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Punkte in Flensburg

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Kein noch so vorsichtiger Verkehrsteilnehmer ist vor ihnen sicher: Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Während die Punkte dem gewissenhaften Verkehrsteilnehmer nur ein Dorn im Auge sind, stellen sie für wiederholte Verkehrssünder eine große Gefahr dar. Denn bereits acht Punkte in Flensburg führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit zu einer Einziehung des Führerscheins. Sie erfahren in diesem Artikel, der häufige Nutzerfragen beantwortet, unter anderem, • wie Sie an die Punkte in Flensburg kommen, • wie Sie Ihren Punktestand erfahren, • wie Sie die Punkte in Flensburg wieder loswerden. Jeder Punkt schadet! Nutzen Sie den kostenfreien anwaltlichen Service BescheidCheck von Openright zur Abwehr unberechtigter Punkte.

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Drohen Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot?
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A. Entstehung und Wirkung der Punkte

Wie kommt man an die Punkte in Flensburg?

Der Ausgangspunkt ist einfach: Punkte in Flensburg erhält man, wenn man (rechtskräftig festgestellt) einen Verkehrsverstoß begangen hat, für den das Gesetz Punkte vorsieht. Die Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert und können dort durch öffentliche Stellen und durch die Betroffenen selbst abgerufen werden. Es kann sich bei den Verkehrsverstößen um Straftaten oder um Ordnungswidrigkeiten handeln.

Für die Frage, ob und wie viele Punkte in Flensburg eine Tat nach sich zieht, gilt:

Für Straftaten:

  • Drei Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen, wenn die Straftat eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB zur Folge hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei einer Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB mit mindestens 1,1 Promille, bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB oder bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB.
  • Zwei Punkte sind in das Fahreignungsregister einzutragen bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne Sperre (zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nur geringem Sachschaden).

Für Ordnungswidrigkeiten:

  • Zwei Punkte werden in das Fahreignungsregister bei Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot Das Gesetz spricht hier von einem besonders schweren Verstoß. Beispiele: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit („Zu-schnelles-Fahren“) innerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 31 km/h oder außerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 41 km/h mit einem Pkw oder ein Rotlichtverstoß bei Rotlicht von mindestens einer Sekunde.
  • Ein Punkt kommt in das Fahreignungsregister bei Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot, also bei einem sogenannten schweren Verstoß. Beispielsweise fällt hierunter eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h bis 30 km/h mit einem Pkw oder Motorrad.

Beachten Sie: Die Punkte in Flensburg werden nur eingetragen, wenn der jeweilige Verkehrsverstoß rechtskräftig feststeht. Dies ist immer dann der Fall, wenn er durch gerichtliches Urteil rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem werden Punkte in Flensburg eingetragen, wenn man gegen einen Strafbefehl (der eine Straftat und daneben ggfs. eine Ordnungswidrigkeit ahndet) oder gegen einen Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt.

Wenn man freigesprochen wird, das Verfahren eingestellt wird oder das Gericht die Geldbuße auf unter 60 Euro (was beispielsweise in Betracht kommt, wenn der Grad der Fahrlässigkeit geringer als im Regelfall ist) reduziert, entfällt der Punkt in Flensburg. Die Prüfung, ob man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen sollte, lohnt daher immer.

Um seinen Punktestand zu beurteilen, muss man wissen, dass das Punktesystem in Flensburg mit Wirkung zum 1. Mai 2014 umfassend umgestaltet wurde. Das Punktesystem in Flensburg wurde ab Mai 2014 stark vereinfacht und ist seit der Reform für Verkehrsteilnehmer günstiger ausgestaltet. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde ab Mai 2014 das Fahreignungsregister (FAER). Es gibt damit ein sogenannte altes und ein „neues“ Punktesystem in Flensburg. In der Praxis ist nur noch das neue Punktesystem relevant.

