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Bußgeldrechner Lkw

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Mit dem LKW geblitzt worden? Rechnen Sie mit dem Bußgeldrechner LKW aus, was Ihnen nach dem Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren innerorts oder außerorts droht. Der Beitrag beantwortet außerdem weitere häufige Fragen von Betroffenen.

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Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung von fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Unkompliziert, smart, online.
 

Bußgeldrechner für zu schnelles Fahren mit einem LKW

Sie sind geblitzt worden? Berechnen Sie mit dem Openright Online-Bußgeldrechner, ob Ihnen Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen.

Bitte geben Sie die zulässige Geschwindigkeit ein.
Bitte geben Sie die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ein.
Innerorts
Außerorts
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein

Ergebnis

  • Fahrverbot
    in Monaten
    -
  • Punkte
    in Flensburg
    -
  • Bußgeld
    in Euro
    -
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Jetzt überprüfen

Bußgeldkatalog Innerorts (LKW-Geschwindigkeit

Im Folgenden ist ein Auszug aus unserem Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren mit einem LKW wiedergegeben. Was Ihnen bei anderen Verstößen mit einem LKW droht, entnehmen Sie bitte unserem Bußgeldkatalog.
Tatvorwurf  Geschwindigkeits-überschreitung innerorts mit LKW u.a.Bußgeld Punkte*FahrverbotLohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h40 €0Eher nicht
11 bis 15 km/h60 €0Eher nicht
16 bis 20 km/h160 €1 (A)Hier prüfen
21 bis 25 km/h175 €1 (A)Hier prüfen
26 bis 30 km/h235 €2 (A)1 MonatHier prüfen
31 bis 40 km/h340 €2 (A)1 MonatHier prüfen
41 bis 50 km/h560 €2 (A)2 MonateHier prüfen
51 bis 60 km/h700 €2 (A)3 MonateHier prüfen
Über 60 km/h800 €2 (A)3 MonateHier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

Bußgeldkatalog Außerorts (LKW-Geschwindigkeit)

Tatvorwurf  Geschwindigkeits-überschreitung außerorts mit LKW u.a. Bußgeld Punkte* Fahrverbot Lohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h 30 € 0 Eher nicht
11 bis 15 km/h 50 € 0 Eher nicht
16 bis 20 km/h 140 € 1 (A) Hier prüfen
21 bis 25 km/h 150 € 1 (A) Hier prüfen
26 bis 30 km/h 175 € 1 (A) Hier prüfen
31 bis 40 km/h 255 € 2 (A) 1 Monat Hier prüfen
41 bis 50 km/h 480 € 2 (A) 2 Monate Hier prüfen
51 bis 60 km/h 600 € 2 (A) 2 Monate Hier prüfen
Über 60 km/h 700 € 2 (A) 3 Monate Hier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

Wie schnell dürfen Sie mit dem LKW fahren?

Zunächst einmal gilt, dass Sie mit einem LKW nie schneller fahren dürfen als mit einem anderen Kraftfahrzeug (etwa einem PKW). Ist also eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, 40 km/h oder wie sonst in der Regel innerorts 50 km/h allgemein angeordnet, müssen LKW-Fahrer diese selbstverständlich ebenfalls beachten.

LKW-Fahrer dürfen aber nicht stets so schnell fahren wie andere Verkehrsteilnehmer. Je nach Größe des Lkw gelten Maximalgeschwindigkeiten von 80 km/h bzw. 60 km/h (§ 3 Abs. 2 Nr. 2a StVO).

So gilt für LKW-Fahrer eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h für:

  • LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse (umgangssprachlich spricht man von einem zulässigen Gesamtgewicht) über 3,5 Tonnen bis 7,5 t oder
  • kleinere LKW mit Anhänger und
  • für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen („schwere Lkw“), wenn diese auf einer Autobahn oder außerorts auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, fahren (§ 18 Abs. 5 StVO).

Auf anderen Straßen gilt dagegen für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h.

Darf man mit einem Lkw immer so schnell fahren wie nach den Schildern erlaubt?

Nein, die Verkehrszeichen regeln nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit („Maximalgeschwindigkeit“). So schnell dürfen LKW-Fahrer höchstens fahren.

