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Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld

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Dieser Artikel beantwortet häufig gestellte Nutzerfragen zum Thema zu schnelles Fahren (oft als „Geschwindigkeitsüberschreitung“ oder „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ bezeichnet). Der Artikel behandelt unter anderem Fragen zu drohenden Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverboten, zur Probezeit, zu Toleranzen.

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Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung von fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Unkompliziert, smart, online.
 

Bußgeldrechner bei zu hoher Geschwindigkeit

Sie sind geblitzt worden? Der Openright Online-Bußgeldrechner gibt einen Überblick über Sanktionen, die Ihnen bei zu schnellem Fahren, also einer sogenannten Geschwindigkeitsüberschreitung, drohen. Berechnen Sie mit unsererem Bußgeldrechner, ob Sie mit einem Bußgeld, Punkten oder gar einem Fahrverbot rechnen müssen.

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Innerorts
Außerorts
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein

Ergebnis

  • Fahrverbot
    in Monaten
    -
  • Punkte
    in Flensburg
    -
  • Bußgeld
    in Euro
    -
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Jetzt überprüfen

Welcher Bußgeldkatalog gilt bei zu hoher Geschwindigkeit?

Hier gilt die „BKatV“. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 3 StVO, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO mit einem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot belegt werden kann. Welcher Folgen im Regelfall drohen, regelt die „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz die Bußgeldkatalog-Verordnung, abgekürzt BKatV. Dies ist ein Bußgeldkatalog, der in ganz Deutschland gilt. Es macht also keinen Unterschied, in welcher Stadt oder in welchem Bundesland Sie geblitzt werden. Es gibt zwar auch Bußgeldkataloge der Bundesländer; doch gelten diese nicht für zu schnelles Fahren (Geschwindigkeitsüberschreitung), sondern im Straßenverkehr insbesondere für die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Wie viel kostet zu schnelles Fahren?

Um die in Ihrem Fall drohende Sanktion zu ermitteln, ist insbesondere entscheidend, – welche Art Fahrzeug Sie geführt haben (zum Beispiel PKW oder LKW) und – wo der Verstoß begangen wurde (innerorts oder außerorts). Im Folgenden sehen Sie in Tabellenform die drohenden Folgen (Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote) für die wichtigsten Fahrzeugarten. Wenn es in Ihrem Fall Besonderheiten gab wie besonders schlechte Sicht aufgrund von Schneefall oder Nebel, Sie Schneeketten benutzt haben usw., dann finden Sie die Informationen dazu in der alphabetischen Übersicht der Rubrik Bußgeldkatalog.

PKW innerorts

Tatvorwurf Geschwindigkeits-überschreitung innerorts mit
PKW,
Motorrad u.a.
BußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h30 €0Eher nicht
11-15 km/h50 €0Eher nicht
16-20 km/h70 €0Eher nicht
21-25 km/h115 €1 (A)*Hier prüfen
26-30 km/h180 €1 (A)*(1Monat)**Hier prüfen
31-40 km/h260 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
41-50 km/h400 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
51-60 km/h560 €2 (A)*2 MonateHier prüfen
61-70 km/h700 €2 (A)*3 MonateHier prüfen
Über 70 km/h800 €2 (A)*3 MonateHier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

** Ein Fahrverbot von einem Monat ist möglich für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV: „Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“).

PKW außerorts

Tatvorwurf Geschwindigkeits-überschreitung außerorts mit
PKW,
Motorrad u.a.
Bußgeld PunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h20 €0Eher nicht
11-15 km/h40 €0Eher nicht
16-20 km/h60 €0Eher nicht
21-25 km/h100 €1 (A)*Hier prüfen
26-30 km/h150 €1 (A)*(1Monat)**Hier prüfen
31-40 km/h200 €1 (A)*(1Monat)**Hier prüfen
41-50 km/h320 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
51-60 km/h480 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
61-70 km/h600 €2 (A)*2 MonateHier prüfen
Über 70 km/h700 €2 (A)*3 MonateHier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

** Ein Fahrverbot von einem Monat ist möglich für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV: „Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“).