Doch gibt es keinen Grund, die Punkte in Flensburg zu verteufeln. Denn sie dienen einem guten Zweck. Nach § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dient das Punktesystem dem Schutz vor Gefahren durch wiederholte Verkehrssünder. Das Gesetz spricht hier von Verkehrsteilnehmern, die wiederholt gegen straßenverkehrsrechtliche Sicherheitsvorschriften verstoßen. Damit dient das Punktesystem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer.

 

Bei welchen Verkehrsverstößen gibt es einen Punkt in Flensburg, bei welchen zwei oder drei Punkte?

Wie viele Punkte in Flensburg ein Verkehrsverstoß zur Folge hat, ist gesetzlich geregelt in der Anlage 13 zu § 40 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr). Punkte in Flensburg können dabei Folge von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sein.

Wann bei Ordnungswidrigkeiten wie viele Punkte in Flensburg drohen, können Sie in alphabetischer, übersichtlicher Form unserem Bußgeldkatalog entnehmen. Im Folgenden ist für einige wichtige Verstoßarten aufgeführt, mit wie vielen Punkten Sie rechnen müssen.

Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten.

Zwei Punkte in Flensburg werden bei folgenden besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten eingetragen:

  • Alkohol am Steuer (Verstoß gegen § 24a StVG: Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,25 mg/l oder Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Promille)
  • Drogen am Steuer
  • zu schnell gefahren mit PKW innerorts um mindestens 31 km/h oder außerorts um mindestens 41 km/h
  • zu schnell gefahren mit LKW oder PKW mit Anhänger innerorts um mindestens 26 km/h oder außerorts um mindestens 31 km/h
  • Unterschreitung des erforderlichen Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes
  • Verstoß gegen bestimmte Überholvorschriften wie: Über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) überholt, ohne eine Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen zu können, oder bei unklarer Verkehrslage, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar geschädigt wurden
  • Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t bei Nebel, Schneefall oder Regen trotz Sichtweite von weniger als 50 Meter überholt, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar geschädigt wurden
  • Nichtbildung oder unberechtigte Benutzung einer Rettungsgasse (bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen)
  • Wenden auf durchgehender Fahrbahn von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Rückwärtsfahren oder Falschrumfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Mit Fahrzeug einen Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht oder trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überqueren
  • Rotlichtverstoß („Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens“), wenn die Ampel bereits über eine Sekunde rot gezeigt hat oder wenn durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt wurden
  • Blaues Blinklicht und Einsatzhorn eine Einsatzfahrzeugs missachten
  • Handy am Steuer, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt wurden. Ein Handy am Steuer ohne Gefährdung oder Schädigung ist dagegen nur mit einem Punkt belegt.

 

Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt.

Ein Punkt in Flensburg wird bei zahlreichen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die folgende Gesetze betreffen.

  • Bestimmte Verstöße gegen die StVO wie zu schnelles Fahren, Handyverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Überholverstöße, Vorfahrtsverstöße, Ladungssicherungsverstöße usw.
  • Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c StVG (wenn man das 21. Lebensjahres noch nicht vollendet hat oder noch in der Probezeit nach § 2a StVG ist)
  • Bestimmte Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie über das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Begleitung
  • Bestimmte Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) oder der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Bußgeldkatalog. Wird bei Ordnungswidrigkeiten die Geldbuße durch das Gericht unter 60 Euro reduziert, wird kein Punkt in Flensburg eingetragen. Es kommt also zu keiner Buchung auf dem Punktekonto in Flensburg.

 

Straftaten mit zwei Punkten.

Zwei Punkte werden in ihr Punktekonto in Flensburg bei folgenden Straftaten eingetragen:

  • Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Vollrausch, Unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch oder gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (jeweils allerdings nur, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde und ein Zusammenhang der Tat insb. mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs besteht)
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Anordnen oder Zulassen des Führens oder sonstiger Verstoß gegen § 21 StGB

 

Straftaten mit drei Punkten.