Die weiter einschränkende Regel, die auch die Grundregel im Straßenverkehrsrecht ist, enthält dagegen § 3 Abs. 1 StVO. Dieser besagt: 

  • Ein Fahrzeugführer (also auch Lkw-Fahrer) darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug (hier also seinen Lkw) ständig beherrscht (§ 3 Abs. 1 S. 1 StVO).
  • Die Geschwindigkeit ist dabei insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO.
  • Bei einer witterungsbedingt schlechten Sicht von unter 50 Meter darf höchstens 50 km/h gefahren werden ( § 3 Abs. 1 S. 4 StVO).
  • Zudem muss noch angehalten werden können innerhalb der Sichtstrecke (§ 3 Abs. 1 S. 4 StVO) oder bei besonders schmalen Fahrbahnen auf halber Sichtstrecke (§ 3 Abs. 1 S. 5 StVO).

Weiter führt § 3 Abs. 2 StVO aus, dass man umgekehrt auch nicht übermäßig langsam fahren darf, da man dadurch den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann. Und schließlich ist man nach § 3 Abs. 2a StVO gegenüber Kindern und älteren Hilfsbedürftigen verpflichtet, sich durch angepasste Geschwindigkeit rücksichtsvoll zu zeigen und ggf. seine Geschwindigkeit zu reduzieren.

Es ist also nicht damit getan, dass man mit einem Lkw oder einem anderen Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. Vielmehr muss man, wenn die Besonderheiten des Falls es erfordern, seine Geschwindigkeit noch weiter reduzieren oder niedrig halten, um Gefahren oder gar Schäden von anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden.

Der Bußgeldkatalog sieht auch für diese Verstöße mit einem Lkw oder einem anderen Fahrzeug Bußgelder vor. Der Bußgeldkatalog kann dabei natürlich nicht so präzise Vorgaben machen wie bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wo der Bußgeldkatalog auch für Lkw präzise Bußgeld, Punkte und Fahrverbot regelt.

Die Tabellen aus dem Bußgeldkatalog, nach dem man bei einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Lkw ein bestimmtes Bußgeld und ggf. Punkte und ein Fahrverbot erwarten kann, bedeuten also nicht, dass man im Übrigen immer so schnell fahren darf, wie es die Höchstgeschwindigkeit vorsieht.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unser Tipp: Der kostenfreie anwaltliche Service von Openright zum Schutz gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide.

Was bedeutet das Sichtfahrgebot?

Das Sichtfahrgebot ist in § 3 Abs. 1 S. 4 StVO geregelt und besagt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man sein Fahrzeug innerhalb der Strecke, die man übersieht, noch ohne Vollbremsung oder gar Unfall zum Stehen bringen können muss.

Wenn man beispielsweise um eine Kurve fährt, darf man nicht so schnell sein, dass man bei einem Rückstau in der Kurve zwangsläufig auf ein wartendes Fahrzeug auffahren muss. Gleiches gilt, wenn man einen Berg oder Hügel hinauffährt, hinter dem sich ein Hindernis wie ein liegengebliebenes Fahrzeug befinden kann.

Nur durch das Sichtfahrgebot kann man hier Gefahren wirksam begegnen. Beim Sichtfahrgebot kommt es grundsätzlich auf die tatsächliche Sicht an. Kann man beispielsweise bei einer graden Strecke wegen eigener schwacher Beleuchtung nur einen Teil übersehen, darf man eben nur so schnell fahren, dass man im Bereich der eigenen Beleuchtung noch anhalten kann (beachte für Autobahnen aber die Ausnahmen in § 18 Abs. 6 StVO).

Was bedeutet halbe Sicht?

Auch mit einem Lkw darf man auf besonders schmalen Straßen nach § 3 Abs.1 S. 5 StVO nur so schnell fahren, dass man auf der Hälfte der Strecke, die man überblicken kann, noch anhalten könnte. Hier spricht man auch von „halber Sicht“.

Was kosten Geschwindigkeitsverstöße mit dem LKW?

Für Lkw-Fahrer von Lkw über 3,5t gilt ein einheitlicher LKW-Bußgeldkatalog. Der LKW-Bußgeldkatalog unterscheidet nicht weiter nach der Größe des Lkw, sondern insbesondere danach, ob der Lkw-Fahrer den Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften (dazu die nächsten beiden Fragen) begangen hat.

Die Neuerungen der StVO-Novelle sind dabei wegen deren Rechtswidrigkeit nicht berücksichtigt.