LKW innerorts

Tatvorwurf Geschwindigkeits-überschreitung innerorts mit
LKW über 3,5t,
– Fahrzeugen mit Anhänger (PKW, LKW oder Wohnmobile) oder
– Bussen mit Fahrgästen
Bußgeld PunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h40 €0Eher nicht
11-15 km/h60 €0Eher nicht
16-20 km/h160 €1 (A)*Hier prüfen
21-25 km/h175 €1 (A)*Hier prüfen
26-30 km/h235 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
31-40 km/h340 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
41-50 km/h560 €2 (A)*2 MonateHier prüfen
51-60 km/h700 €2 (A)*3 MonateHier prüfen
Über 60 km/h800 €2 (A)*3 MonateHier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

LKW außerorts

Tatvorwurf Geschwindigkeits-überschreitung außerorts mit
LKW über 3,5t,
– Fahrzeugen mit Anhänger (PKW, LKW oder Wohnmobile) oder
– Bussen mit Fahrgästen
Bußgeld PunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Bis 10 km/h30 €0Eher nicht
11-15 km/h50 €0Eher nicht
16-20 km/h140 €1 (A)*Hier prüfen
21-25 km/h150 €1 (A)*Hier prüfen
26-30 km/h175 €1 (A)*(1Monat)**Hier prüfen
31-40 km/h255 €2 (A)*1 MonatHier prüfen
41-50 km/h480 €2 (A)*2 MonateHier prüfen
51-60 km/h600 €2 (A)*2 MonateHier prüfen
Über 60 km/h700 €2 (A)*3 MonateHier prüfen

* „(A)“ steht für einen A-Verstoß in der Probezeit.

** Ein Fahrverbot von einem Monat ist möglich für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV: „Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“).

Wie viel km/h darf man schneller fahren als eigentlich erlaubt?

Sie dürfen nur so schnell fahren, wie Sie fahren dürfen. Dies ist eine tautologische Wahrheit. Die Antwort auf die Frage ist also an sich klar. Wenn Sie auch nur geringfügig schneller fahren, droht in der Theorie ein Bußgeld.

Praktisch aber hat man oft das Gefühl, dass bei geringfügigen Überschreitungen nicht geblitzt wird. Dafür gibt es zwei Gründe, nämlich den (1) nötigen Toleranzabzug und (2) die Ungenauigkeit des eigenen Tachos.

(1) Zum einen muss man berücksichtigen, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht in vollem Umfang gerichtsfest beweisbar ist. Wie ist das zu erklären? Es gibt verschiedene Messmethoden. Da sind zum einen die bekannten standardisierte Messverfahren wie Lasermessgeräte oder Radarmessgeräte. Diese Geräte messen nach Herstellerangaben sehr genau. Doch räumen hier auch die Hersteller ein, dass Fehler immer möglich sind.

Daher werden bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h vom gemessenen Wert 3 km/h abgezogen. Man spricht hier vom Abzug der Toleranz oder „Toleranzabzug“. Ist jemand schneller gefahren, werden sogar 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Fährt also jemand 120 km/h, werden bei den standardisierten Messverfahren 3,6 km/h Toleranz abgezogen. Wird also jemand mit 124 km/h gemessen, werden ihm nach Toleranzabzug davon nur ca. 120 km/h vorgeworfen. Wenn 120 km/h erlaubt sind, ist er zwar in Wirklichkeit schneller gefahren; dies war aber erlaubt. – Bei nicht standardisierten Messverfahren ist die Toleranz sogar noch deutlich höher.

(2) Der zweite Grund, wieso man scheinbar bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht geblitzt wird, liegt am eigenen Tacho. Eine weitere Einschränkung ist nämlich insofern zu machen, als die Geschwindigkeit, die man auf dem Tacho abliest, in der Regel höher ist als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Denn er ist verboten, dass ein Tacho niedrigere Geschwindigkeiten anzeigt, als tatsächlich gefahren wird.

Wann drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld bzw. Bußgeldbescheid?

Wenn Sie auch nach Abzug der Toleranz noch schneller gefahren sind als erlaubt und dabei zum Beispiel geblitzt wurden, droht bereits ein Bußgeld. Das Bußgeld droht also bei einem standardisierten Messverfahren und einer Toleranz von 3 km/h bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 4 km/h!

Oftmals werden jedoch nur Verstöße verfolgt, bei denen (nach Toleranzabzug) um mindestens 5 km/h zu schnell gefahren wurde. Die Bußgelder, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 10 km/h drohen, sind zudem in der Regel nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Es drohen dann weder Punkte und noch Fahrverbot.