Drei Punkte werden auf ihr Punktekonto in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingetragen bei folgenden Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist:

  • Fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB
  • Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr gemäß § 315 StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB
  • Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
  • Vollrausch gemäß § 323a StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB
  • Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis bzw. Anordnung oder Zulassung des Führens oder sonstiger Verstoß gegen § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG

 

Was passiert bei wie vielen Punkten?

Das Wichtigste im Zusammenhang mit dem Punktestand ist, dass bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg die Entziehung der Fahrerlaubnis droht (der Führerschein muss dann abgegeben werden).

Bei 6 oder 7 Punkten in Flensburg erfolgt zuvor jedoch eine schriftliche „Verwarnung“. Wenn man 4 oder 5 Punkte im Fahreignungsregister hat, erfolgt eine schriftliche „Ermahnung“.

Es gilt also:

  • 1-3 Punkte in Flensburg: bloße Vormerkung
  • 4-5 Punkte in Flensburg: schriftliche Ermahnung
  • 6-7 Punkte in Flensburg: schriftliche Verwarnung
  • 8 Punkte in Flensburg: Fahrerlaubnisentziehung

Wichtig ist, dass man bei einem Punkt bis zu maximal fünf Punkten in Flensburg einen Punkt abbauen kann durch Besuch eines Fahreignungsseminars (§ 4 Absatz 7 StVG), was jährlich auch von etwa 3.000 Personen wahrgenommen wird.

Bei bis zu 3 Punkten in Flensburg schließlich passiert nichts. Man wird, wenn man bis zu 3 Punkte in Flensburg hat, nur vorgemerkt. Einzelheiten können § 4 StVG entnommen werden. Sind Ermahnung oder Verwarnung versehentlich unterblieben, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Punkte im Fahreignungsregister erwirken (§ 4 Abs. 6 StVG). Das passiert in der Praxis häufiger. Von dieser Reduzierung kann man insbesondere profitieren, wenn man in kurzer Zeit viele Punkte gesammelt hat.

Die Punkte in Flensburg sind dabei übrigens nicht nur in Bezug auf die Entziehung der Fahrerlaubnis (und damit die Einziehung des Führerscheins) wichtig. Diese sogenannten Voreintragungen (also Punkte im Fahreignungsregister) können dazu führen, dass ein weiterer Verstoß schärfer geahndet wird als beim völligen Fehlen von Voreintragungen.

 

Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben 2023?

Wenn Sie 8 Punkte in Flensburg haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschein müssen Sie dann abgeben. Sie dürfen in dem Fall keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Nach § 4 Abs. 5 S. 7 des Straßenverkehrsgesetzes bleiben Veränderungen auf dem Punktekonto in Flensburg nach der Tat nämlich ausdrücklich außer Betracht. Die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 17/12636, 42) zeigt, dass es sich um eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt. Das Tattagprinzip ist dementsprechend auch in der Rechtsprechung anerkannt (zum Beispiel Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg BeckRS 2018, 2093; Bundesverwaltungsgericht BeckRS 2017, 103747). Das Tattagprinzip soll insbesondere auch Verzögerungstaktiken einen Riegel vorschieben.

Zur Frage nach dem Zeitpunkt, zu welchem 8 Punkte in Flensburg bestehen müssen, kann man also sagen, dass es eine verbreitete Fehlannahme ist, dass man einfach abwarten könne, bis Punkte getilgt oder gelöscht werden. Es kann durchaus gefährlich sein, einfach abzuwarten. Denn nach dem sogenannten Tattagprinzip hilft eine spätere Tilgung von Punkten nicht, wenn die Punkte zum Tatzeitpunkt schon vorlagen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Jemand wird geblitzt oder mit einem Handy am Steuer erwischt. Zur Tatzeit hatte er sieben Punkte in Flensburg. Bis zur Verurteilung wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Punkte getilgt. Die Fahrerlaubnis kann dennoch entzogen werden, weil es eben auf den Zeitpunkt der Tat ankommt. Es wird also allein zugrunde gelegt, wie viele Punkte Sie hatten, als Sie zu schnell gefahren sind bzw. geblitzt wurden, zzgl. der weiteren Tat. Waren es zu diesem Zeitpunkt schon sieben Punkte, kann die Fahrerlaubnis nach einer Verurteilung entzogen werden.

