werden nicht mit einem „Bußgeld“, sondern mit einer „Strafe“ geahndet.

Straftaten werden auch nicht durch Bußgeldbescheid geahndet, sondern durch strafrechtliches Urteil (oder in geeigneten Fällen durch Strafbefehl). Als Tatbestände kommen hier insbesondere in Betracht:

  • ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG,
  • ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB (sog. „Unfallflucht“),
  • ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB,
  • eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB oder
  • eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.

Daneben sollten Sie bedenken, dass allgemeine (nicht verkehrsspezifische) Strafvorschriften verletzt sein können von der Sachbeschädigung nach § 303 StGB über die fahrlässige (§ 229 StGB), vorsätzliche (§ 223 StGB) oder gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) bis hin zu Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB) und einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB).

Welche Strafen drohen bei illegalen Autorennen?

Bei illegalen Autorennen kommt es immer wieder zu einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts. Hier drohen Strafen bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Daneben droht Ihnen ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten (§ 44 StGB) sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB mit einer Einziehung des Führerscheins und nach § 69a StGB eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Führerschein kann hier auch sofort vor Ort durch die Polizei beschlagnahmt werden. Die Fahrerlaubnis kann nach § 111a StPO vorläufig – also bis zu einer Sachentscheidung – entzogen werden.

Was passiert, wenn man auf der Autobahn geblitzt wird?

Wenn man auf der Autobahn geblitzt wird, erfolgt dies in der Regel, weil man zu schnell gefahren ist. Wurden Sie von einem Blitzer geblitzt auf der Autobahn, empfiehlt es sich, sofort auf den Tacho zu schauen. Mit unserem Bußgeldrechner oder einem Blick in unseren Bußgeldkatalog können Sie dann das Ihnen drohende Bußgeld (und Punkt oder Punkte in Flensburg sowie ein etwaiges Fahrverbot) ermitteln.

Wurden Sie geblitzt auf der Autobahn, liegt ein gewöhnlicher Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften („außerorts“) vor, bei dem das Bußgeld geringer ausfällt als innerorts (also innerhalb geschlossener Ortschaften).

Sie erhalten meist zunächst einen Anhörungsbogen und dann einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können. Ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie bei einem Rechtsanwalt. Wann Bußgeldbescheide fehlerhaft (prüfen!) sein können, erfahren Sie auch in unserem Ratgeber. Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenfreien Service von Openright, um Ihren Bescheid kostenlos anwaltlich überprüfen zu lassen.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich auf der Autobahn geblitzt worden bin?

Wenn Sie den Blitzer bemerkt haben, können Sie auf Ihr Tacho schauen, um die Geschwindigkeit abzulesen. Das ist natürlich nur ein erster Anhaltspunkt. Doch so können Sie bereits ungefähr abschätzen, was Ihnen droht.

Wenn Sie dachten, dass für die Strecke keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, können Sie auch an der nächsten Ausfahrt rausfahren und die Autobahn in die entgegengesetzte Richtung befahren, um an der Stelle mit dem Blitzer erneut vorbeizufahren. Dann können Sie anhand der Verkehrsschilder genau ersehen, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich für sie galt.

Erst dann wissen Sie ja schließlich, um wie viel km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und können im Bußgeldkatalog oder über einen Bußgeldrechner ersehen, wie hoch die Geldbuße ausfallen dürfte und ob und in welcher Höhe Ihnen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.

In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren. Keinesfalls sollten Sie natürlich panisch werden, da hier weitere Gefahren für Sie und andere Verkehrsteilnehmer drohen. Sie sollten auch nicht auf der Autobahn anhalten, rückwärtsfahren und dergleichen. Denn so begehen Sie nur weitere Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten und können schließlich den Verstoß nicht ungeschehen machen.

Kann eine Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn falsch sein?

Bedenken sollten Sie im Anschluss freilich, dass viele Messanlagen Fehlmessungen auslösen und das letzte Wort bezüglich Ihrer Sanktion erst vor Gericht gesprochen wird. Es ist auch schon häufig vorgekommen, dass die Messgeräte falsch eingestellt sind, indem sie von einer anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehen, als tatsächlich angeordnet war. Dies kann insbesondere bei veränderlichen Geschwindigkeitsanzeigen passieren, ist aber auch schon bei fest installierten und unveränderlichen Verkehrsschildern vorgekommen.

Ein Bescheid, der auf der Grundlage ergeht, ist rechtswidrig. Jedoch beachten Sie, dass Sie ab Erhalt des Bescheids nur zwei Wochen haben, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Lassen Sie den Bescheid dagegen zwei Wochen liegen, ist er rechtskräftig und Sie müssen den Bescheid so akzeptieren.

Welches Tempolimit gilt auf einer deutschen Autobahn?

In Deutschland gibt es kein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen. Man darf also auf einer Autobahn grundsätzlich so zügig fahren, wie man fahren kann. Das ist in den meisten Ländern der Welt anders und mag mit der Stärke der deutschen Autoindustrie zusammenhängen.