Die Grundregel ist einfach, dennoch sind hier ein paar Dinge zu beachten:

Ein Bußgeld droht natürlich nur, wenn der Verstoß auch nachweisbar ist. Dieser Punkt scheint selbstverständlich zu sein. Doch gibt es gerade hier zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten: ein unscharfes Blitzerfoto, ein Zwilling, der gefahren sein könnte, Fehler bei der Messung, unvollständige Akten usw. Es lohnt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Nutzen Sie dazu den kostenfreien Service von Openright. Wenn das Verfahren eingestellt wird, droht Ihnen nämlich kein Bußgeld.

Weiter ist zu beachten, dass die Behörde den Betroffenen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 55 Euro belegt sind, auch nach § 56 OWiG verwarnen kann. Nimmt der Betroffene die Verwarnung rechtzeitig an, ergeht kein Bußgeldbescheid. Es ist statt eines Bußgelds dann ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Allerdings hat der Betroffene keinen Anspruch auf eine Verwarnung. Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass die Behörde ein Verwarnungsschreiben absendet, das den Betroffenen aber nicht zugeht. Die Behörde geht dann davon aus, dass der Betroffene auf das Angebot der Behörde nicht eingeht und erlässt einen Bußgeldbescheid mit weiteren Kosten in Höhe von 28,50 Euro. Das ist für den Betroffenen oftmals ärgerlich. Denn zurück in Verwarnungsverfahren möchte die Behörde jetzt in der Regel nicht mehr.

Eine weitere Einschränkung ist der bereits besprochene Toleranzabzug. Bei geringfügigen Überschreitungen droht ein Bußgeld nur, wenn die Überschreitung höher ist, als die im Einzelfall zu berücksichtigende Toleranz. Bei standardisierten Messverfahren ist die Toleranz mit meist 3 km/h der gemessenen Geschwindigkeit zwar gering. Bei nicht standardisierten Messverfahren wie einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kann die Toleranz aber im Einzelfall ganz erheblich sein und auch mehr als 2/3, also 30, 40 oder sogar mehr km/h betragen. Bei 150 km/h könnten dann als 2/3 über 100 km/h Toleranz zu gewähren sein.

Wird man bei 5 km/h zu schnell geblitzt?

Ja, das ist möglich. Man kann auch bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h geblitzt werden. Das Bußgeld oder Verwarnungsgeld wird dann aber sehr gering ausfallen und es drohen keine Punkte oder Fahrverbot. Beachten Sie dabei, dass Toleranzen von meist 3 km/h abzuziehen sind und die Tachos der Fahrzeuge immer mehr anzeigen müssen.

Wenn Sie also denken, dass Sie mit 5 km/h zu schnell gefahren sind, sind Sie in Wirklichkeit meist gar nicht zu schnell gefahren, so dass Sie nicht geblitzt werden und Ihnen auch kein Bußgeld droht. Dies liegt am Unterschied zwischen gefahrener Geschwindigkeit, auf dem Tacho abgelesener Geschwindigkeit und vorwerfbarer (also gerichtsfest beweisbarer) Geschwindigkeit. Dass die auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit übrigens nie unter der tatsächlichen liegen darf, folgt aus der Richtlinie der EU (75/443/EWG). Wenn Sie sich also am Tacho Ihres Fahrzeugs orientieren, sind Sie auf der sicheren Seite.

Welche „Strafen“ drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen neben einem Bußgeld Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt von verschiedenen Umständen ab. Maßgeblich ist insbesondere

  • die Art des eigenen Fahrzeugs (PKW, LKW, mit oder ohne Anhänger, Motorrad, Fahrrad, Kraftomnibus mit oder ohne Fahrgästen usw.),
  • der Ort des Verstoßes (innerorts oder außerorts),
  • der Status der eigenen Fahrerlaubnis (Probezeit oder nicht),
  • Voreintragungen (hat man schon Punkte usw.) sowie
  • besondere Umstände (Schneeketten, witterungsbedingt schlechte Sicht, Fußgängerzone usw.).

Eine vollständige Übersicht erhalten Sie in unserem Bußgeldkatalog. Sie können die Sanktionen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch bequem mit unserem Bußgeldrechner ausrechnen. Bedenken Sie, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und Sie oft auf einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hin ein günstigeres Ergebnis erzielen können. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie mit dem kostenfreien anwaltlichen Service von Openright Ihre Möglichkeiten.