Aber: Die Straßenverkehrsbehörde muss die Entziehung anordnen, solange die Punkte noch nicht „gelöscht“ sind. Gelöscht werden die Punkte ein Jahr nach der Tilgung (§ 29 Abs. 6 S. 2 StVG: nach Ablauf der Überliegefrist von einem Jahr). Dies folgt aus dem Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 S. 2 StVG.

Das Tattagprinzip wird durch dieses Verwertungsverbot überlagert und begrenzt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.06.2020 (Aktenzeichen 3 C 14.19) ausdrücklich festgestellt.

Ein weiterer Grund, warum trotz eigentlich erworbener 8 Punkte in Flensburg die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, ist, wenn nach § 4 Abs. 6 StVG die Fahrerlaubnisbehörde zuvor nicht schriftlich ermahnt und verwarnt hat. Eine Maßnahmestufe kann nicht erreicht werden, wenn nicht zuvor die vorhergehende durchgeführt wurde. Außerdem führt das Unterlassen einer Maßnahme in bestimmten Fällen zu einer Verringerung der Punkte.

 

Was passiert, wenn man zwei Punkte hat?

Wenn man 1 bis 3 Punkte hat, ist man nach dem Flensburger Punktesystem nur vorgemerkt. Die Straßenbehörde trifft keine Maßnahmen (wenn man maximal 3 Punkte hat) und es entstehen keine Kosten oder sonstigen Nachteile.

Man wird auch nicht automatisch über seinen Punktestand informiert. Möchte man seinen Punktestand in Erfahrung bringen, muss man selbst tätig werden (dazu sogleich).

Wenn man unter 5 Punkte hat, besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dadurch kann man einen Punkt in Flensburg abbauen. Mehrere Punkte kann man nicht abbauen, sondern immer nur einen.

Die Tilgung der Punkte hängt davon ab, ob sie durch eine Tat entstanden sind, die mit zwei Punkten bewertet wird, oder durch zwei Taten, die jeweils mit einem Punkt bewertet werden. Taten, die mit einem Punkt bewertet werden, werden in 2,5 Jahren ab Rechtskraft getilgt. Bei Taten, die 2 Punkte nach sich ziehen, dauert die Tilgung 5 Jahre. Die Überliegefrist beträgt bei beiden (also unabhängig davon, ob 1 oder 2 Punkte einzutragen sind) 1 Jahr.

B. Punktestand in Flensburg kostenlos abfragen

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Sie haben folgende fünf Möglichkeiten, Ihren Punktestand beim KBA in Flensburg kostenfrei in Erfahrung zu bringen:

  1. Auskunft direkt vor Ort:

Sie suchen den Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes auf und erhalten eine kostenfreie Auskunft aus dem Fahreignungsregister über Ihre Punkte direkt vor Ort.

Dies ist allerdings für die meisten etwas umständlich, da sich der Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes in der Fördestraße 16 in 2944 Flensburg befindet. Die Öffnungszeiten sind 9 bis 15 Uhr. Donnerstag ist der Pavillon nicht nur von 9 bis 15 Uhr, sondern sogar bis 17:30 Uhr geöffnet. Sie müssen lediglich einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis) mitbringen, um den Stand Ihrer Punkte zu erfahren.

  1. Auskunft auf dem Postweg:

Alternativ können Sie, wenn Sie den Stand Ihrer Punkte in Erfahrung bringen wollen, einen Brief an das Kraftfahrtbundesamt (Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg) schicken mit Ihren Personendaten, Ihrer persönlichen Unterschrift (nicht per Fax). Dann erhalten Sie die Auskunft über Ihre Punkte ebenfalls per Post. Per Fax ist ein Antrag nicht möglich.