Zur schnelleren Übersicht können Sie auch den Bußgeldrechner verwenden oder in unsere Bußgeldkatalog-Lkw schauen.

Was kosten Geschwindigkeitsverstöße mit einem LKW innerorts?

Für Verstöße innerorts mit einem Lkw durch einen Lkw-Fahrer wird für den Fahrer des Lkw ein Punkt in Flensburg ab einer Überschreitung um 16 km/h fällig; ab 26 km/h sind es dann zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat; ab 41 km/h beträgt das Fahrverbot für den Fahrer des Lkw 2 Monate und ab 51 km/h dann 3 Monate. Der Auszug aus unserem Bußgeldkatalog ist oben wiedergeben.

Die Bußgelder betragen bei einem fahrlässigen Verstoß für Lkw bis 10 km/h 20 €, bei mehr als 10 km/h 30 €, bei mehr als 15 km/h 80 €, bei mehr als 20 km/h 95 €, bei mehr als 25 km/h 140 €, bei mehr als 30 km/h 200 €, bei mehr als 40 km/h 280 €, bei mehr als 50 km/h 480 €, bei mehr als 60 km/h 680 € (bei Vorsatz 1360 €).

Sie müssen auch bei Lkw dabei bedenken, dass die Bußgelder bei Voreintragungen erhöht werden. Die Voreintragung muss sich dabei nicht auf eine Ordnungswidrigkeit mit einem Lkw beziehen. Eine Übersicht über alle Sanktionen finden Sie in unserem Bußgeldkatalog.

Was kosten Geschwindigkeitsverstöße mit einem LKW außerorts?

Verstöße außerorts werden weniger streng geahndet. Bei einer Überschreitung um 16 km/h wird zwar ebenfalls ein Punkt fällig, ein Fahrverbot gibt es jedoch erst ab einer Überschreitung um 31 km/h. Auch hier müssen Sie beachten, dass die Bußgelder aufgrund von Voreintragungen erhöht werden können und bei Vorsatz ein besonders hohes Bußgeld anfallen kann. Der Auszug aus unserem Bußgeldkatalog ist oben wiedergeben.

Unserem Bußgeldrechner und -katalog können Sie die genauen Beträge entnehmen. Ohne die Angabe von Besonderheiten (Schneeketten, Transport gefährlicher Güter usw.) kann die Geldbuße damit nicht genau bestimmt werden.

Beachten Sie dabei, dass das im Bußgeldkatalog genannte Bußgeld einen Regelsatz darstellt, also das Bußgeld noch erhöht werden kann, wenn Voreintragungen bestehen.

Wird von Vorsatz ausgegangen, wird das im Lkw-Bußgeldkatalog genannte Bußgeld in der Regel verdoppelt.

Kommen zum Bußgeld für LKW-Fahrer noch Verfahrenskosten im Bußgeldbescheid hinzu?

Ja. Wir eine Ordnungswidrigkeit durch Bußgeldbescheid geahndet, kommen zu den Sanktionen für die Tat (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) noch Verfahrenskosten hinzu. Wird das Verfahren mit dem Bußgeldbescheid beendet, müssen Sie hier in der Regel mit 28,50 Euro rechnen.

Halten Sie Ihren Bescheid für fehlerhaft, prüfen Sie zunächst das Bußgeld anhand des Lkw-Bußgeldkatalogs. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie daher den gesamten Bußgeldbescheid und legen Sie ggf. rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Unser Tipp: Der kostenfreie anwaltliche Service von Openright.

Wird das Verfahren schließlich eingestellt, entfallen nicht nur die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid, sondern auch die Verfahrenskosten sind dann nicht zu zahlen.

Ich bin mit meinem Lkw geblitzt worden, was erwartet mich?

Wenn Sie mit einem Lkw (Lastkraftwagen) geblitzt wurden, drohen Ihnen Sanktionen, die sich im Einzelnen aus dem Bußgeldkatalog für Lkw ergeben (kurz: Lkw-Bußgeldkatalog). Der Lkw-Bußgeldkatalog gibt dabei je nach Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vor.

Innerorts und außerorts sieht der Lkw-Bußgeldkatalog ab 16 km/h zu schnell einen Punkt vor. Ein Fahrverbot gibt es innerorts bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h, außerorts um 31 km/h.