Im technischen Sinne handelt es sich bei all den Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) übrigens nicht um „Strafen“ im eigentlichen Sinne. Denn das Gesetz spricht nur bei Straftaten davon, dass „Strafen“ verhängt werden.

Hauptgesetz ist für Strafen das StGB. Es kommen Geld- und Freiheitsstrafen in Betracht. Daneben kann aufgrund von Straftaten auch die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen werden oder nach § 44 StGB ein Fahrverbot verhängt werden.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung an sich stellt zwar keine Straftat dar. Es kann aber im Einzelfall zur Straftat werden, wenn etwa eine andere Person verletzt (fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB) oder gar getötet wird (fahrlässige Tötung nach § 222 StGB).

Wie viel kostet 20 km/h zu schnell?

Fahren Sie mit 20 km/h zu schnell, kostet Sie das mit einem PKW oder Motorrad innerorts ein Bußgeld von 70 Euro. Außerorts wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhoben. Zu Punkten oder einem Fahrverbot kommt es dabei nicht. – Es wären bei 21 km/h 110 Euro außerorts, 115 Euro innerorts mit jeweils einem Punkt.

Fahren Sie dagegen mit einem LKW, einem Kraftfahrzeug mit Anhänger oder einem Bus um 20 km/h zu schnell, drohen Ihnen innerorts ein Bußgeld von 160 Euro und ein Punkt in Flensburg, außerorts ein Bußgeld von 140 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird auch hier nicht fällig. – Es wären bei 21 km/h innerorts 175 Euro und ein Punkt, bei 21 km/h außerorts 150 Euro und ein Punkt. Vorstehendes gilt bei 21-25 km/h zu schnell.

Achten Sie dabei stets darauf, dass von der gemessenen Geschwindigkeit in der Regel eine Toleranz in Höhe von 3 km/h abgezogen wird (aus gemessenen 23 km/h werden also 20 km/h; aus gemessenen 20 km/h werden 17 km/h usw.).

Für eine vollständige Übersicht der Sanktionen (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot) nutzen Sie bitte die obigen Tabellen unseres Bußgeldkatalogs oder unseren Bußgeldrechner.

Was passiert mit 30 km/h zu schnell?

Fahren Sie 30 km/h zu schnell und werden Sie geblitzt, drohen Ihnen mit einem Motorrad oder PKW innerorts ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro und ein Punkt, außerorts 150 Euro und ein Punkt.

Zu einem Fahrverbot kann es dabei nach § 4 Abs. 2 BKatV nur für Wiederholungstäter kommen, wenn gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.).

Für schwerere Fahrzeuge wie LKW, Kraftfahrzeuge mit Anhänger oder Busse dagegen kommt es schon bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h zu einer Geldbuße von 140 Euro (innerorts) bzw. 95 Euro (außerorts). Während außerorts nur ein Punkt fällig wird, werden innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Die vollständige Übersicht in Tabellenform finden Sie im obigen Bußgeldkatalog. Nutzen Sie außerdem unseren Bußgeldrechner.

Was kosten 40 km/h zu schnell?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h führt mit einem PKW oder Motorrad innerorts zu einer Geldbuße von 160 Euro sowie zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot. Außerorts dagegen beträgt die Geldbuße 120 Euro und es wird nur ein Punkt verhängt; ein Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 40 km/h nur für Wiederholungstäter, gegen die im letzten Jahr vor der Tat bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, weil sie um mindestens 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Für größere Fahrzeuge ist der Bußgeldkatalog noch strenger. Für LKW, Fahrzeuge mit Anhängern und Busse wird für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h innerorts eine Geldbuße von 340 Euro nebst zwei Punkten und ein Fahrverbot von einem Monat fällig; außerorts beträgt die Geldbuße bei gleichen Nebenfolgen mit 255 Euro etwas weniger.

Eine vollständige Übersicht finden Sie im obigen Bußgeldkatalog. Alternativ können Sie unseren Bußgeldrechner nutzen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie ihn mit Openright kostenfrei anwaltlich überprüfen lassen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.

Was kosten 50 km/h zu schnell?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h kommt es neben einem Bußgeld immer zu zwei Punkten und Flensburg und zu einem Fahrverbot. Für Betroffene in der Probezeit liegt zudem ein A-Verstoß vor. Die Höhe des Bußgeldes und die Länge des Fahrverbots hängen damit zusammen, welches Fahrzeug man geführt hat (zum Beispiel PKW oder LKW) und wo der Verstoß begangen wurde (innerorts oder außerorts).