Auch hier benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis. Die meisten versenden die Anfrage mit einer lesbaren Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (ebenfalls Vorder- und Rückseite). Auf der Webseite des KBA gibt es das Antragsformular zum Download. Die Auskunft beim KBA betreffend Ihre Punkte auf dem Postweg ist ebenfalls kostenfrei.

  1. Auskunft als kostenfreier Service von Openright:

Wenn Sie einen Bußgeldfall bei Openright einreichen, wird Ihnen binnen 24 Stunden mitgeteilt, ob Ihr Fall kostenfrei übernommen werden kann. Ist dies der Fall, holt ein Openright-Rechtsanwalt (selbstverständlich ebenfalls kostenfrei) für Sie die Auskunft beim KBA über Ihre Punkte ein und erläutert Ihnen gerne die entsprechenden Einträge.

  1. Online-Registerauskunft mit Kartenlesegerät für PC

Das KBA bietet inzwischen einen speziellen Online-Antrag, mit dem Sie sofort den Stand Ihrer Punkte in Flensburg auch ganz bequem online über die Webseite des KBA erfahren können.

Neben einem Kartenlesegerät brauchen Sie für die Abfrage der Punkte auf diesem Wege einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion). Diese Funktion haben alle Personalausweise seit November 2010 („Personalausweis mit Chip“). Ggfs. müssen Sie bei Ihrem „Rathaus“ noch die Online-Ausweisfunktion beantragen. Sie erhalten dann einen sechsstelligen PIN-Code. Auf der Webseite des KBA gibt es weitere Informationen, wie Sie auf diesem Wege Ihre Punkte in Flensburg abfragen können.

  1. Online-Registerauskunft über NFC-fähiges Smartphone

Statt eines Kartenlesegeräts können Sie auch ein Handy für den speziellen Online-Antrag zur Erfahrung Ihrer Punkte nutzen, wenn das Handy NFC unterstützt. NFC steht für „Near Field Communication“ und betrifft die Sicherheit der Datenübertragung. Wenn Sie Dienste wie Apple Pay benutzen, verfügt Ihr Smartphone über diese Funktion. Iphones ab iPhone 7 und Samsung-Geräte ab Galaxy S 5 dürften über die Funktion verfügen.

Punktestand in Flensburg abfragen mit neuem Personalausweis – kostenlos online

Mit einem Personalausweis mit Chip, bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, können Sie die Online-Registerauskunft des KBA über Ihre Punkte nutzen. Dazu müssen Sie Ihren sechsstelligen PIN bereithalten.

Nutzen Sie einen PC, benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Nutzen Sie Ihr Smartphone, muss dieses NFC-fähig sein, was die meisten Smartphones sind.

Außerdem benötigen Sie eine spezielle App, die Sie auf der Seite des KBA finden. Wenn Sie dies alles haben, können Sie den Stand Ihrer Punkte in Flensburg auch ganz bequem online erfahren

Die Abfrage wird in Zukunft vermehrt online erfolgen. Im Jahr vor Einführung der Online-Registerauskunft haben die meisten der jährlich etwa 500.000 privaten Anfragen der Betroffenen über ihre Punkte noch den Postweg gewählt.

C. Wie wird man die Punkte in Flensburg wieder los?

Punkte in Flensburg kann man auf verschiedene Arten loswerden. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen

  • einer Tilgung der Punkte (§ 29 Abs. 1 StVG),
  • einer Löschung der Punkte (§ 29 Abs. 3 StVG),
  • einem Abbau der Punkte (§ 4 Abs. 7 StVG) sowie
  • einer Verringerung der Punkte wegen ausgebliebener Maßnahmen (Ermahnung oder Verwarnung) der Verkehrsbehörden (§ 4 Abs. 6 S. 3 StVG).