Hierzulande ist es jedenfalls so, dass man auf einer Autobahn grundsätzlich so schnell fahren darf, wie man möchte. Es gibt nur eine sogenannte „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h. Dies folgt aus der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen, der sogenannten Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO von 1978. Hier heißt es in § 1, dass empfohlen wird, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Man kann also auch schneller als 130 km/h fahren, wenn es keine Beschränkung für einen bestimmten Abschnitt der Autobahn gibt.

Wurden Sie an einer Baustelle geblitzt, liegt das wahrscheinlich daran, dass hier oftmals eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 oder 80 km/h angeordnet wird. Wenn Sie dann mehr als 80 km/h fahren und geblitzt werden, droht Ihnen ein Bußgeld. Das genaue Bußgeld finden Sie in unserem Bußgeldkatalog. Sie können die Geldbuße, die Ihnen droht, wenn Sie geblitzt wurden, auch bequem über den obigen Bußgeldrechner.

Wie schnell darf man in der Probezeit auf der Autobahn fahren?

In der Probezeit dürfen Sie auf der Autobahn ebenso schnell fahren, wie jemand, der nicht in der Probezeit ist, auf der Autobahn fahren darf. Halten Sie sich nicht an die Beschränkungen und werden Sie geblitzt auf der Autobahn, unterscheiden sich die drohenden Konsequenzen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht danach, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden.

Aber beachten Sie: Wenn für einen Verstoß ein Punkt verhängt wird, liegt zugleich ein sogenannter A-Verstoß oder B-Verstoß in der Probezeit vor. Wann dies der Fall ist, können Sie oben unserem Bußgeldkatalog entnehmen. Diese A- oder B-Verstöße haben für Personen in der Probezeit sehr wohl Konsequenzen. Das ist aber keine Besonderheit eines Verstoßes auf einer Autobahn.

Hier sollten Sie hier den Rat eines Rechtsanwalts einholen, um nicht den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis (und damit Ihres Führerscheins) zu riskieren. Unser Tipp: Der kostenlose anwaltliche Service Bescheidcheck von Openright.

Was kosten 20 km/h zu schnell auf der Autobahn?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet hier. Wurden Sie geblitzt auf der Autobahn mit einem Pkw ohne Anhänger oder einem Motorrad, beträgt das Bußgeld 30 Euro. Wurden Sie dagegen geblitzt auf der Autobahn mit einem PKW mit Anhänger oder einem LKW, drohen Ihnen 70 Euro und ein Punkt.

Bis 10 km/h droht etwa bei einem Pkw ohne Anhänger oder einem Motorrad lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro, wenn Sie auf der Autobahn geblitzt wurden. Wurden Sie bei einer Überschreitung von 60 km/h auf der Autobahn geblitzt, drohen Ihnen 240 Euro.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte oben dem Bußgeldrechner. Der Bußgeldrechner basiert auf der Annahme, dass die Geldbuße nicht wegen einer Voreintragung weiter erhöht wurde. Der Bußgeldkatalog selbst behandelt nur diesen Regelfall, worauf der Bußgeldkatalog auch ausdrücklich hinweist. Beim genauen Ergebnis müssen Besonderheiten des Einzelfalls außer Betracht bleiben. Hier lohnt anwaltlicher Rat.

Was kosten 30 km/h zu schnell auf der Autobahn?

Wie gesagt kommt es hier auf die Art des Fahrzeugs an. Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt und haben etwa einen Pkw ohne Anhänger geführt, beträgt das Bußgeld in der Regel 100 Euro. Wenn im letzten Jahr vor der Tat bereits ein Verstoß von mindestens 26 km/h festgestellt wurde, wäre dies ihr zweiter Verstoß von mindestens 26 km/h und Ihnen würde zudem ein Fahrverbot von einem Monat drohen. Unabhängig von einer Voreintragung droht ein Fahrverbot sonst erst bei einer Überschreitung um mindestens 31 km/h.

Nutzen Sie gerne auch oben unseren Bußgeldrechner.

Bei höheren Geschwindigkeiten kommen auch Fahrverbote von über einem Monat (bis zu drei Monaten) in Betracht. Einzelheiten finden Sie im Bußgeldkatalog, wobei für einen Verstoß auf einer Autobahn das gilt, was für einen Verstoß außerorts gilt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht weiter. Die gesetzlichen Vorschriften gelten als schwierig und viele Bescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie daher Ihren Bescheid.

Was kosten 40 km/h zu schnell auf der Autobahn?

Wurden Sie bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h mit einem PKW ohne Anhänger geblitzt oder mit einem Motorrad auf einer Autobahn geblitzt, drohen Ihnen 120 Euro als Geldbuße. Wurden Sie bei einer Überschreitung von über 40 km/h mit einem PKW ohne Anhänger auf einer Autobahn geblitzt, droht Ihnen zudem ein Fahrverbot (ein Monat).

Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt und führten einen LKW über 3,5t, so droht ein Fahrverbot bereits ab 31 km/h. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie daher Ihren Bescheid. Oft lohnt ein Einspruch.

Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
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