Wird man mit einem PKW oder Motorrad innerorts mit 50 km/h zu schnell geblitzt, beträgt das Bußgeld 200 Euro und das Fahrverbot einen Monat; ist man außerorts um 50 km/h zu schnell gefahren, beträgt das Bußgeld 160 Euro und das Fahrverbot ebenfalls einen Monat.

Wird man mit einem LKW (oder einem Kfz mit Anhänger oder einem Bus) innerorts mit 50 km/h zu schnell geblitzt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot an; außerorts sind es 240 Euro bei einem ebenfalls zweimonatigen Fahrverbot.

Für vollständige Informationen nutzen Sie unseren obigen Bußgeldkatalog und unseren Bußgeldrechner.

Was gilt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts drohen Ihnen wie auch außerorts ein Bußgeld und unter Umständen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Folgendes sind die wichtigsten Eckpunkte: Wenn Sie mit einem PKW oder ein Motorrad zu schnell gefahren sind, wird in der Regel bei einer Überschreitung bis 10 km/h nur ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Aber einer Überschreitung um mindestens 21 km/h kommt es dann zu einem Punkt. Ein Fahrverbot für Wiederholungstäter droht, wenn Sie mindestens 26 km/h zu schnell gefahren sind, bei über 30 km/h droht dann in jedem Fall ein Fahrverbot.

Tabellen mit Auszügen des Bußgeldkatalogs finden Sie oben. Wenn Sie an den vollständigen Tabellen des Bußgeldkatalogs interessiert sind, finden Sie diese in unserem Bußgeldkatalog. In unserem Bußgeldrechner sind ebenfalls alle Besonderheiten berücksichtigt.

Welche Geschwindigkeit gilt innerorts?

Kurz: Innerorts gilt normalerweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; im Einzelfall kann aber auch eine niedrigere oder sogar höhere Geschwindigkeit angeordnet sein.

Im Einzelnen:

Die Grundregel ist, dass Kraftfahrzeuge innerorts auch unter günstigsten Umständen maximal mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h fahren dürfen.

Dies folgt aus § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Man spricht hier von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ob Sie sich inner- oder außerorts befinden, erkennen Sie dabei insbesondere am Ortseingangsschild, aber auch an der Bebauung, der Breite der Straßen usw.

Von dieser Grundregel gibt es Ausnahmen:

So kann die Behörde durch ein geschwindigkeitsbegrenzendes Zeichen 274 beispielsweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen. Sie kann auch für eine ganze Zone durch Zeichen 274.1 und 274.2 anordnen, dass eine abweichende Geschwindigkeit gilt (Tempo-30-Zone).

Andererseits kann die Behörde nach § 45 Abs. 8 StVO auch innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 erhöhen. Häufig wird die Geschwindigkeit hier auf 70 km/h erhöht werden, denkbar sind aber auch andere Geschwindigkeiten über 70 km/h oder unter 70 km/h.

Welcher Bußgeldkatalog gilt bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts?

Bei allen Geschwindigkeitsüberschreitungen (also auch innerorts) gilt derselbe Bußgeldkatalog. Er findet sich in der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz die Bußgeldkatalog-Verordnung.

Die Tabellen finden Sie im obigen Auszug aus unserem Bußgeldkatalog. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie genau ausrechnen, was Ihnen droht.

Innerorts wird dabei ein Punkt erst dann fällig, wenn Sie mit einem Pkw oder Motorrad mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden (also ab 21 km/h). Sind Sie innerorts nur bis zu 20 km/h zu schnell gefahren und wurden geblitzt, gibt es keinen Punkt. Wenn Sie mit einem PKW über 25 km/h aber nicht über 30 km/h zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, ist ein Fahrverbot nur möglich, wenn Sie Wiederholungstäter sind.

Für Fahrer großer Kraftfahrzeuge wie LKW ist der Bußgeldkatalog strenger. Sie genauen Werte entnehmen Sie bitte dem obigen Auszug aus unserem Bußgeldkatalog.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Das kommt auf Ihr Fahrzeug an:

Fahren Sie einen Pkw oder ein Motorrad, müssen Sie ab einer Überschreitung um 31 km/h (260 Euro Bußgeld) mit einem Fahrverbot rechnen. Wenn Sie Wiederholungstäter sind, kommt ein Fahrverbot schon ab einer Überschreitung um 26 km/h in Betracht.