Im Detail ist das Punktesystem in Flensburg leider komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint: Die häufig zu findende Information, dass die Punkte in Flensburg von Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten in fünf Jahren getilgt werden und die Punkte von Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt in zweieinhalb Jahren, ist zwar richtig. Das Flensburger Punktesystem differenziert aber weiter und enthält eine Vielzahl von weiteren wichtigen Vorschriften über Punkte.

Wann werden die Punkte in Flensburg getilgt?

Die Tilgungsfristen sind § 29 Abs. 1 StVG geregelt und betragen je nach Art des Verkehrsverstoßes zwei, fünf oder zehn Jahre.

Die Tilgungsfrist beginnt dabei nach § 29 Abs. 4 StVG in der Regel mit der Rechtskraft der Entscheidung. Die Rechtskraft tritt beim Bußgeldbescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist ein, bei Urteilen mit Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Es gilt eine Tilgungsfrist von

  • zweieinhalb Jahren bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt (Beispiele: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h bis 30 km/h mit Pkw, Rotlichtverstoß bei Rotlichtzeit unter einer Sekunde usw.),
  • fünf Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die zwei Punkte zur Folge haben, (Beispiele: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 31 km/h mit Pkw, Rotlichtverstoß bei Rotlichtzeit über einer Sekunde),
  • fünf Jahren bei Straftaten mit zwei Punkten (Beispiel: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – sogenannte Fahrerflucht – mit leichtem Sachschaden),
  • zehn Jahren bei Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen oder gemäß § 69a Abs. 1 S. 3 StGB eine isolierte Sperre angeordnet wurde.

Beachten Sie bitte, dass die Fristen zur Löschung der Punkte bei Ordnungswidrigkeiten ein Jahr länger dauern (s. nächste Frage). Trotz Tilgung kann übrigens in bestimmten Fällen die Fahrerlaubnis noch entzogen werden, wenn zur Tatzeit 8 Punkt vorhanden waren.

Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

Nach § 29 Abs. 6 StVG gilt der Grundsatz, dass Punkte nach Eintritt der Tilgungsreife gelöscht werden.

Dies ist aber nur der Grundsatz. Für den besonders wichtigen Bereich der Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (zu schnelles Fahren, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß usw.) enthält § 29 Abs. 6 S. 2 StVG die bedeutsame Ausnahme, dass die Punkte erst nach Ablauf von einem weiteren Jahr gelöscht werden. Man spricht hier von der sogenannten Überliegefrist der Punkte.

Damit beträgt die Löschungsfrist

  • dreieinhalb Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt,
  • sechs Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten
  • fünf Jahre bei Straftaten mit zwei Punkten und
  • zehn Jahren bei Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen oder gemäß § 69a Abs. 1 S. 3 StGB eine isolierte Sperre angeordnet wurde.

Erst die Löschung der Punkte führt zur Unverwertbarkeit nach § 29 Abs. 7 StVG. Erst nach der Löschung darf die Behörde insbesondere die Fahrerlaubnis nicht mehr entziehen.

Was unterscheidet die Tilgung von der Löschung von Punkten in Flensburg?

Hier ist zwischen Ordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, mangelhafte Ladungssicherung, Überladung usw.) und Straftaten (Unfallflucht etc.) zu unterscheiden.

Während Tilgung und Löschung bei Straftaten zusammenfallen, sind Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten erst ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife zu löschen (sogenannte Überliegefrist).

Das Flensburger Punktesystem wird jetzt leider kompliziert. Die praktische Bedeutung der Regelung soll anhand des folgenden Beispiels erläutert werden.

Beispiel:

Jemand begeht am 01.02.2023 einen Handyverstoß. Zum Tatzeitpunkt hat der Betroffene bereits sieben Punkte.

Am 01.04.2023 wird dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugestellt. Der einfache Handyverstoß (ohne Gefährdung oder Schädigung anderer) wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt geahndet (zwei Punkte gäbe es nur bei einer Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer). Wenn der Betroffene keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, wird er rechtskräftig und der Betroffene hat acht Punkte. Seine Fahrerlaubnis würde dann (eben wegen dieser acht Punkte) entzogen werden.