Welche Toleranzen gelten bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit einem Lkw?

Fährt ein Lkw-Fahrer mit einem Lkw zu schnell, droht ihm ein Bußgeld. Die Höhe vom Bußgeld, das dem Lkw-Fahrer droht, hängt dabei davon ab, welche Geschwindigkeit dem Lkw-Fahrer genau nachgewiesen werden kann. Dabei ist zwischen standardisierten und nicht standardisierten Messverfahren zu unterscheiden (siehe dazu die nächsten beiden Fragen).

Welche Toleranz gilt bei standardisierten Messverfahren für LKW-Fahrer?

Bei standardisierten Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung wie Radar- oder Lasermessgeräten gilt dabei dieselbe Regel für Lkw wie für andere Fahrzeuge:

  • Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h wird auch für Fahrer von Lkw eine Toleranz von 3 km/h abgezogen,
  • bei höheren Geschwindigkeiten beträgt die Toleranz dagegen auch für Fahrer von Lkw 3 % der gemessenen Geschwindigkeit.

Bei Lkw kommt es besonders oft zu Fehlmessungen. Da lohnt ein Einspruch häufig, zumal es sich in der Regel um Nutzfahrzeuge handelt und oftmals Berufskraftfahrer betroffen sind. Wollten Sie das konkrete Bußgeld ermitteln, müssen Sie also die Toleranz stets abziehen und von dem geringeren Wert ausgehen.

Welche Toleranz gilt bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für LKWs?

Bei nicht standardisierten Messverfahren gilt für Fahrer von Lkw ebenfalls dasselbe wie für Fahrer anderer Fahrzeuge. Hier müssen sogar noch mehr Toleranzen berücksichtigt werden. Ein nicht standardisiertes Verfahren ist da etwa das Nachfahren (= Polizei hinter Lkw) oder das Vorausfahren (= Polizei vor Lkw).

Hohe Verstöße sind auf diese Weise kaum nachweisbar, da sehr genaue Feststellungen getroffen werden müssen wie zur abgelesenen Geschwindigkeit, zum Abstand und zur Länge der Strecke, über die hinweg Polizei und Lkw parallel gefahren sein sollen.

Das bedeutet, dass die Chancen für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hier hoch sein können. Dennoch sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Unser Tipp: Der kostenfreie anwaltliche Service von Openright.

Welche weiteren Verkehrsverstöße kann man als LKW-Fahrer mit einem LKW begehen?

Neben den Verstößen gegen Geschwindigkeitsvorschriften mit einem Lkw gibt es noch weitere Vorschriften, deren Verletzung für Lkw-Fahrer ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Dazu zählen vor allem Verstöße

  • gegen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw,
  • Vorschriften zum Gebrauch der Fahrerkarte sowie
  • zur Ladung (Ladungssicherung).

Das Bußgeld in diesen Bereichen kann im Einzelfall das Bußgeld, dass für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu zahlen wäre, erheblich übersteigen und schnell mehr als 1.000 Euro betragen.

Auch für diese Bußgelder gibt es einen Bußgeldkatalog. Dabei müssen Sie beachten, dass nicht alle Verstöße bundeseinheitlich im Bundesbußgeldkatalog geregelt sind, sondern zum Teil (insbesondere für die sogenannten Bußgeldkataloge der Bundesländer anzuwenden sind. Dies betrifft insbesondere die „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, die die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals von Lastkraftwagen (und Omnibussen) regeln.

Diesbezüglich gibt es, was viele nicht wissen, insbesondere für Lkw einen Bußgeldkatalog NRW, einen Bußgeldkatalog Bayern, einen Bußgeldkatalog BW, einen Bußgeldkatalog Hessen usw., also eben einen Katalog für jedes Bundesland. Dass es nicht einen Bußgeldkatalog für alle Ordnungswidrigkeiten gibt, hängt mit dem Föderalismus zusammen, also damit, dass die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind und jeder nur in seinem Zuständigkeitsbereich Normen erlassen darf.

Weil die Vorschriften hier sehr kompliziert sind, unterlaufen auch den Behörden oft Fehler. Dies kann eine Chance sein. Lassen Sie Ihren Bescheid daher stets anwaltlichen überprüfen. Unsere Empfehlung ist der kostenlose anwaltliche Service von Openright.

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