Bei LKW, Kfz mit Anhängern und Bussen wird dagegen in jedem Fall schon ab einer Überschreitung um 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Fahren Sie innerorts zu schnell und werden geblitzt, sollten Sie jedoch bedenken, dass die Geschwindigkeit, die Sie auf dem Tacho ablesen, letztlich nicht im Bescheid steht. Das liegt zum einen daran, dass die Tachos von Gesetzes wegen eine höhere Geschwindigkeit anzeigen müssen, und zum anderen an der Toleranz von meist 3 km/h.

Wann droht bei zu hoher Geschwindigkeit ein Bußgeld außerorts?

Für zu schnelles Fahren droht auch außerorts bereits ab dem ersten km/h zu viel ein Bußgeld. Daher ordnet der Bußgeldkatalog auch an, dass etwa für dem Fahrer eins Pkw bei einer Überschreitung um bis zu 10 km/h ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro droht. Das ist die Theorie.

Beachten muss man in der Praxis aber auch hier, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht die Geschwindigkeit ist, die die Behörde einem auch vorwerfen und gerichtsfest beweisen kann.

Vielmehr sind Toleranzabzüge nötig. Wenn man also beispielsweise mit 63 km/h bei erlaubten 60 km/h fährt, wird man nicht geblitzt. Denn es werden von vornherein von den gemessenen 63 km/h 3 km/h abgezogen, so dass die vorwerfbare Geschwindigkeit nur 60 km/h ist. Wenn also zum Beispiel 70 km/h erlaubt sind, muss man mindestens 74 km/h fahren, um im Rechtssinne überhaupt zu schnell zu sein. Denn es werden immer 3 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.

Ein weiterer Punkt ist, dass bei geringfügigen Überschreitungen oft kein Bußgeld verhängt wird, sondern den Betroffenen zunächst ein Verwarnungsgeld nach § 56 OWiG angeboten wird. Dies ist möglich bis zu einem Betrag von 55 Euro und setzt das Einverständnis des Betroffenen voraus.

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?

In welcher Höhe ein Bußgeld droht, wenn man außerorts zu schnell fährt und geblitzt wird, hängt insbesondere von der Art des eigenen Fahrzeugs ab. Am höchsten ist das Bußgeld für Fahrer von kennzeichnungspflichtigen LKW mit gefährlichen Gütern und von Bussen („Kraftomnibussen“) mit Fahrgästen.

Etwas geringer fällt es aus bei Lkw über 3,5t, bei Kfz mit Anhängern und bei Bussen ohne Fahrgäste. Am geringsten schließlich ist das Bußgeld bei allen übrigen Fahrzeugarten, zu denen neben Pkw und Motorrädern auch Quads, Scooter und Fahrräder zählen.

Was Sie genau zahlen müssen, wenn Sie zu schnell sind und geblitzt werden, können Sie überblicksartig über die Tabelle oben ermitteln. Wenn Sie es genauer wissen wollen, nutzen Sie unseren Bußgeldrechner oder unseren vollständigen Bußgeldkatalog.

Welcher Bußgeldkatalog gilt bei zu hoher Geschwindigkeit außerorts?

Wenn jemand zu schnell gefahren ist und geblitzt wird, ist auch außerorts der Bußgeldkatalog aufgrund der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz als Bußgeldkatalog-Verordnung bezeichnet, einschlägig.

Die Tabellen des Bußgeldkatalogs für zu schnelles Fahren außerorts finden Sie oben.

Welche Tabelle gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?

Die wichtigsten Tabellen für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie oben zu Beginn des Artikels. Die vollständigen Tabellen können Sie unserem Bußgeldkatalog entnehmen. Praktischer noch können Sie das Ergebnis über unseren Bußgeldrechner ermitteln.

Die Rechtsgrundlage des Katalogs ist die „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz als Bußgeldkatalog-Verordnung bezeichnet. Sie ist eine Verordnung auf Bundesebene und gilt demnach für ganz Deutschland. Die Bundesländer haben zwar auch Bußgeldkataloge, aber nicht für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn?

Ist man auf einer Autobahn zu schnell und wird man geblitzt, drohen die gewöhnlichen Sanktionen für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Dies sind je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.