Der Betroffene kommt jetzt auf die Idee, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Denn er weiß, dass einer seiner sieben Punkte bereits im Mai 2023 getilgt wird.

Die Sache kommt auf den Einspruch hin zum Gericht und er wird im August 2023 rechtskräftig zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt, was einen Punkt bedeutet. Im August hatte er aufgrund der Tilgung nur noch sechs Punkte. Er geht jetzt davon aus, dass er nunmehr sieben Punkte hat und er sicher ist. Das aber stimmt nicht:

Es kommt nämlich auf den Tattag an. Da der Betroffene zur Tatzeit (nämlich am 01.02.2023) sieben Punkte hatte, wird die spätere Tilgung bei der Frage, ob seine Fahrerlaubnis entzogen werden kann, nicht berücksichtigt. Es gilt das sogenannte Tattagprinzip. Der Betroffene wird behandelt, als hätte er acht Punkte zur gleichen Zeit gehabt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann ihm daher die Fahrerlaubnis entziehen.

Die Grenze ist die Löschung der Punkte: Die Behörde muss die Entziehung nämlich anordnen, solange der „getilgte“ Punkt nicht „gelöscht“ ist. Die Regeln über die Löschung begrenzen nämlich das Tattagprinzip. Wenn die Behörde also bis Mai 2024 nicht tätig wird, darf sie den dann „gelöschten“ Punkt nicht mehr berücksichtigen.

Wenn die Behörde erst im Juni 2024 tätig wird, wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Anfechtungsklage des Betroffenen hin aufgehoben werden.

Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen? Was ist beim Abbau zu beachten?

Der Abbau von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ist in § 4 Absatz 7 StVG geregelt und betrifft nur einzelne Punkte.

Die Vorschrift ordnet an, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Teilnehmern ein Punkt abgezogen wird.

Voraussetzung ist, dass man nicht mehr als fünf Punkte hat. Entscheidend ist dabei der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

Einen Punktabzug kann man zudem nur erlangen, wenn in den letzten fünf Jahren diese Möglichkeit noch nicht Anspruch genommen wurde.

Werden Punkte automatisch gelöscht?

Ja, die Punkte in Flensburg werden automatisch gelöscht, wenn die Zeit verstrichen ist. Es ist kein Antrag nötig. Beachten Sie jedoch die obigen Ausführungen zur Unterscheidung von Tilgung und Löschung und zu den jeweiligen Fristen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Bzw. wie lange bleiben sie?

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Bzw. wie lange bleiben sie?

Es gilt die Grundregel, dass Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren getilgt und nach 3,5 Jahren gelöscht werden; Punkte von Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten werden nach 5 Jahren getilgt und nach 6 Jahren gelöscht. Die Fristen beginnen mit Rechtskraft. Beachten Sie bitte zu Details die Ausführungen zu den vorherigen Nutzerfragen.

Können die Punkte in Flensburg verjähren?

Das Gesetz verwendet den Begriff der Verjährung im Zusammenhang mit Punkten in Flensburg nicht. Punkte „verjähren“ also nicht. In der Sache ist es aber so, dass nach einer Zeit nicht mehr verwendet werden können. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Tilgung und Löschung der Punkte. Es wird auf die Ausführungen zu den vorherigen Fragen verwiesen.

Verringerung des Punktestands mangels Ermahnung oder Verwarnung

Außerdem kann sich die Anzahl der Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg verringern, wenn die Behörde eine Maßnahme wie eine schriftliche Ermahnung oder schriftliche Verwarnung ergreift und der Punktestand jeweils schon den Rahmen dieser Stufe überschritten hat (§ 4 Abs. 6 S. 3 StVG).

Dies ist besonders relevant, wenn mehrere Verstöße in kurzer Zeit begangen werden oder wenn die Behörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen versäumt, eine Maßnahme (Ermahnung oder Verwarnung) zu ergreifen.

D. Einzelfragen

Gibt es Besonderheiten in der Probezeit?

Ja. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fahranfänger für die Allgemeinheit gefährlicher sind als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Dies resultiert aus der mangelnden Erfahrung von Fahranfängern und der sogenannten jugendtypischen Risikobereitschaft von Fahranfängern.

Seit über 30 Jahren (seit dem 1.11.1986) gibt es daher eine zweijährige Probezeit. Diese dient dazu, die unerfahrenen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht zu ermahnen und zudem bei Verfehlungen auf die Besserung des Fahrers hinzuwirken.

Seit etwa 20 Jahren gibt es für Fahranfänger ein eigenes Sanktionssystem. So kann

  • die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden,
  • die Probezeit auf vier Jahre verlängert werden oder
  • eine verkehrspsychologische Beratung vorgeschrieben werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass gerade die Gruppe 18- bis 25-jähriger Personen besonders häufig Ordnungswidrigkeiten begehen und besonders häufig Unfälle verursachen. Es verlieren sogar jährlich etwa 20.000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis während der Probezeit wieder.

Ist Punktehandel legal?

Meist nicht. Ob das freiwillige Aufsichnehmen fremder Ordnungswidrigkeiten nebst Punkte legal ist, kommt auf die genauen Umstände des Falls an. Genauer gesagt geht es um den Fall, dass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (die mit Punkten belegt ist) auf eine unschuldige Person gelenkt wird und diese dann eine Geldbuße und die Punkte erhält.

Es liegt jedenfalls keine Strafbarkeit gemäß § 145d Abs. 2 Nr. 1 StGB (Vortäuschen einer Straftat) vor, da eben nicht über die Beteiligung an einer Straftat, sondern nur einer Ordnungswidrigkeit getäuscht werden soll.

Der Punktehandel stellt jedoch nach verbreiteter Auffassung eine Straftat nach § 164 StGB (falsche Verdächtigung) dar.

Das ist unstreitig, wenn jemand eine andere Person der Behörde gegenüber zu einer Zeit verdächtigt, zu der die Tat noch nicht verjährt ist und die Behörde also gegen den vermeintlichen Verkehrssünder noch vorgehen kann. Daran kann eine etwaige Einwilligung des vermeintlichen Verkehrssünders nichts ändern.

Nach Teilen der Rechtsprechung (zum Beispiel OLG Stuttgart vom 23.07.2015 – 2 S 94/15; str.) soll es für eine Strafbarkeit des „Hintermanns“ auch genügen, wenn sich der Übernehmer der Punkte selbst mit dem Anhörungsbogen bei der Behörde meldet und sich selbst der Ordnungswidrigkeit bezichtigt. Es würde hier ein Fall der mittelbaren Täterschaft des wahren Fahrers vorliegen. Diese Auffassung wird zwar überwiegend abgelehnt, doch besteht hier ein gewisses Risiko, so dass man vom Punktehandel Abstand nehmen sollte.

 

Was ist das Kraftfahrt-Bundesamt?

Die Gründung des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgte 1951. Es ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden verschiedene Register geführt. Das bekannteste Register ist das alte Verkehrszentralregister, das seit der Reform Fahreignungsregister genannt wird.

 

Bei wie vielen Punkten gibt es eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten entzogen, müssen Betroffene in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich durchlaufen, bevor die Fahrerlaubnis neu- oder wiedererteilt werden kann. Das Gesetz spricht § 4 Abs. 10 S. 4 StVG von einem Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, womit eben die MPU gemeint ist.

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Bußgeldbescheid: Beweisfoto anfordern

Das Blitzerfoto auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist oft nur klein und in ungenügender Qualität. Hinzutreten können Teilverdeckungen etwa durch Spiegel. Sie können von der Behörde ein besseres Foto anfordern, um zu entscheiden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Nutzen Sie den kostenfreien Service von Openright für eine anwaltliche Einschätzung der Qualität Ihres Fotos und Anfechtung Ihres Bescheids.

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