Die Tabellen zu den Sanktionen finden Sie bereits oben.

Fährt man einen Lkw über 3,5 t, drohen Punkte, wenn man mit mehr als 15 km/h zu schnell geblitzt wird, ein Fahrverbot bei über 30 km/h.

Mit PKW drohen Punkte ab 21 km/h zu schnell und ein Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell. Für alle Fahrzeuge ist zu beachten, dass ein Fahrverbot für Wiederholungstäter ab einer Überschreitung um 26 km/h möglich ist.

Die interessantere Frage ist, wie schnell man auf Autobahnen denn überhaupt fahren darf, wenn kein Verkehrszeichen eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit vorschreibt. Auf Autobahnen gibt es nämlich anders als in fast allen anderen Staaten der Erde keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeugarten.

Für Fahrzeuge bis 3,5 t ordnet die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (amtlich: „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen“) an, dass man nicht über 130 km/h schnell fahren möge. Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass „empfohlen“ wird, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Man darf also durchaus schneller fahren als 130 km/h.

Für schwere Fahrzeuge über 3,5 t gilt dagegen weiterhin die Grundregel des § 3 StVO max. 60 bzw. 80 km/h). Sie dürfen also auf Autobahnen nicht 130 km/h fahren. Die Richtgeschwindigkeit gilt für sie nicht.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Das hängt von der Art des Fahrzeugs ab:

  • Fahrern von Kfz oder Motorrädern droht ein Fahrverbot außerorts erst ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h.
  • Für Fahrer von Lkw über 3,5 t, Kraftfahrzeuge mit Anhängern oder Bussen wird dagegen erst ein Fahrverbot verhängt, wenn man mindestens 31 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde.

Beispiel: Wenn 60 km/h zulässig sind, droht (nach Toleranzabzug) für LKW-Fahrer ab einer Geschwindigkeit von 91 km/h bereits ein Fahrverbot.

Beachten Sie jedoch die Sonderregel für Wiederholungstäter:

Ein Fahrverbot von einem Monat ist auch möglich, wenn Sie langsamer waren, als soeben angegeben. Dies setzt gemäß § 4 Abs. 2 BKatV voraus, dass Sie mindestens 26 km/h zu schnell waren und gegen Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße im letzten Jahr vor der neuen Tat rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Beachten Sie auch, dass ein Fahrverbot außerorts nicht nur wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verhängt werden kann, sondern auch aus anderen Gründen wie Überladung, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen usw. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Bußgeldkatalog.

Welche Toleranz gilt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Toleranzabzug)?

Welche Toleranz gilt, hängt vom Messverfahren ab. Bei standardisierten Messverfahren wird in der Regel bis gemessenen 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h des Messergebnisses abgezogen, bei einer gemessenen Geschwindigkeit von über 100 km/h beträgt die Toleranz sogar 3 %.

Die Toleranz bezeichnet einen Sicherheitsabschlag, der alle aus Sicht des Herstellers möglichen Messfehler abgelten soll. In Wirklich jedoch sind weitaus mehr Messfehler denkbar. Prüfen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid mit dem kostenfreien Service von Openright.

Bei nicht standardisierten Messverfahren ist die Toleranz weitaus größer und führt dazu, dass von der gemessenen Geschwindigkeit nicht einmal mehr 2/3 vorwerfbar bleiben. Ist man also beispielsweise 120 km/h gefahren, sind oft nicht einmal 80 km/h (2/3) zugrundezulegen.

Ein Messverfahren mit so großen Toleranzabzügen ist etwa das Nachfahren durch Polizeibeamte bei gleichbleibendem Abstand. Hier werden die Toleranzen grundlegend anders berechnet als bei standardisierten Messverfahren. Ob man mehr als 100 km/h oder weniger als 100 km/h gefahren ist, spielt keine Rolle. Die Toleranzen sind hier oftmals höher als 2/3 (bei 120 km/h wären 2/3 zum Beispiel 80 km/h; oft sind nicht einmal diese 2/3 vorwerfbar; zur genauen Berechnung und Fällen, bei denen die Toleranz 2/3 oder sogar mehr als 2/3 beträgt, empfiehlt sich anwaltlicher Rat).

Außerdem ist in dem Zusammenhang zu beachten, dass der eigene Tacho oft eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, als man tatsächlich fährt. Wird man etwa geblitzt und schaut auf den Tacho, ist die tatsächliche Geschwindigkeit, die dann im Bußgeldbescheid steht, oft noch geringer. Die Behörden ahnden zudem oftmals Verstöße erst ab einer Überschreitung um mindestens 5 km/h.

Wie viel Toleranzabzug gilt bei zu schnellem Fahren?

Die Toleranz beträgt bei standardisierten Messverfahren meist 3 km/h. War man also zum Beispiel bei erlaubten 70 km/h 21 km/h zu schnell, werden einem nur 18 km/h vorgeworfen. Dies soll mögliche Messfehler abdecken. Streng genommen gilt dies aber nur bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 100 km/h beträgt der Sicherheitsabschlag (also die Toleranz) sogar 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. – Bei nicht standardisierten Messverfahren sind die Toleranzen erheblich höher.

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit?

Es kommt darauf an, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Punkt in Flensburg verbunden ist oder nicht.

Wenn die Überschreitung nur gering ist, wird nur ein Bußgeld fällig und keine Punkte und kein Fahrverbot. Wenn kein Punkt verhängt wird, ist der Verstoß für die Probezeit irrelevant. Wann es zu Punkten kommt, entnehmen Sie bitte unseren obigen Tabellen.

Wenn dagegen neben dem Bußgeld auch Punkte verhängt werden, stellt die Ordnungswidrigkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des § 2a StVG dar. Man spricht hier auch von einem „A-Verstoß“. B-Verstöße („weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen“) gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht.

Was passiert also, wenn man A-Verstöße in der Probezeit begeht? Die Antwort steht in § 2a Abs. 2 StVG und hängt davon ab, wie viele A-Verstöße man in der Probezeit bereits begangen hat.

  • Beim ersten A-Verstoß wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet oder eine Frist dazu gesetzt und es verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
  • Beim zweiten Verstoß nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird man schriftlich verwarnt und zu einer verkehrspsychologischen Beratung ermuntert.
  • Wenn man schließlich nach der Frist zu dieser Beratung innerhalb der Probezeit einen weiteren Verstoß begeht, wird die Fahrerlaubnis entzogen (und der Führerschein eingezogen).

Wird mein Führerschein entzogen, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Sie müssen mindestens drei Mal geblitzt werden und Punkte bekommen, damit Ihnen ihre Fahrerlaubnis (Führerschein) in der Probezeit entzogen wird. Werden Sie das erste Mal geblitzt, droht Ihnen ein Aufbauseminar nebst Verlängerung der Probezeit, beim zweiten Mal werden sie verwarnt und erst beim dritten Mal droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Werden Sie nur leicht zu schnell geblitzt, passiert übrigens nichts. Denn solange Sie keine Punkte bekommen, liegt kein probezeitrelevanter Verstoß vor. Einzelheiten können Sie auch in § 2a StVG nachlesen.

Die Openright-Rechtsanwälte helfen Ihnen ebenfalls gerne kostenfrei weiter, wenn Sie geblitzt werden. Bedenken Sie, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und bei einer Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens, einem Freispruch oder auch einer Reduzierung des Bußgeldes keine Punkte eingetragen werden und also auch kein Verstoß vorliegt, der für die Probezeit relevant wäre.

Wie viele Strafen durch Blitzer darf man in der Probezeit haben?

Wenn Sie in der Probezeit häufiger zu schnell geblitzt werden, ohne dass Sie Punkte in Flensburg bekommen, passiert nichts. Wenn Sie Punkte bekommen, kann beim dritten Verstoß Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Davor drohen Ihnen erst einmal nur ein Aufbauseminar, eine Probezeitverlängerung und eine Verwarnung.

Ist es schlimm, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?

Wenn Sie nur leicht zu schnell waren (bis zu 20 km/h), passiert nichts. Sie müssen dann nur ein Bußgeld in Höhe von je nach Maß der Überschreitung 20 Euro bis zu 70 Euro zahlen. Punkte fallen nicht an. Auch Ihre Probezeit wird davon nicht berührt.

Wenn Sie deutlich zu schnell fahren, ist Ihre Fahrerlaubnis noch nicht unmittelbar in Gefahr. Neben Punkten droht Ihnen ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung. Beim dritten Mal kann dann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Mehr Informationen erhalten Sie dazu in den vorstehenden Nutzerfragen.

Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
Openright ermöglicht die kostenlose anwaltliche Anfechtung von fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Unkompliziert, smart, online.

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